Autounfall. Aussage gegen Aussage. Was kann man tun?

5 Antworten

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Man stellt seine Ansprüche an die Versicherung des Unfallverursachers.
Lehnt diese die Regulierung ab muss man dagegen klagen.

Vor Gericht ist man dann auch selbst Zeuge, der Unfallverursacher ist Betroffener bzw. Beschuldigter.
Dem Zeugen wird in aller Regel mehr Glauben geschenkt - denn er darf nicht lügen. Der Beschuldigte aber schon, was dann zu Zweifeln führen kann.

Wichtig kann auch der genaue Ort sein an dem der Unfall geschah.
Ist die Straße dort eben so das sich ein Fahrzeug nicht von selbst in Bewegung setzt gibt auch das Pluspunkte.
Außerdem kann der Anscheinsbeweis dafür sprechen das es sich um einen Auffahrunfall handelte.

ZuumZuum  04.06.2017, 09:20

Du schmeißt Strafrecht und Zivilrecht durcheinander.

Zum Ersten ist der Unfallverursacher weder Betroffener noch Beschuldigter, sondern Beklagter. Es handelt sich hier um einen Schadenersatzprozess nach BGB und nicht um ein Strafverfahren.

Zum Zweiten darf der Beklagte vor Gericht in einem Zivilverfahren nicht die Unwahrheit sagen.

Zum Dritten: Siehe § 1 StVO.

So etwas wie einen Anscheinsbeweis gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht.

schleudermaxe  04.06.2017, 10:39
@ZuumZuum

... sein wann muß denn bitte in Deutschland in einer Verhandlung einer die Wahrheit sagen?

Ich jedenfalls durfte so etwas noch nicht erleben.

Und seit wann kann man/frau sich bei Gericht einfach mal so als Zeuge in eine Verhandlung schleichen?

schleudermaxe  04.06.2017, 21:17
@Crack

... das fragen sich auch alle hier bei uns:

Vor Gericht ist man dann auch selbst Zeuge

schleudermaxe  04.06.2017, 07:11

... selten so gelacht, zum Glück ist die Praxis total anders.

MiNiSiDi 
Beitragsersteller
 04.06.2017, 02:13

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dagegen klagen heißt gleichzeitig mehr Kosten. Wer kommt für diese Kosten auf?

Da kannst du bei deinem Haftpflichtversicherer Zweifel anmelden. Kein Versicherer wird im Zweifelsfall zahlen. Man wird versuchen diesen Schaden abzuwehren. Gib dem Sachbearbeiter Argumente. Gib ihm auch die Beifahrer an. Wieso sollen das keine Zeugen sein?

Es ist Aufgabe deines Versicherers einen unberechtigten Schaden abzuwehren. Dafür haben die ihre Rechtsabteilung.

Berechtigte Schäden werden natürlich bezahlt. Es ist (praktisch) eine Sache der Unfallmeldung. Gibst du alles zu, wird bezahlt. Meldest du Zweifel an, wird gegraben und nachgefragt.

Die Polizei ist außen vor. Sie soll nur die aktuelle Lage aufnehmen, messen, wiegen, fotografieren, aufschreiben, neutral bleiben, jedoch kein Urteil dazu abgeben. Was ich richtig finde.

PKW B hat überhaupt kein Schaden. PKW A hat Beulen und Kratzer am Stoßstange

Hier passt etwas nicht.

Ich vermute mal, dass die Kratzer und Beulen beim PKW A schon vorher vorhanden waren und mit diesem zurückrollen oder auffahren nicht das geringste zu tun haben.

BenniXYZ  04.06.2017, 22:39

Doch, es passt. Du solltest nicht automatisch jedem Verkehrsteilnehmer Versicherungsbetrug unterstellen. Manchmal ist es kein Betrug, sondern die Wahrheit.

Apolon  05.06.2017, 00:50
@BenniXYZ

@BenniXYZ,

wenn zwei Autos aufeinandertreffen, dann ist es nicht möglich, dass nur eins verkratzt ist und an dem anderen kein Schaden vorhanden ist. 

Unterhalte dich mal mit einem Kfz-Sachverständigen darüber, bevor du solche Kommentare vom Stapel lässt.

gibt es keine Zeugen z. B. der in den Nebenspuren fahrenden Autos ?

Sonst wäre eine Blackbox hilfreich, so könnte man diese auslesen & beweisen, daß das Auto gestanden hat.

MiNiSiDi 
Beitragsersteller
 04.06.2017, 10:57

Leider nicht ... Alle sind einfach weitergefahren.

... dafür gibt es Gutachter und ein ASt. hat seinen Schaden eben zu beweisen und wenn beim Verursacher nichts zu sehen ist, kann bei ihm auch Kratzer und Beule nicht vom dem sein, so meine Erlebnisse.


MiNiSiDi 
Beitragsersteller
 04.06.2017, 10:53

"wenn beim Verursacher nichts zu sehen ist, kann bei ihm auch Kratzer und Beule nicht vom dem sein"

Vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Aussage kommt mir aber sehr Seltsam vor.

schleudermaxe  04.06.2017, 10:54
@MiNiSiDi

.... schon einmal geschaut, wie stabil ein Nummernschíldhalter vorn ist?

Crack  04.06.2017, 11:21
@schleudermaxe

.... schon einmal geschaut, wie stabil ein Nummernschíldhalter vorn ist?

Na bitte.
Damit widerlegst Du Deine eigene Aussage.

Vielleicht liest Du Dir die Frage nochmal durch?

schleudermaxe  04.06.2017, 21:16
@Crack

... wieso, beim kleinsten Ditsch zerbröselt dieser Plastekram und da nichts zerbröselt ist, kann ein auch Ditsch erfolgt sein. Fragen?

MiNiSiDi 
Beitragsersteller
 04.06.2017, 10:58

Ja sehr Stabil. Worauf wollen Sie hinaus?

Crack  04.06.2017, 10:13

und wenn beim Verursacher nichts zu sehen ist, kann bei ihm auch Kratzer und Beule nicht vom dem sein

Nach einem Unfall muss also jedes der beteiligten Fahrzeuge in etwa den gleichen Schaden haben?
Und das obwohl Fahrzeuge unterschiedlich in der Bauart sind?
Größer - Kleiner, Stabiler - Instabiler, Eckig - Rund, Stahl - Plastik?

Unterstellst Du dem Fragesteller den Versuch eines Versicherungsbetruges?

schleudermaxe  04.06.2017, 10:42
@Crack

... wenn er denn ASt ist ja, sonst natürlich nicht.

Und Praxis fehlt Dir scheinbar, was die Schadenabwicklung so angeht.

Und wer spricht vom gleichen Schaden, bei einem Auffahrunfall von hinten? Wie soll dies denn gehen?

Beispiel: Im Nummernschild gibt es einen wallnußgroßem Abdruck von der Anhängerkupplung. Die Forderung beträgt rd. 8.000 EUR?

Fragen?

Crack  04.06.2017, 11:19
@schleudermaxe

Und wer spricht vom gleichen Schaden, bei einem Auffahrunfall von hinten? Wie soll dies denn gehen?

Du sagst, das dann, wenn ein Fahrzeug einen Schaden hat, das andere Fahrzeug auch einen Schaden haben muss.

Das sagt Deine Aussage doch aus: "und wenn beim Verursacher nichts zu sehen ist, kann bei ihm auch Kratzer und Beule nicht vom dem sein"

Vom gleichen Schaden habe ich nichts gesagt,
wo willst Du das gelesen haben?
Ich sage das es Unfälle gibt bei denen die Schadenbilder durchaus sehr unterschiedlich sind - es ist also sehr wohl möglich das ein Fahrzeug "Beulen und Kratzer an der Stoßstange" hat und das andere keinen Schaden.

Was das Ganze mit "fehlender Praxis in der Schadenabwicklung" zu tun hat kannst Du noch erklären?

Beispiel: Im Nummernschild gibt es einen wallnußgroßem Abdruck von der Anhängerkupplung. Die Forderung beträgt rd. 8.000 EUR?

Was soll dieser Unsinn?
Du entwirfst hier Szenarien die völlig realitätsfern sind.