Autounfall auf dem Weg zu Arbeit?
Hallo zusammen,
ich versuche mich möglichst kurz zu fassen.
Am Freitag, auf dem direkten Weg zur Arbeit, hatte ich Wetterbedingt einen Unfall gehabt und bin im Graben gelandet. Der Schaden sah auf den ersten Blick nicht schlimm aus (lediglich die Stoßstande war leicht beschädigt). Der Graben war jedoch hoch und ADAC hatte einige Schwierigkeiten gehabt den Wagen herauszubekommen. Dadurch wurden auch noch die Achsen vorne verbogen. Noch warte ich auf einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt, aber ich vermute, dass es schon eine enorme Summe darstellen wird.
Kurze nebeninfos: - Habe nur eine Haftpflichtversicherung, da der Wagen schon etwas älter ist. - Hatte für diesen Winter extra Neue Reifen aufgesetzt.
Nun zu meiner Frage. Welche Möglichkeiten habe ich, um die Reparaturkosten zumindest zu einem Teil von einer anderen Stelle zu beziehen, als aus der eigenen Tasche?
Bin über jeden Tipp und Rat dankbar :)
8 Antworten
den Schaden würde nur eine Vollkasko zahlen
so aber wirst in den Sauren Apfel beißen und selbst zahlen - du hast aber die Möglichkeit die Reparaturkosten als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend zu machen
ein Wegeunfall
Es handelt sich hier um einen selbst verschuldeten Unfall. Von daher wirst Du auf den Reparaturkosten alleine sitzen bleiben. Du kannst bestenfalls ver-suchen, den Schaden im Rahmen Deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Denn der Schaden ist ja auf dem Weg zur Arbeit passiert.
Du könntest deinen Arbeitsgeber frage, ob er die Kosten oder Teilkosten für dich übernimmt, er ist aber nicht verpflichtet diese zu tragen.
Bei reiner Haftpflichtversicherung trägst du die Kosten für die Reparatur erstmal selbst, kann sie aber in deiner Einkommenssteuererklärung für das nächste Jahr, voll absetzten. D.h. wirklich alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall seitdem angelaufen sind: Reparatur, evtl. Miete für Ersatzwagen, Busfahrkarte, etc. Bei einer Vollkaskoversicherung darf man sogar die Selbstbeteiligung absetzen.
Falls du auf die berufliche Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg abgezielt hast, den "Wegeunfall", so sichert diese nur deine körperlichen Schäden von z. B. einer Berufsgenossenschaft ab und die damit verbundenen Folgekosten für Arztbehandlungen, Reha-Kosten, ggf. Berufsunfähigkeits-Rente etc.
Du wirst erstmal in Vorleistung gehen müssen.
Die Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden, die anderen zugefügt wurden.
Was Du meinst, ist die Kaskoversicherung für Dein Auto. Bei Teilkasko zahlen die nicht (falls Du das hast?)
http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/teilkasko-vollkasko/
lg Lilo
Die Rechnung kannst du bei deiner Steuererklärung geltend machen, da die Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner Erwerbstätigkeit stehen (Arbeitsweg).