Autounfall auf dem Weg zu Arbeit?

8 Antworten

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den Schaden würde nur eine Vollkasko zahlen

so aber wirst in den Sauren Apfel beißen und selbst zahlen - du hast aber die Möglichkeit die Reparaturkosten als Werbungskosten bei der nächsten Steuererklärung geltend zu machen

ein Wegeunfall 

Es handelt sich hier um einen selbst verschuldeten Unfall. Von daher wirst Du auf den Reparaturkosten alleine sitzen bleiben. Du kannst bestenfalls ver-suchen, den Schaden im Rahmen Deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Denn der Schaden ist ja auf dem Weg zur Arbeit passiert.

Du könntest deinen Arbeitsgeber frage, ob er die Kosten oder Teilkosten für dich übernimmt, er ist aber nicht verpflichtet diese zu tragen.

Bei reiner Haftpflichtversicherung trägst du die Kosten für die Reparatur erstmal selbst, kann sie aber in deiner Einkommenssteuererklärung für das nächste Jahr, voll absetzten. D.h. wirklich alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall seitdem angelaufen sind: Reparatur, evtl. Miete für Ersatzwagen, Busfahrkarte, etc. Bei einer Vollkaskoversicherung darf man sogar die Selbstbeteiligung absetzen.

Falls du auf die berufliche Unfallversicherung auf dem Arbeitsweg abgezielt hast, den "Wegeunfall", so sichert diese nur deine körperlichen Schäden von z. B. einer Berufsgenossenschaft ab und die damit verbundenen Folgekosten für Arztbehandlungen, Reha-Kosten, ggf. Berufsunfähigkeits-Rente etc.

Du wirst erstmal in Vorleistung gehen müssen.

Die Rechnung kannst du bei deiner Steuererklärung geltend machen, da die Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner Erwerbstätigkeit stehen (Arbeitsweg).