Autokauf. Vertrag bindend trotz Beratungsfehler?
Habe einen VW Touran bestellt. Bin mit Liste der Ausstattungswünsche hin. Verkäufer hat alles in seine Computerliste eingetragen. Ich wollte unbedingt das Rot, kannte den Namen aber nicht. Verk. schaut in die Liste und sagt: Ich habs, das ist Red Rock. Danach wurde bestellt. Ich habe keine Farbe gezeigt bekommen, hatte aber schon einmal einen roten Touran gesehen. Nun steht hier ein fieser Orangeton. Der Namen ist irreführend und bezieht sich wohl auf Ayers Rock. Es hätte Wild Cherry Red sein sollen. Der Verkäufer hat das nicht bemerkt, ich bin auf Red .... reingefallen. Orangebraun kommt nicht in Frage!! Welche Möglichkeiten habe ich, um das Auto nicht nehmen zu müssen ?
6 Antworten
An den bisherigen Antworten ist einiges Wahres, aber auch viel nicht so ganz Richtiges dran. Wenn der Verkäufer die falsche Farbe geliefert hat, ist das Auto mangelhaft im Sinne von § 434 BGB. Dann muß der Verkäufer zuerst auf seine Kosten versuchen gem § 439 BGB nachzuerfüllen (neu liefern oder neue Farbe drauf). Kann er das nicht oder will er das nicht, ist also die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kannst Du gem. §§ 434, 439, 440, 323, 326 V, 346 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten. In den ersten 6 Monaten nach Abschluß des Kaufvertrages muß der Verkäufer beweisen, daß er den Mangel nicht zu verantworten hat. Dazu hat der Verkäufer zum einen den Kaufvertrag (der die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit in sich trägt) und zum anderen seinen Angestellten, der mit Dir verhandelt hat. Wir können davon ausgehen, daß beide besagen werden, daß die Farbe, die Du unterschrieben hast, die bestellte Farbe ist. Du mußt also den Gegenbeweis bringen. Ehepartner sind sehr wohl als Zeugen tauglich!! Sie haben lediglich ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn sie davon, nach gerichtlicher Belehrung, aber keinen Gebrauch machen, sind sie genauso viel wert, wie unabhängige Zeugen. Das Problem ist, unterstellt, Deine Frau sagt zu Deinen Gunsten aus, daß dann Aussage gegen Aussage steht. Wenn das Gericht aber nicht entscheiden kann, welcher Aussage es folgen soll, trifft es eine sog. Beweislastentscheidung. D.h., derjenige, der seine Geschichte zuerst hätte beweisen müssen, verliert. Hier ist das Problem, daß Du die falsche Farbe unterschrieben hast (s.o.). Das Beweisergebnis ist mithin relativ offen und Deine Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, sind nicht unbedingt 100%tig. Bei derartigen Problemen sollte man tatsächlich immer einen Rechtskundigen um Rat Fragen. Manche wohlgemeinte Antwortversuche können, wenn man Ihnen folgt unter dem Strich ganz schön teuer werden. Will man eine belastbare, rechtliche Auskunft haben, kann man sich auch, um zunächst Kosten zu sparen zunächst an eine Rechtsberatungshotline, wie NORDANWALT, wenden. Unter der Rufnummer 090 01 66 73 72 sitzen dort, werktags von 8 - 22 Uhr, kompetente Rechtsanwälte am Telefon, die sich auch mit solchen Fragen auskennen. Alle notwendigen Infos dazu findet man unter http://www.nordanwalt.de .
Das wird so langsam richtig kompliziert. Danke für Deine Antwort. Ich werde nachher anrufen. Das Gespräch mit dem Händler soll morgen schon sein.
Falsche Autofarbe erlaubt den Rücktritt vom Kaufvertrag. -------Ein Kunde hatte sein Auto in "karbonschwarz metallic" bestellt. Als dann ein blauer Wagen geliefert wurde, schlug der Händler vor, die Farbe umzuspritzen. Die Lackierungskosten wollte es allerdings nicht übernehmen. Für das Gericht ein klarer Fall. Wer ein schwarzes Auto bestellt, müsse es auch in dieser Farbe bekommen. Hält sich der Händler nicht an die Kundenwünsche, trage es die Konsequenzen. (LG Aachen, Az.: 12 0 493/04)
@HerrLich Die Antwort passt aber nicht zu dem Problem von Raubkatze. Ein Kunde hat eine bestimmte Farbe bestellt, eine ganz andere geliefert bekommen.
Bei Raubkatze stand wohl im Kaufvertrag eine bestimmte Farbe, die dann auch geliefert wurde.
Die Frage ist ja nur, ob hier ein Vertrag über Wild Cherry Red zustande gekommen ist. WEnn das so wäre - dann würde sich für mich nicht wirklich die Frages stellen, ob Rücktritt. Ähnlich würde dann eben nicht reichen. Das Problem ist ja gerade, dass hier offenbar unterschiedliche Auffassungen zu der Frage bestehen, welche Farbe gemeint war.
Geht mal ins Autohaus - ich war bei Opel - wieviele verschiedene silbergraue Lackierungen es da gibt.... da würde die Angabe "silbergrau" eben nicht reichen,um das genau zu spezifizieren.
Danke für Deine Antwort! Wußte doch, daß Du Spezialistin bist! Sehr nett von Dir, daß Du herübergekommen bist!;-)) DH ist klar!
Dieser Fall hat mit dem Fall beim LG Aachen nicht das Geringste zu tun. Der Verkäufer hat sicher einen Fehler macht weil er Dir die Farbe nicht gezeigt hat. Du hast aber auch den Fehler gemacht sie Dir nicht anzuschauen. Im Kaufvertrag steht ja sicher die Farbe Red Rock, somit hast Du auch diese Farbe gekauft. Du solltest mal mit der Geschäftsleitung darüber sprechen. Vielleicht sind sie ja kulant und bestellen einfach einen neuen Wagen für Dich in der dann richtigen Farbe. Wenn dies nicht klappt, wende Dich an den Kundenservice von VW in Wolfsburg. In manchen Dingen können die dann auch mal helfen und dem Händler raten kulant zu sein. Nichts ist teurer für VW und für den Händler als ein unzufriedener Kunde.
Danke für Deine Ratschläge! Ich habe sie leider erst heute morgen gesehen.
Hi Raubkatze, immer schlecht, was zu unterschreiben, was man nicht gesehen hat. habt ihr denn das rot vorgelegt, draufgezeigt oder sonst was?
In solchen Fällen ist die Lage etwas kompliziert, bei dem Wert des Wagens würde ich wirklich eine Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Vielleicht lässt VW aber ja auch Kulanz walten?
und - vorgelegt? woher soll der verkäufer das sonst wissen?
also ein "beratungsfehler" ist das wohl nicht, eher ein fall von nicht klarer Einigung. Diese Fälle sind nicht pauschal zu beantworten. Wenn keine Kulanz drin ist - ab zum Anwalt.
Der Verkäufer hätte die Farbtabelle im Rechner einsehen können, er wußte aber, daß der Touran nur in einem einzigen Rot erhältlich ist... Danke für Deine Anwort!
Aus Erfahrung kann ich Dir verraten, dass der Verkäufer das Gespräch ganz anders sieht. Darum kann ich mich leider nur wiederholen.
Danke Dir!
Wenn Du diesen "Beratungsfehler" nachweisen kannst (durch Zeugen oder Auhnahme oder sonst irgendwelchen Beleg), solltest Du mit der Verkäufer oder Geschäftsführer nochmals im Guten reden. Sie könnten vielleicht das Auto umspritzen oder dir ein anders beschaffen. Ohne Beweise hast Du keine guten karten. Aber viellecht ist dir mit einem saftigen rabatt besser geholfen?
Der Ehepartner war dabei. Umspritzen geht nicht. Trotz Rabatt könnte ich mit dieser Farbe nicht leben; habe eine echte Aversion dagegen. Danke für Deine Antwort!
Der Ehepartner gilt vor Gericht nur bedingt als Glaubwürdig. Hast Du vielleicht einen Prospekt, oder Listenausdruck mit der Wunschfarbe "rot"? Das wäre besser.
Technisch geht das Umspritzen sehr wohl. Hab llange Jahre in der Branche gearbeitet. Das Auto wird komplett auseinandergenommen, dann der "alte" Lack entfernt/abgestrahlt und abschließend kommt die neue Mehrschichtlackierung drauf. Das ist beim Hersteller auch nicht viel anders.
Der Händler meinte, daß Umspritzen nicht in Frage kommt. Ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Sorry und nochmals Danke!
Vielleicht meinte er, er könne das in der eigenen werkstatt nicht machen. Es gibt aber fachbetriebe in fast jeder stadt. Bei Unse kenne ich 3, die richtig gut sind und nicht teuer. Einer arbeitet auch für Bahn (ICEs), Airbus... So eine komplettumspritzung kostet allerdings schon etwa 1500 für den Touran. Wenn man einfach nur den Außenlack uberspritzen wollte, käme man mit unter 500 Euro klar. Das wäre aber Pfusch und ich würde diese Billig-Lösung nicht empfehlen. Die HWK kann dir sicherlich einen Fachbetrieb mit besten Refernzen nennen.
Prima, daß Du mir so detailliert schreibst. Die Kosten der verschiedenen Lösungen spielen beim nächsten Gespräch sicher eine wichtige Rolle.
Ich würde erst bei der HWK mir die guten Lackierer geben lassen, dann nach (für dich unverbindlichen) Kostenvoranschlägen fragen. Dann kannst Du mit seriösen Zahlen arbeiten. Ich habe dir bloß meine Erfahrungswerte mitgeteilt.
Ich hatte einmal in einem älteren Katalog das Rot gesehen, da gab es den Orangeton noch gar nicht.