Autofahrer anzeigen, der innerorts überholt und hupt - sinnvoll?
Hallöchen!
Mach es Sinn, einen Autofahrer anzuzeigen, der mich innerorts überholt hat und dann gehupt hat? Also ich muss dazu sagen, das ich ziemlich langsam gefahren bin... bestimmt 10km/h drunter, vielleicht noch mehr. Ich verstehe ja, wenn man dann überholen will, aber ist das 1. innerorts gestattet und 2. ist doch das hupen ganz eindeutig nicht korrekt, oder? Ich kenne mich da mit der Rechtslage nicht so aus...
Klar, ich kann mir vorstellen, das sowas jeden Tag passiert, aber trotzdem regt es mich auf!!!
14 Antworten
Innerorts ist überholen gestattet, wenn keine durchgezogene Linie vorhanden ist, oder der Überholvorgang unmittelbar vor einer Ampel oder einem Zebrastreifen getätigt wird. Zusätzlich darf natürlich die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden - wenn diese Dinge erfüllt sind, war der Überholvorgang technisch in Ordnung.
Das Hupen natürlich nicht. Das darf außerorts als Ankündigung für einen Überholvorgang benutzt werden und sonst nur als Warnsignal - nicht als Reaktion auf Verärgerung.
Allerdings glaube ich nicht, das sich dieser Gang zur Polizei lohnt. Es handelt sich hier nicht um Nötigung oder Gefährdung (außer natürlich der Fahrer ist danach mit 80 weiter durch die Ortschaft) und außerdem stellst du als eindeutig zu langsamer Fahrer auch ein Verkehrshindernis dar.
Ärger dich nicht zu sehr darüber und versuch, cool zu bleiben. Und nächstes Mal so schnell zu fahren, wie erlaubt ist - nicht zu schnell, nicht zu langsam.
Ich frage mich warum der Support zwei weitere Kommentare [von @TheGrow und mir] gelöscht hat und von wem sie beanstandet wurden?
Beide waren lediglich erklärend und absolut Regelkonform.
@ Support: Ihr solltet erst lesen bevor Ihr willkürlich den Button drückt!
Danke! Jetzt wo ihr es alle sagt, kommts mir auf einmal sehr übertrieben vor, aber ich war in dem Moment einfach ein wenig stinkig und wollte nur mal die rechtliche Lage checken. Aber ihr habt Recht, es lohnt nicht. Und ich werde in Zukunft auch mehr darauf achten, korrekter zu fahren ;-)
Es ist nur sinnvoll, wenn du einen 2. Zeugen hast. Ansonsten ist es Aussage gegen Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten :/
Im OWi-Verfahren gibt es keinen Angeklagten.
Sinnvoll ist es sicherlich nicht.
Man darf innerorts überholen, falls es nicht durch Beschilderung verboten ist.
Hupen darf man zum anzeigen der Überholabsicht, allerdings nur außerorts.
Das Hupen innerorts, wie in Deinem Fall, wird (falls es geahndet wird) mit einer geringen Geldbuße belegt.
Ich kann es jetzt nicht sicher sagen, aber es werden so um die 10€ sein.
Der Aufwand lohnt sich sicherlich nicht...
Danke! Du hast wohl Recht. Ich wollte es nur mal in Erfahrung bringen. Hätte mir den Aufwand wahrscheinlich sowieso erspart - bin ja schließlich nicht ganz unschuldig ;-)
Kommt darauf an. Verkehrsbehinderung durch langsam fahren ist ein dehnbarer Begriff. Bist Du nun unnötig langsam gefahren, oder nur vorsichtig? Sicherlich hat er gehupt weil du zu langsam warst, aber mit 40 durch eine Ortschaft in der 50 erlaubt sind, ist sicherlich nicht so gravierend als wenn jemand mit 70 auf der Autobahn rumkurvt.
Ich hab schon ein bisschen geträumt, würde ich sagen... War eine gewöhnliche, einspurige Straße und kein rechts-vor-links oder ähnliches. Also kein Anlass, besonders vorsichtig zu fahren.
Es ist überhaupt nicht verwerflich, auf einer Straße, für die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet wurde, lediglich mit 40 km/h zu fahren. Dies ist keine keine vermeidbare Behinderung im Sinne des § 3 Abs.2 der StVO.
In der Rechtsprechung hat sich entwickelt, dass erst dann von einer vermeidbaren Behinderung im Sinne der StVO gesprochen werden kann, wenn jemand ohne triftigen Grund langsamer als etwa 70 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fährt. Im vorliegenden Beispiel wären das also weniger als etwa 35 km/h.
Dass sich ein eiliger Hinterherfahrer natürlich dennoch behindert fühlt, wenn jemand mit 40 km/h statt mit 50 km/h fährt, ist eine andere Sache und dessen persönliches Problem. Hupen darf er deswegen selbstverständlich nicht, schon gar nicht als "Denkzettel" nach dem Überholen.
Innerorts ist rechts Überholen erlaubt. Hupen darf man nur, wenn man eine Gefährdung sieht (oder vorausahnt). Das ist immer ne schöne Grauzone, wann das nun berechtigt ist und wann nicht.
Ich würde es ehrlich gesagt nicht drauf anlegen. Selbst wenn du womöglich einen Rechtsstreit gewinnen solltest, willst du dir den Stress für diese geringe Sache antun? Außerdem brauchst du das Kennzeichen sowie Beschreibung des Fahrers und ein Zeuge wär hilfreich. Ansonsten sagt der andere Fahrer gegen dich aus.
Innerorts ist rechts Überholen erlaubt.
Das ist so pauschal gesagt falsch!
Erlaubt ist das nur dann wenn es auch mindestens 2 Fahrstreifen gibt.
Es geht hier aber um 'links überholen' also auf einer gewöhnlichen, einspurigen Straße. Es war zu dem Zeitpunkt kein Gegenverkehr vorhanden.
Oh, dann hab ich das falsch verstanden. Aber dann hat der andere Fahrer ja noch weniger falsch gemacht. Das Hupen mag zwar leicht überzogen gewesen sein, aber wenn du 10km/h an einer Stelle langsamer fährst, die es eigentlich zulässt, kann ich mir vorstellen das da mancher Choleriker schnell cholerisch wird.
Nein, es lohnt nicht! Der Aufwand einer Anzeige ist größer als das letztendliche Ergebnis. Der Fahrer müsste im Höchstfall ein paar Euro zahlen, bezogen auf das Hupen, und du wärst vielleicht noch in der blöden Situation, dass du dich selbst reinreitest, da du ja eindeutig zu langsam gefahren bist und somit ein Verkehrshindernis darstellst!
Das Überholen an Ampeln ist grundsätzlich nicht verboten.