Autodiebstahl als Arbeitnehmer und Vermieter steuerlich absetzen

4 Antworten

Die Abschreibung als Werbungskosten bei totalschaden bezieht sich darauf, dass dieser Schaden auf dem Weg zur Arbeit eingetreten ist.

Dir wurde aber das Auto nicht beim Ampelstopp auf dem Weg zur Arbeit geklaut, sondern daheim vor der Tür.

Da glaube ich nicht, dass man das Schadensereignis mit dem Weg zur Arbeit in Verbindung bringen kann.

Ich sehe da keine Chance.

testarossa1 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 13:01

Vielen Dank für deine schnelle Hilfe!

diesiebenraben  19.02.2014, 13:24
@testarossa1

Keine Chance. Absolut keine.

Nein, da geht gar nichts. Hier ein Auszug aus meiner Datenbank: Absetzbar sind beispielsweise auch die Schadenskosten aufgrund - .... - Diebstahl des Fahrzeugs, das während einer mehrtägigen Dienstreise nachts vor dem Hotel abgestellt ist (BFH-Urteil vom 25.5.1992, BStBl. 1993 II S. 44). - Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, das während der Arbeitszeit abgestellt ist, z. B. auf dem Firmenparkplatz, am Straßenrand, auf einem entfernten Parkplatz bei Fahrgemeinschaft (FG Baden-Württemberg vom 17.9.1980, EFG 1981 S. 339). - Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auf einer Heimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. - von Unfall, Beschädigung oder Diebstahl auf Fahrten, die als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind oder die im Zusammenhang mit anderen Einkünften stehen und somit mit der Dienstreisepauschale oder mit dem tatsächlichen Km-Kostensatz absetzbar sind.

Reden Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt! Der Schaden bleibt m.E. voll umfänglich an Ihnen hängen! Diese sogenannten gelegentlichen Inspektionsfahrten ändern daran rein Garnichts.

DerHans  19.02.2014, 13:47

Die Fahrten zur Inspektion der ETW kann er ja voll ansetzen. Als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Mehr ist nicht drin.

testarossa1 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 13:00

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich werde meinen Sachbearbeiter mal anrufen.

Die Neuanschaffung eines Privatwagens ist auch Privatvergnügen. Sonst könnte ja jeder die Ersatzbeschaffung steuerlich geltend machen. Auch die AfA ist mit der km-Pauschale abgegolten.

Dass du klugerweise deine Kaskoversicherung gekündigt hast, war ja auch dein Privatvergnügen. Da hast du ja jetzt ordentlich Geld gespart.