Autodiebstahl als Arbeitnehmer und Vermieter steuerlich absetzen
Hallo! Mein Auto wurde mir Anfang Januar 2012 vom Parkplatz vor meiner Haustür gestohlen. Da ich meine Kasko-Versicherung gerade noch rechtzeitig zum Jahresende 2011 gekündigt habe, muss ich nun den gesamten Schaden (ca. 12000 €) allein tragen. Das Auto wurde von mir täglich für die Fahrt zur Arbeit und ab und zu auch für die Fahrt zu meiner vermieten Eigentumswohnung genutzt. Kann ich unter diesen Umständen den Schaden steuerlich absetzen? Ich habe schon erfahren, dass z.B. im Falle eines Unfalls bei der Fahrt zum Arbeitsplatz eine Abschreibung (AfaA) möglich ist und denke dieser Fall ist ähnlich einzuordnen. Würde mich auf jedenfall über sachkundige Antworten sehr freuen.
Vielen Dank schon mal! Testarossa
4 Antworten
Die Abschreibung als Werbungskosten bei totalschaden bezieht sich darauf, dass dieser Schaden auf dem Weg zur Arbeit eingetreten ist.
Dir wurde aber das Auto nicht beim Ampelstopp auf dem Weg zur Arbeit geklaut, sondern daheim vor der Tür.
Da glaube ich nicht, dass man das Schadensereignis mit dem Weg zur Arbeit in Verbindung bringen kann.
Ich sehe da keine Chance.
Keine Chance. Absolut keine.
Nein, da geht gar nichts. Hier ein Auszug aus meiner Datenbank: Absetzbar sind beispielsweise auch die Schadenskosten aufgrund - .... - Diebstahl des Fahrzeugs, das während einer mehrtägigen Dienstreise nachts vor dem Hotel abgestellt ist (BFH-Urteil vom 25.5.1992, BStBl. 1993 II S. 44). - Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, das während der Arbeitszeit abgestellt ist, z. B. auf dem Firmenparkplatz, am Straßenrand, auf einem entfernten Parkplatz bei Fahrgemeinschaft (FG Baden-Württemberg vom 17.9.1980, EFG 1981 S. 339). - Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder auf einer Heimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. - von Unfall, Beschädigung oder Diebstahl auf Fahrten, die als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind oder die im Zusammenhang mit anderen Einkünften stehen und somit mit der Dienstreisepauschale oder mit dem tatsächlichen Km-Kostensatz absetzbar sind.
Reden Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt! Der Schaden bleibt m.E. voll umfänglich an Ihnen hängen! Diese sogenannten gelegentlichen Inspektionsfahrten ändern daran rein Garnichts.
Die Fahrten zur Inspektion der ETW kann er ja voll ansetzen. Als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Mehr ist nicht drin.
Wie oft?
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich werde meinen Sachbearbeiter mal anrufen.
Die Neuanschaffung eines Privatwagens ist auch Privatvergnügen. Sonst könnte ja jeder die Ersatzbeschaffung steuerlich geltend machen. Auch die AfA ist mit der km-Pauschale abgegolten.
Dass du klugerweise deine Kaskoversicherung gekündigt hast, war ja auch dein Privatvergnügen. Da hast du ja jetzt ordentlich Geld gespart.
Vielen Dank für deine schnelle Hilfe!