Autobahn - Baustelle einspurig - Polizei Blaulicht - schneller fahren erlaubt?
Hi,
letztens war ich auf der Autobahn unterwegs. Momentan wird in einem Abschnitt noch etwas längert gebaut und daher gibt es nur eine Spur in die jeweilige Fahrtrichtung. Auf der anderen Seite der Autobahn fielen mir letztens einige Polizeiautos mit Blaulicht auf, die natürlich nicht überholen konnten, wegen der einspurigen Baustelle.
Nun frage ich mich: Darf in solch einer Situation schneller fahren oder muss man die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten? Natürlich sollte man in die nächstgelegende Baustellenbucht raus und die vorbei lassen, aber bis dahin?
Lg und dankesehr!
8 Antworten
Ich bin mal in ähnlicher Situation gewesen und konnte einem Rettungswagen des DRK leider keinen Platz machen, darauf hin bin ich auf einer Landstraße schneller gefahren und dann innerorts geblitzt worden. Ich habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung, daß das Rettungsfahrzeug mit Verwendung des Blaulichtes und des Einsatzhornes gem. §35 und §38 StVZO anzeigt, daß die Fahrt dazu dient Menschenleben zu Retten. Aus diesem grundgedanken begründete ich meine höhere Geschwindigkeit damit, daß ich nach §34 StGB (rechtfetrigender Notstand) ebensolche in dem §en genannten Gefahr für Leib und Leben abwenden wollte. Der Bescheid kam montags, Dienstag ging der Widerruf an die Behörde, Donnerstag bekam ich den Bescheid über Verfahrenseinstellung zugestellt.
Wenn es absolut keine Ausweichmöglichkeit gibt um dem nachfolgenden Rettungs/Polizeifahrzeug den Weg frei zu machen, würde ich so schnell durch die Baustelle fahren, wie möglich, damit ich das nachfolgende Rettungsfahrzeug nicht behindere.
Schliesslich bin ich verpflichtet den Weg frei zu machen. In Luft aulösen kann ich mich mit meinem Fahrzeug auch nicht. Würde ich dabei geblitzt, dürfte das keinerlei Folgen für mich haben. Eine Anzeige würde ich sicher bekommen.
aber bis dahin?
..bis dahin fährst Du maximal mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weiter.
Das Tempolimit hat ja einen Sinn, und der Sinn des TL wird deshalb nicht aufgehoben.
Baustellenarbeiter lösen sich z.B. nicht in Luft auf, und andere Gefahrenquellen im Baustellenbereich weswegen dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ebenfalls nicht.
Das Blaulicht mit Martinshorn berechtigt dich zu Verkehrsverstößen ohne Rechtsfolgen. Verpflichtet dich aber ebengleich nicht dazu, wenn du die Bauarbeiterleben nicht gefährden willst.
G imager761
Unter Berücksichtigung ..... das du niemand anderes in Gefahr bringst ...... darfst du alles unternehmen um dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt zu ermöglichen ! Rote Ampeln .. .. Geschwindigkeit .....sogar in die Baustelle.......alles......