Auto versicherung erst ab 25 jahre darf ich damit fahren wenn ich jünger bin?
Ich habe seit ein paar tagen den Führerschein und möchte natürlich etwas mit dem Auto meinet Eltern fahren. Aber folgende sache das Auto ist bei der Huk so angemeldet das die Leute die damit fahren über 25 Jahre alt sein müssen oder sollten. Nun zu meiner frage was ist wenn ich damit fahre und zumbeispiel ein Unfall habe, geblitzt oder von der Polizei angegalten werde wegeb einer ganz normalen Routine Kontrolle? Bedanke mich im vorraus für eure Antworten.
4 Antworten
vorweg ersteinmal. Nicht die HUK bestimmt, wer mit dem Auto fahren darf sondern deine Eltern. Diese wollen nicht so viel Versicherung bezahlen für das Auto, deshalb klammern sie Fahranfänger und unter 25 jährige aus. Wenn du also mit Zustimmung deiner Eltern dieses Auto fahren darfst, dann müssen die erst einmal ihre Versicherung ändern und diese 25 Jahre Klausel rausnehmen lassen. Heißt aber auch, dass sie für dich richtig viel her Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Fahren kannst du natürlich das Auto, aber wenn du einen Unfall baust oder in einen verwickelt bist, dann wird das sehr teuer für dich, weil du den Großteil des Versicherungsschutzes nicht hast und in diesen Punkten selber die Kosten tragen musst. Und das wird teuer!
Interessant wird das Ganze nur bei einem Unfall. Dann wird es im besten Fall eine Vertragsstrafe geben (1 bis 2 Jahresprämien sind nicht unwahrscheinlich), im schlechtesten Fall wird die Versicherung zwar an den Unfallgegner bezahlen, aber alles vom Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer zurück fordern. Da muss man mal das Kleingedruckte im Vertrag durchsuchen. (Verkehrskontrolle, Blitzer, etc sind egal. Darüber bekommt die Versicherung keine Info.)
im schlechtesten Fall wird die Versicherung zwar an den Unfallgegner bezahlen, aber alles vom Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer zurück fordern.
Wenn dann max. 5000 € - aber die auch nicht, da ein Regress seitens der Versicherung in diesem Fall nicht möglich ist.
Rückwirkende Beitragsangleichung und Vertragstrafe in Höhe von 40-200 % einer Jahresprämie aber sind möglich. Betrifft aber nur den VN.
...zwar an den Unfallgegner bezahlen, aber alles vom Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer zurück fordern...
Und logischerweise trotz Kaskoschutz den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht bezahlen.
Der Eintrag Fahrerkreis über 25 Jahre betrifft nur die Versicherung, nicht die Polizeikontrolle. Wenn du aber unter 25 Jahren bist, solltest ( darfst ) du dieses Auto nicht fahren, wegen dem Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht ist in jedem Fall gegeben.
Möglich Folgen betreffen nur den VN (rückwirkende Beitragsangleichung und ggf. Vertragstrafe in Höhe von 40-200 % einer Jahresprämie).
Dem Fahrer aber passiert in dem Fall rein gar nichts, sofern er die Erlaubnis vom Halter hatte.
Diese Art der Verischerung sagt aus das erst Personen die über 25 Jahre sind mit diesem Auto versichert sind.
Kurz und Knapp: Wenn du nicht 25 bist, und mit diesem Auto fährst, bist du damit nicht versichert.
D.h. wenn du einen Unfall hast, bist du nicht verischert.
MFG Combattech
Leider warscheinlich noch länger als Dornröschen schlief. :D
Daher:
D.h. wenn du einen Unfall hast, bist du nicht versichert.
Megafail!
wenn du einen Unfall hast, bist du nicht verischert.
Nein, es gibt nur mächtig Ärger mit der Versicherung.
Wie lange hält sich dieses Märchen denn noch?