Auto verkaufen über Treuhandkonto

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Auskennen tu ich mich nicht damit. Aber ich weiß, dass es für Anwälte ein Standesrecht gibt.

http://www.kottmeier-steuerberatung.de/vorschriften/01fd1295d70b168d7.html § 4 BORA

Fremdgelder und andere Vermögenswerte

(1) Zur Verwaltung von Fremdgeldern hat der Rechtsanwalt in Erfüllung der Pflichten aus § 43a Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung Anderkonten zu führen. (2) Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, sind unverzüglich an den Berechtigten weiterzuleiten. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten; dies sind für ständige Auftraggeber und im Übrigen in der Regel Einzelanderkonten. Auf einem Sammelanderkonto dürfen Beträge über 30.000 DM für einen einzelnen Mandanten nicht länger als einen Monat verwaltet werden. Sonstige Vermögenswerte sind gesondert zu verwahren. Das gilt nicht, solange etwas anderes vereinbart ist. Die Pflicht zur Abrechnung nach § 23 bleibt unberührt. (3) Eigene Forderungen dürfen nicht mit Geldern verrechnet werden, die zweckgebunden zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt sind.

Wenn diese Mensch also tatsächlich Anwalt ist, kannst Du das denke ich machen. Ich finde, dass das gut klingt!

Du lässt dir die Ablösesumme schriftlich von der Bank geben, schickst diesen Brief an die Käuferin und die zahlt diese Summe dann direkt an die Bank. Nach Eingang bekommt sie von der Bank den Fahrzeugbrief. Ist doch eigentlich ganz einfach. Sobald sie den hat, lässt sie das Auto auf sich zu und holt es bei dir ab. Wenn dann noch etwas zu zahlen ist, macht ihr das dann vor Ort. Vorher natürlich noch einen schriftlichen Kaufvertrag machen in dem das so geregelt ist. Dafür braucht man kein Treuhandkonto und schon gar nicht von einem Anwalt den man nicht kennt und auch noch von der Gegenseite ist..