Auto verkaufen über Treuhandkonto
Hallo,
ich möchte mein Auto verkaufen. Da die Interessentin gut 800 km weiter wohnt, und der Kfz-Brief noch bei der Bank liegt, hat sie vorgeschlagen, das ganze über ein Treuhandkonto laufen zu lassen. Ihr Bekannter ist Anwalt und würde das für sie kostenfrei machen.
Zum besseren Verständnis: Das Auto ist finanziert, einem verkauf hat die Bank zugesagt, aber logischerweise geben die den Brief erst raus, wenn der Saldo beglichen ist.
Nun, als Käufer würde ich auch niemandem 10000 Euro in die hand drücken und nur die Zusage bekommen, dass der Brief per Post von der Bank kommt. Also nachvollziehbar.
Nun meine Frage, da es ja überall schlechte Menschen gibt: ist das für mich als Verkäufer sicher?
Ich meine ich will den Wagen loswerden, lieber heute als morgen. Und nein, leider ist eine Zwischenfinanzierung nicht möglich, das habe ich schon bei der Bank hinterfragt....
Danke!
2 Antworten
Auskennen tu ich mich nicht damit. Aber ich weiß, dass es für Anwälte ein Standesrecht gibt.
http://www.kottmeier-steuerberatung.de/vorschriften/01fd1295d70b168d7.html § 4 BORA
Fremdgelder und andere Vermögenswerte
(1) Zur Verwaltung von Fremdgeldern hat der Rechtsanwalt in Erfüllung der Pflichten aus § 43a Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung Anderkonten zu führen. (2) Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, sind unverzüglich an den Berechtigten weiterzuleiten. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten; dies sind für ständige Auftraggeber und im Übrigen in der Regel Einzelanderkonten. Auf einem Sammelanderkonto dürfen Beträge über 30.000 DM für einen einzelnen Mandanten nicht länger als einen Monat verwaltet werden. Sonstige Vermögenswerte sind gesondert zu verwahren. Das gilt nicht, solange etwas anderes vereinbart ist. Die Pflicht zur Abrechnung nach § 23 bleibt unberührt. (3) Eigene Forderungen dürfen nicht mit Geldern verrechnet werden, die zweckgebunden zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt sind.
Wenn diese Mensch also tatsächlich Anwalt ist, kannst Du das denke ich machen. Ich finde, dass das gut klingt!
Du lässt dir die Ablösesumme schriftlich von der Bank geben, schickst diesen Brief an die Käuferin und die zahlt diese Summe dann direkt an die Bank. Nach Eingang bekommt sie von der Bank den Fahrzeugbrief. Ist doch eigentlich ganz einfach. Sobald sie den hat, lässt sie das Auto auf sich zu und holt es bei dir ab. Wenn dann noch etwas zu zahlen ist, macht ihr das dann vor Ort. Vorher natürlich noch einen schriftlichen Kaufvertrag machen in dem das so geregelt ist. Dafür braucht man kein Treuhandkonto und schon gar nicht von einem Anwalt den man nicht kennt und auch noch von der Gegenseite ist..