Autoverkauf Ausländer will Probefahrt mit eigenen Kennzeichen (Tschechien)machen?

7 Antworten

Hallo,

das würde ich niemals erlauben! Denke an den Versicherungsschutz! In dem Falle wäre es ein Mißbrauch des Kennzeichens, außerdem würde ein Versicherungsschutz ausfallen!

Es gibt Kurzkennzeichen, die man bekommen kann für eine Probefahrt, falls dein Wagen abgemeldet ist!

http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/Rote-Kennzeichen.php

Emmy

Lampost22 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 13:06
"Ich kann noch die Probekennzeichen von meinen Bekante verleihen. Das Auto möchte ich heute nur anschauen, am anfang nächster Woche evtl erst mitnehmen. 14 Uhr ist okay?"

Das klingt nicht sonderlich vertrauenserweckend sodass ich maximal eine Fahrt ohne Kennzeichen auf einem privat Gelände zulassen würde. Alle Fahrten ins Ausland haben, was ich bisher auf der Autobahn gesehen habe, immer deutsche Kurzzeitkennzeichen dran gehabt. Tschechische sind mir noch nie aufgefallen. Zumal die meisten die Autos auf einem Anhänger abholen. Demzufolge wird es kein Kennzeichen aus Tschechien geben was in D versichert ist. Probefahrt habe ich daher mit seinen Kennzeichen vom Freund abgesagt.

Hallo, für diesen Fall gibt es sog. Zollkennzeichen. Die Zollkennzeichen sind ähnlich wie Kurzzeitkennzeichen, bloß das dass Fahrzeug nach dem Ende der Laufzeit die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben muss.

Du gehst mit Deinem tschechischen Interessenten zu einem örtlichen Versicherungsmakler und beantragst eine EVB Nummer  für Zollkennzeichen. Die mind. Laufzeit hierfür sind 30 Tage. 

Danach gehst Du mit Deinem Interessenten zur Zulassungsstelle und er beantragt die Zollkennzeichen. Hierfür sind folgende Voraussetzungen erforderlich: 

Wichtig: Er muss in Bar oder per EC Karte die Versicherung bezahlen.

Er muss die Steuer und die Anmeldegebühren bei der Zulassungsstelle bezahlen.

Auf keinen Fall solltest du als Halter auftreten. Denn wenn der Wagen nicht nach einem Monat im Ausland ist bist Du dafür verantwortlich.

Axel0404  25.09.2016, 18:58

Habe noch was vergessen.

Hier die Voraussetzungen für den Interessenten.

Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll.Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte,vollständig ausgefüllte besondere Versicherungsbestätigungskarte,Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) (bei vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen stattdessen die Abmeldebescheinigung),gesiegelte Kennzeichenschilder (bei angemeldeten Fahrzeugen),Hauptuntersuchungsbericht (HU) für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens, soweit erforderlich.r

Sehr zweifelhaft. Ich würde vorschlagen du lässt das lieber.

Nein! Das solltest du keinesfalls zulassen. Besorg dir (oder er) Tageskennzeichen, ein netter Händler verleiht die auch mal, ansonsten bei der Zulassungsstelle. Und lass dir in jedem Fall ein Pfand geben oder besser fahre mit! Ansonsten bist das Auto gleich so los.

je wenn er rote mitbringt kein problem aber von seinem auf deinem Auto ist nicht legitim