Auto parken vor einem anderem Grundstück?

7 Antworten

Dampfschiff  01.09.2020, 12:56

Ein sehr hilfreicher Link, ich habe die Erklärungen dort mit großem Interesse gelesen, vielen Dank. Auf den Punkt in der Frage, wie es sich bei einem außergewöhnlich großen Fahrzeug (Maxi-Sprinter) verhält, das in einem Wohngebiet in eine normale private Grundstückszufahrt einfahren können soll, wird da aber leider nicht eingegangen. Ist wohl zu speziell ...

Hexe34659 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 12:28

Naja, ist ein reines Wohngebiet und die Straße ist schon schmaler

Vampire321  01.09.2020, 12:31
@Hexe34659

‚Schmaler‘ ist ein dehnbarer begriff

lt seiner Definition dürfte ja auf der ganzen Strasse nicht geparkt werden... denn die ist ja auf der ganzen Länge gleich breit, oder?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die parkenden Nachbarn die geforderten 3,05 m Fahrbahnbreite freilassen, aber aufgrund der besonderen örtlichen Situation die Ein-und Ausfahrt für den Maxi-Sprinter dennoch unzumutbar schwierig ist, wenn gegenüber geparkt wird.

Ich würde als Nachbar wahrscheinlich so argumentieren, dass bei der allgemeingültigen Regel in der Straßenverkehrsordnung, dass die Ein- und Ausfahrt für einen durchschnittlich geschickten Fahrer mit maximal 2 x Rangieren möglich sein muss, der Gesetzgeber nur an PKW (und vielleicht noch Kleinbusse) in üblicher Größe gedacht hat, und dass ein sehr großes Wohnmobil oder ein sehr langer Transporter in einem Wohngebiet absolut kein übliches Fahrzeug sei. Wer ein solches Fahrzeug abstellen will, muss sich eben nach einem geeigneten Stellplatz umsehen. Ein normales Privatgrundstück in einem eng bebauten Wohngebiet ist dafür vielleicht kein geeigneter Platz.

Wenn gegenüber Eurer Einfahrt kein Parkverbot herrscht,
darf dort auch geparkt werden.

Das ist selbst dann erlaubt, wenn ein anderer, durchschnittlich geübter Fahrer nur mit 2-3 Lenkkorrekturen in seine Einfahrt kommen kann. Hier scheint das ja der Fall zu sein, wenn man sogar mit einem Sprinter reinkommt.

Zudem kommt ja noch wenn wir Besuch bekommen und dieser parkt vor unserer Hofeinfahrt kommen zwar noch Autos langsam durch,aber was ist wenn die Feuerwehr oder der Rettungsdienst da lang müssen?

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Die Mindestdurchfahrtbreite von 3,05m muss in jedem Fall gewährleistet sein.
Diese Pflicht obliegt dann demjenigen, der als zweites kommt.

Warum parkt Ihr den Sprinter nicht auf der Straße?
Gegenüber den Einfahrten der Nachbarn ist doch sicher etwas frei...

Vielleicht sollte Dein Mann mal rückwärts fahren lernen. Wo man vorwärts rein kommt, kommt man auch rückwärts rein.

wie breit ist die Strasse? gegenüber von Ausfahrten darf nicht geparkt werden.

Auf schmalen Fahrbahnen gilt das auch gegenüber der Ein- bzw. Ausfahrt.

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/