Auto Händler Kleinunternehmerregelung
Hallo Leute,
Kann ein Auto Händler die Kleinunternehmerregelung Paragraf 19 anwenden? Sprich bis 17.500 € im Jahr Steuerfrei. Oder besser gesagt ohne Umsst.
Und muss die Differenzbesteuerung immer angewendet werden?
Beispiel: Kaufe Auto für 1000 € Verkaufe für 1100 €
Zu zahlende Steuer wäre dann quasi 19 € ?
Oder muss man bei der Kleinunternehmerregelung die Differenzbesteuerung nicht anwenden? Mein Termin mit dem Steuerberater ist in 2 Wochen. Daher die Frage hier.
Danke im vorraus.
4 Antworten
Beispiel: Kaufe Auto für 1000 € Verkaufe für 1100 €
das funktioniert nicht da du natürlich eine gewährleistung für die durch dich verjkauften autos nicht ausschließen kannst.
Womit er aber immer noch Kleinunternehmer sein kann!
Wenn er diese Regelung nutzen will, darf auf den Rechnungen auch keine MwSt. ausgewiesen werden.
Wenn die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) vorliegen udn auch in Anspruch genommen werden, entfällt ja automatisch die Anwedung von § 25 a UStG.
Wenn die Kleinunternehmerregelung nciht in Anspruch genommen werden kann, kann man, aber muss nicht, die Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG anwenden.
Grundsätzlich kann man bei jedem einzelnen Umsatz entscheiden, ob man auf die Differenzbesteuerung verzichtet. Die Kleinunternehmerregelung gilt natürlich auch für Autohändler.
Beispiel: Kaufe Auto für 1000 € Verkaufe für 1100 € Zu zahlende Steuer wäre dann quasi 19 € ?
Ich komme auf 15,97. 1000+84,03+19% von 84,03=1100
Ich denke mal, dass Dir dieser Aufschlag nicht reichen wird, um die Gewährleitung, die Du nach dem Gesetz hast, zu realisieren. Da Du als Kleinstunternehmer auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst, sehe ich das eher als "Verlust-Geschäft" , dies als Kleinstunternehmen laufen zu lassen.