Auto anmelden mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I?
Ich habe heute mein Auto an einen Händler verkauft. Nächste Woche sollen wir das Auto abmelden und dann ist die eigentliche Übergabe. Jetzt habe ich allerdings panisch festgestellt, dass meine Zulassungsbescheinigung Teil I nur die Kopie ist und ich das Original irgendwie nicht finden kann! Reicht denn auch die Kopie zur Anmeldung des neuen Besitzers? Es wird doch eh ein neuer Schein ausgestellt oder?
4 Antworten
nein die kopie reicht definitiv nicht, weil bei der ummeldung der neue fahrzeughalter in den brief eingetragen wird.
edit: der brief ist quasi die besitzurkunde. wer den brief hat ist der eigentümer des fahrzeugs.
Wer meldet ab, der derzeitige Eigentümer? Dann kannst Du das Ding bei der Zulassungsstelle als verloren melden. Dann wird ein neuer erstellt (kostet halt Geld) und der wird dann zur Abmeldung bzw. Ummeldung benutzt. Schwierig ist so was nur für den Käufer, wenn er keinen Schein im Original hat, dann muß nämlich erst mal der Verkäufer den Schein verloren melden.
Das wird ein bedauerndes Kopfschütteln des Mitarbeiters in der Zulassungsstelle auslösen.
Kopien oder Scans werden nicht anerkannt, denn die Zulassungsbescheinigung ist eine Urkunde, und da gibt es keinen Ermessensspielraum.
Die Neuausstellung wird so bei 40 € kosten, schätze ich.
Hab es gerade hinter mir. Kopien sind nicht erlaubt. Auch die TÜV Bescheinigung muss im Original vorliegen.