Ausziehen mit 18 Jahren aber ohne Arbeit/Ausbildung geht das?

10 Antworten

Das ist echt ein Probelm. An ihrer Stelle würde ich mir ne nette WG suchen. Da ist die Miete nicht so hoch und wenn das soziale Leute sind halten die bestimmt auch für einen die Augen nach einen geeigneten job offen

Das kenn ich zu gut, ich war leider in der selben Situation..

Nun war es schoneinmal richtig, das Jugendamt zu kontaktieren, denn wenn jemand als erstens entscheidet, dann das Jugendamt. Bekommt man keine Einwilligung, dann sieht es sehr schlecht aus. Gerde, weil deine Freundin kein Geld verdient.

D.h. sie muss Hilfe vom Staat beziehen, sprich BAfög. Nur müssen dafür Gründe vorliegen, die auch wirklich zu einem Auszug berechtigen. Undzwar echt krasse, so wie die, von denen du erzählst. Nur muss das Jugedamt dies anerkennen. Ich würde hier raten, aufjedenfall mal die Beraterin zu wechseln, weil das kann echt nicht sein. Notfalls einfach mal Beweise sammeln lassen sprich deine Freundin soll mal das Jugendamt vorbei schauen lassen oder derartiges. Natürlich ohne Wissen der Eltern.

Da sie 18 ist, würde ihr aber schoneinmal  Unterhalt zustehen, indem sie ihn einklagt. Nur ob man seine Eltern verklagen sollte, ist moralisch echt fraglich.

Ansonsten heißt es kämpfen, denn ich durfte nicht ausziehen und meine Gründe waren noch um einiges krasser

Lg und viel Glück

FranzInvestment 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 12:48

Danke dir, endlich mal ein Schlauer und guter Kommentar hier :D 

Sie war schon beim Jugendamt aber die Kontaktieren dann die Eltern und streiten alles ab. War vor 6 Monaten schonmal der Fall leider 

verreisterNutzer  17.05.2016, 12:51
@FranzInvestment

Ja ich weis, wie das bei mir war, als ich die slebe Frage hatte :D Ja ich meinte auch damit, einfach eine andere Beraterin zu Kontaktieren auf dem Jugendamt. Die Eltern müssen sie echt nicht kontaktieren, sie ist ja 18, vondaher weis ich nicht, was das soll. Auf jedenfall ist der erste Schritt ersteinmal, eine Ansprechperson auf dem Jugendamt zu finden. :)

Das Jugendamt kann hier schon helfen. Sie muss nur hingehen und ihr Problem richtig vortragen, eventuell sogar schriftlich. Dann muss das Jugendamt was tun. Dann soll sie sich ein Bankkonto einrichten lassen und das Kindergeld dorthin schicken lassen. Sie muss dazu nur schon 18 geworden sein.

Auch beim Arbeitsamt muss sie sich melden, wenn sie nicht mehr in die Schule geht.

Ich habe eine Enkelin, die ist auch zu Hause ausgezogen (nicht im Streit) und bekommt Hilfe.

turnmami  18.05.2016, 10:09

Kindergeld steht aber den Eltern zu. Erst nach Auszug kann ein Übertragungsantrag gestellt werden!!

wotan38  18.05.2016, 11:43
@turnmami

Das ist richtig. Die Überlassung des Kindergeldes steht grundsätzlich dem zu, der das Kind überwiegend versorgt.

Sie hat keine Ausbildung, weil die Eltern nichts für sie tun??

DAS ist aber wohl Sache deiner Freundin, sich um eine Ausbildung zu kümmern. Sollen jetzt die Eltern sich um eine Ausbildung bewerben??

So extrem schlau kann deine Freundin nicht sein, wenn sie es nicht schafft, eine Lehrstelle zu bekommen!

so schlau kann sie nicht sein, denn sonst würde sie eine arbeit/ausbildung haben und mit geld auch umgehen können..

FranzInvestment 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 12:36

Wie schon gesagt, sie ist sehr schüchtern und redet mit fast keinen. 

princecoffee  17.05.2016, 12:37
@FranzInvestment

und darum hat sie keine ausbildung/arbeit und kann nicht wirtschaften? naja....schüchternheit ist das eine, zielstrebigkeit etwas anderes..