Bekommt man noch Kindergeld wenn man ausgezogen ist?

6 Antworten

Wenn du ausgezogen bist und dich deine Eltern finanziell nicht mehr versorgen müssen, steht dir auch ausnahmelos das komplette Kindergeld zu.

Wenn du bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend/arbeitssuchend gemeldet bist und diese Meldung ca. aller 4 Wochen persönlich bei der Arbeitsagentur auffrischen tust - dann ja.

Wenn du dich nachweislich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindest, dann auch ja.

Ansonsten siehe hier:

http://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Wenn du keinen Unterhalt erhälst, dann kannst du, wenn du alleine wohnst, einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen und dein Kindergeld selbst erhalten. Geht aber nur, wenn du noch in Ausbildung bist.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen ab 18 dann erfüllt sind,du also z.B. noch zur Schule gehst,nicht mehr bei deinen Eltern gemeldet bist,eine eigene Meldeadresse nachweisen kannst und du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in höhe deines Kindergeldes ( derzeit 192 € ) bekommst,dann steht dir zumindest das Kindergeld zu !

Dein 450 € Job hat auf den Anspruch keine Auswirkung,weil die Grenze des Einkommens schon am 01.01.2012 abgeschafft wurde.

Das Kindergeld bekommen doch deine Eltern . 

MaikGoldAnwalt  15.02.2017, 21:07

Und?

1.)  Kann auf Antrag des über 18 jährigen Kindes, welches bei keinem Elternteil mehr wohnt und keinen oder zu geringen Unterhalt erhält, Kindergeld an selbiges gezahlt ( Fachjargon "abgezweigt" ) werden.

Unter diesen Voraussetzungen muss es das sogar, wenn das Kind es beantragt.

2.)  Darüber hinaus können die Eltern das Kindergeld auch jederzeit freiwillig an das Kind auszahlen.

Entweder indem sie das bereits erhaltene Kindergeld an ihr Kind überweisen. Oder indem sie die Familienkasse anweisen, dass Kindergeld künftig immer an das Kind zu zahlen.