Ausweisskontrolle Bundeswehr Wache

7 Antworten

Es gibt meines Wissens kein Gesetz, welches die Dauer einer Ausweisprüfung begrenzt.

Habe mal gehört [...]

Das lese ich in jeder zweiten Frage hier. Wo hört ihr eigentlich solche Sachen immer? Und seid ihr nicht in der Lage, erst einmal selbst in Ruhe über eine Sache nachzudenken?

Der Soldat als Angehöriger hat sehr wohl das Recht, Ausweise zu kontrollieren, auch eingehender und über eine längere Zeit. Da muss man auch nicht gleich nach dem „Gesetz“ schreien, da reicht es aus, wenn man sich kurz darüber Gedanken macht, für welche Art von Einrichtung der Soldat den Zutritt kontrolliert (eine militärische Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland) und ob es für diese Einrichtung besondere Sicherheitsvorschriften geben könnte (na, könnte das wohl sein?).

Ihm zu unterstellen, er dürfte das nicht, und das Ganze damit zu „belegen“, dass man es „mal gehört“ habe, ist ziemlich dürftig und nebenbei ganz schön anmaßend.

Und dass ein privater Sicherheitsdienst bei einer militärischen Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland Zutrittskontrollen durchführen dürfen sollte - hast du tatsächlich ernsthaft an diese Möglichkeit geglaubt?

clemensw  14.01.2013, 14:13

Und seid ihr nicht in der Lage, erst einmal selbst in Ruhe über eine Sache nachzudenken?

Dem kann ich nur zustimmen, muß die Kritik aber leider sofort an Dich zurückgeben:

Und dass ein privater Sicherheitsdienst bei einer militärischen Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland Zutrittskontrollen durchführen dürfen sollte - hast du tatsächlich ernsthaft an diese Möglichkeit geglaubt?

Das ist nicht nur möglich, sondern wrid durchaus angewendet. Und ist sogar im Gesetz festgehalten. Siehe meine Antwort.

FreeEagle  14.01.2013, 16:08
@clemensw

Nun, ich lasse mich gern eines Besseren belehren und lerne auch gerne dazu.

Wobei ich nach Lektüre des Gesetzes die "private Möglichkeit" doch eher als Ausnahme- denn als Regelfall sehe.

Jedenfalls hast du auf Grund deines Hinweises jetzt einen wohlverdienten DH bekommen.

clemensw  14.01.2013, 17:53
@FreeEagle

Wobei ich nach Lektüre des Gesetzes die "private Möglichkeit" doch eher als Ausnahme- denn als Regelfall sehe

Nicht unbedingt, in einigen Ecken passiert das regelmäßig, z.B. kenne ich einen Fliegerhorst, der zwar weitgehend stillgelegt wurde (kein regulärer Flugbetrieb mehr, nur noch Ausbildungsstätte), der aber nach wie vor als Not- und Ersatzflughafen geführt wird (Klartext: Da kann jederzeit auch mal ein Tornado reinplatzen :-). Am Wochenende sind auf dem Gelände nur ein paar Dutzend Zeit- oder Berufssoldaten (allesamt (Unter-)Offiziersränge) anwesend und ein privater Wachdienst dreht Runden.

Meiner Meinung nach, darf er den Ausweis nicht einfordern, daher ja auch die wichtige Frage, darf ich mal Ihren Ausweis sehen?...

Wenn Du nein sagst, kann er die Polizei zur Personenfestlegung rufen oder von seinem Hausrecht gebrauch machen und Dich nicht aufs Gelände lassen.

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht

clemensw  14.01.2013, 17:43

Stimmt so nicht. Ein Soldat auf Wache (oder ein gleichgestelter Zivilwachmann) darf innerhalb eine militärischen Sicherheitsbereichs nicht nur den Ausweis und die Aufenthaltsbefugnis kontrollieren (§4 UZwGBw), sondern auch Personen, die sich nicht ausweisen können oder wollen zum Wachvorgesetzten oder zur nächsten Dienststelle der Bundeswehr verbringen (§5 UZwGBw) und bei dringendem Tatverdacht und Gefahr im Verzug sogar vorläufig festnehmen (§6. UZwGBw).

$7 und §8 UZwGBw regeln die Durchsuchung von Personen, §9 die Anwendung "unmittelbaren Zwanges" (Klartext: körperlicher Gewalt).

HarryHirsch4711  15.01.2013, 10:18
@clemensw

Die Frage war, darf der Wachmann am Eingang den Ausweis kontrollieren.

Ja er darf, da sind wir uns einig. Das es neben dem Hausrecht noch ein Gesetz gibt wuste ich nicht (mehr) .

Als ich bei der Bundeswehr war, wurde auf die ZDV verwiesen..

Wo fängt man bei so viel Halbwissen nur an?

Von vorne: Auf öffentlichem Grund und Boden darf weder der Soldat noch der zivile Wachmann jemanden anhalten und nach dem Perso fragen. Dieses Recht hat nur die Polizei, allenfalls denkbar wäre die Festnahme nach §127 StPO (sog. "Jedermann"-Festnahme, deses Recht hat aber wirklich jedermann!)

In einem militärischen Sicherheitsbereich dürfen sowohl

  • Soldaten der BW, denen militärische Wach- oder Sicherheitsaufgaben übertragen sind als auch
  • Soldaten verbündeter Streitkräfte, die im Einzelfall mit der Wahrnehmung militärischer Wach- oder Sicherheitsaufgaben beauftrag sind als auch
  • zivile Wachpersonen, die mit militärischen Wachaufgaben der Bundeswehr beauftragt sind

eine Personenkontrolle durchführen und haben weitere Sonderrechte.

Wie lange eine Kontrolle dauert, ist dabei unerheblich.

Die Rechtsgrundlage findest Du im UZwGBw:

http://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/index.html

Vollständiger Titel:

"Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen"

Der darf dein Ausweis solange ansehn wie er will, den er ist unteranderem dafür zuständig WER in die Kaserne rein fährt. Kommt ihm was komisch vor könnte er dir die Zufahrt verweigern...also im großen und ganzen hat die Wache die Hosen an und nicht der heulende Soldat dessen Ausweis 45 sek. kontrolliert wird