Aufteilung bzw. Zuordnung von Betriebsausgaben auf zwei Gewerbe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du beide Gewerbe (oder noch mehrere) als Einzelunternehmen angemeldet hast, dann ist rechtlich gesehen alles EINS !

Wie die Kosten und Einnahmen für deine persönlichen Zwecke aufteilst, ist deine Sache. Steuerrechtlich gehört alles zusammen.

lormue 
Beitragsersteller
 10.10.2015, 10:53

Danke ... genau diese Antwort habe ich erwartet. ;-)

Nein nicht direkt erwartet, sonst hätte ich nicht unbedingt gefragt, aber so im Nachhinein habe ich mir auch überlegt, dass ja beide bzw. alle Gewerbe eines Einzelunternehmers letztlich für die Einkommensteuer zusammengerechnet werden und es deshalb unterm Strich egal ist,  zu welchem Gewerbe die (gemeinsamen) Betriebsausgaben hinzugerechnet werden.

Vielleicht ist es aus Gewerbesteuerlicher Sicht nicht ganz egal, aber dies hat betrifft mich nicht.

Vielleicht ist es auch im Sinne einer "ordentlichen und richtigen" Buchhaltung nicht ganz "richtig" wenn ich die Kosten z.B. nur auf ein Gewerbe zuteile, aber ich denke/hoffe, dass meine Vorgehensweise dennoch akzeptabel ist, weil ich mit dem einen Gewerbe ja nur sehr sehr wenig Umsatz mache. Eine "korrekte" Aufteilung wäre unverhältnismäßig aufwändig.

 

Naja beliebig ist immer schwierig. Pragmatischerweise könntest du eine individuelle Anlage "Gemeinkosten" erstellen und diese dort z.B. nach Umsatz aufteilen, solange das zu keinen komplett abstrusen Ergebnissen führt... dann ist es transparent und am Ergebnis ändert es ja nichts...

(ich geh mal davon aus, dass beide Gewerbe in derselben Gemeinde betrieben werden und von daher keine Verschiebungen des Gewerbesteueraufkommens entstehen können...)

lormue 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 15:13

Danke.

Es werden beide Gewerbe in derselben Gemeinde betrieben. Allerdings fällt wohl gar keine Gewerbesteuer an.

Das Umsatzverhältnis der beiden Gewerbe zueinander ist ca. 1:30.  Ein Gewerbe hat nur sehr wenig Umsatz. Deshalb würde ich ja gerne die meisten Betriebsausgaben dem Gewerbe mit den Hauptumsätzen zurechnen. Ist dies möglich/erlaubt oder nicht?

Wie ist dies z.B. wenn ich nur einen Drucker habe und diesen komplett dem Hauptgewerbe (Umsatzstärkstem Gewerbe) zuordne. Ich mit diesem Drucker dann aber auch Dinge für das andere Gewerbe ausdrucke? 

Wie ist es, wenn ich das (für beide Gewerbe genutzte) Arbeitszimmer ebenfalls nur dem Hauptgewerbe zuordne?

Ist es also möglich/erlaubt, dass ich ein Arbeitszimmer und ein Drucker nur für ein Gewerbe (Hauptgewerbe) als Betriebsausgaben absetze und für das andere Gewerbe nichts ansetze. (Obwohl ich faktisch natürlich sowohl das Arbeitszimmer als auch den Drucker für beide Gewerbe nutze)?

Annielue  06.10.2015, 15:25
@lormue

Das könnte Ärger geben, wenn du mit deinem Hauptgewerbe (nur) wegen dieser Zuteilung unter dem Freibetrag bleiben würdest und damit Gewerbesteuer umgehst.

Du solltest also schon einen "geeigneten" Aufteilungsmaßstab finden. Wenn du den Umsatz nimmst, hast du ja zumindest beinahe dein gewünschtes Ergebnis: viel Aufwand im Hauptgewerbe, wenig im Nebengewerbe...

Für die Einkommensteuer ist es ja unerheblich...

Geochelone  09.10.2015, 12:52
@Annielue

Es gibt kein Haupt- und Nebengewerbe...

Aufteilungsmaßstäbe gibt es mehr als genug. Da kann im Einzelfall entschieden werden oder nach geeigneten nachvollziehbaren Verhältnissen aufgeteilt werden, sogar in begründeten Fällen pauschal aufgeteilt werden.

Ich persönlich würde nur dann die Gewerbe getrennt führen, wenn ich bei einem Projekt wesentlich andere Relationen hätte. Der Makler von Atomkraftwerken, hat jährlich gleichbleibende Kosten. Doch alle paar Jahr verdient er eine Provision. Da würde ich jeden Betrieb außerhalb der Maklerbranche trennen. Erst recht seinen Kiosk.

Bei der Gewerbesteuer guckt man auf ein gemeinsames Ergebnis und in der Einkommensteuer auch. Außer Du bist vielleicht Künstler oder Architekt und hast dann auch noch einen Gewerbebetrieb. Dabei müsste man aber u.U. vor der Trennung prüfen ob das Gewerbe nicht den Freiberuflervorteil frisst. Früher sprach man von Infektion, die heute natürlich auch noch passieren kann.

Eine saubere Trennung ist nur mit vergleichsweise hohem Aufwand möglich. Ein Profi würde vermutlich die Einnahmen auf unterschiedlich Konten bringen. Und aus den gesamten Kosten dann eine Aufteilung vornehmen. Beispiel Telefon. Wie viel ein- und ausgehende Telefonate sind für welchen Betriebsteil?

Ist etwas speziell für ein Gewerbe angeschafft? Vielleicht ein Plotter?

Eine Aufteilung kann Sinn machen, Dir aber auch steuerlich einmal richtig auf die Füße fallen. So eine Entscheidung trifft man nicht als Laie! Da lässt man sich bitte insbesondere steuerlich beraten. Auch weil man dann die Risiken kennt.

Man kann hier nicht einschätzen, ob Du zu einem guten Berater, einem sehr guten Berater oder einem Wirtschaftsprüfer gehen solltest.

Also wenn du später Gewerbesteuer zahlst, kann es sich schon lohnen 2 EÜR zu machen, da es pro Gewerbebetrieb den Gewerbesteuerfreibetrag gibt und wenn der Hebesatz der Gemeinde über 380% liegt (bis dahin wird die GewSt i.d.R. eh in der Einkommensteuer voll angerechnet) kannst du GewSt sparen.