Auslandskrankenversicherung in Japan als Student?

2 Antworten

Hallo, ChrisKron, 

da hast du ja eine tolle Zeit vor dir :)  

Zu deiner ersten Frage kann ich dir sagen, dass viele Krankenkassen für deine Studienzeit im außereuropäischen Ausland eine sogenannte "Anwartschaft" anbieten.  

Das heißt, du führst deine Mitgliedschaft zu ermäßigten Beiträgen als freiwillig versichertes Mitglied fort.

Du hast während dieser Zeit keinen Anspruch auf Leistungen, daher ist eine Auslandsversicherung wichtig. Oder ggf. sogar eine Versicherung direkt vor Ort in Japan. Hierzu bekommst du ja vielleicht auch noch Informationen von deiner Hochschule? 

Von daher sprich doch mal deine Krankenkasse auf die Form der "Anwartschaft" an, und lass dich beraten. Dann kann man dir auch die entsprechend reduzierten Beiträge dazu nennen.  

Deine Auslandsreisekrankenversicherung sollte auf alle Fälle Leistungen für den stationären Bereich beinhalten, ebenso für die ambulante Versorgung und schmerzstillende Zahnbehandlung. Sinnvoll ist auch, dass ein eventueller  Rücktransport aus dem Ausland (bei medizinischer Notwendigkeit) mit abgesichert ist.

Am Besten sind auch Versicherungen ohne eine Eigenbeteiligung, damit du in Japan keine Restkosten hast. 

Viele Reisekrankenversicherungen sind auf 365 Tage Reisedauer begrenzt. Von daher guck auch, dass die Reiseversicherung deinen gesamten Aufenthalt abdeckt, und dir nicht hinterher ein paar Tage / Wochen fehlen. 

Die Barmenia bietet auch eine Reisekrankenversicherung an, wenn du Interesse hast, kannst du ja mal unsere Homepage besuchen:  

http://www.barmenia.de/de/produkte/reiseversicherung/einzelreisen/uebersicht.xhtml

Ich wünsche dir eine tolle Zeit in Japan und alles Gute! 

Viele Grüße 

Daniela vom Barmenia-Team  

ChrisKron 
Beitragsersteller
 27.07.2016, 20:04

Dann werde ich mal zwecks Anwartschaft nachfragen. Danke.

ChrisKron 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 14:38

Ich sehe, dass man bei einer PKV eine Anwartschaft machen kann? Sollte ich da wechseln?

Barmenia  29.08.2016, 16:24
@ChrisKron

nein, eine Empfehlung können und dürfen wir nicht geben.

Du solltest aber in deiner persönlichen Situation mit deiner jetzigen GKV in jedem Fall abklären, ob du als freiwilliges Mitglied dort wieder aufgenommen werden kannst, wenn du nach einem Jahr aus Japan zurück kommt!

Wenn das so ist, brauchst du ja gar keine Anwartschaft, sondern nur eine Auslandsreisekrankenversicherung für deinen Aufenthalt dort. Allerdings musst du dann wahrscheinlich deinen Wohnsitz in Deutschland während deines  Aufenthaltes in Japan beim Einwohnermeldeamt abmelden. Denn, wer in Deutschland lebt und gemeldet ist, hat die Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bleibst du hier gemeldet, musst du wenigstens eine Anwartschaftsversicherung haben.   

Du kannst versuchen, eine Privatversicherung zu finden, um dort eine Anwartschaft zu vereinbaren für die Dauer deines Auslandsaufenthaltes.

Viele Gesellschaften haben aber Mindestvertragslaufzeiten von zwei Jahren, und haben ein Interesse an längerfristigen Verträgen. Es sei denn, du aktivierst die Anwartschaft auf eine private Krankheitskostenvollversicherung nach deiner Rückkehr. Es kommt ja auch darauf an, wie dein Plan ist, wenn du aus Japan zurück bist? :-) In jedem Fall musst du eine Anwartschaft  v o r  Beginn deiner Reise beantragen.         

ChrisKron 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 18:18
@Barmenia

Habe es heute klären können. War bei diversen Krankenkassen und eine wusste bescheid, die AOK. Ich habe also die Krankenkasse zum Zeitpunkt meiner eintretenden Beurlaubung gekündigt und wie zuvor hier genannt mit der privaten Auslandskrankenversicherung weiterversichert. Da ich über 30 bin und nicht mehr studenten-pflichtversichert bin, sondern freiweillig versichert, läuft das so mit der blossen Kündigung. Da ich zu Hause wohne muss ich wohl nicht zum Einwohnermeldeamt. Scheint alles soweit gut gelaufen zu sein. :)

Barmenia  30.08.2016, 18:22
@ChrisKron

super :-)

hört sich gut an ! dann alles Gute für dich

ChrisKron 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 14:37

Die KKH meint, dass ich keinen Anspruch auf Anwartschaft habe, da ich freiwillig versichert bin und es wegen des Studiums nicht ginge. Nur für Auslandsaufenthalte wegen des Berufs. 

Gibt es Krankenversicherungen, kannst Du mir eine Krankenversicherung nennen, an die ich mich evtl. wenden kann? 

Hey,

wenn du ein ganzes Jahr weggehst und voll versichert im Ausland bist, kannst du deine GKV in Deutschland stilllegen, dann bist du aber im Falle eines medizinischen Rücktransportes nach Deutschland NICHT mehr versichert und musst dann ggf. selbst aufkommen.

Bist du in Deutschland PKV versichert, gilt diese (abhängig vom Tarif) auch im Ausland.

Wenn du eine passende Versicherung suchst, frag zuerst bei deiner Uni oder der Gesellschaft, die dich wegsendet. Die haben idR passende Angebote. Wenn nicht, brauchst du einen Langzeittarif fürs Ausland. Man muss dann schauen, ob es für dich günstiger ist, einen Vertrag zu nehmen, bei dem man nach Tag bezahlt oder einen Tarif für Expats. Erstere sind nur für akutfälle (Zahn bis ca 200€/ Brille meist nicht), sodass man dann die Vorsorgebehandlungen vorher in Deutschland macht. Die Expat-Tarif (so heißen sie nicht offiziell) zahlen alles, sind dementsprechend teurer.

VG

JuliaHutarm  01.08.2016, 13:48

hey, also sie war damals Angestellte von der Uni und damit über sie versichert. vG

JuliaHutarm  28.07.2016, 09:21

hmm. klingt eigenartig, aber wir sind im bürokratischen Deutschland :) weshalb gehst du nach Japan und reden wir von einer "normalen" uni? ich hab eine Freundin, die hat diese Konstellation gehabt - ich kann sie fragen.

ChrisKron 
Beitragsersteller
 28.07.2016, 18:25
@JuliaHutarm

Das ist eine normale japanische Partner-Uni der Uni Köln. Wäre super, wenn du mir irgendwie helfen könntest, oder mir einfach Klarheit schaffen könntest. Bei der Krankenversicherung wussten die zuerst auch nicht richtig bescheid (erstmal sagten die, dass ich solange ich weg bin, hier nix zahlen brauch, dann hakte ich nach und siehe da, ein Kollege meinte ich müsse doch).

ChrisKron 
Beitragsersteller
 27.07.2016, 20:03

Das Problem ist, dass die Unis in Deutschland angeblich vorschreiben, dass man eine laufende Krankenversicherung hat (die man voll zahlen muss), um immatrikuliert, also an der Uni eingeschrieben zu bleiben. Ich bin zwar beurlaubt an der Uni für die nächsten 2 Semester, die KK-Kosten habe ich dennoch hier in Deutschland wohl voll zu tragen.  Ich bezahle also Unsummen für Leistungen, die mir unmöglich sind in Anspruch zu nehmen (aus Gründen der Unmöglichkeit, bin ja in einem anderen Land). Oder stimmt das alles nicht und macht doch irgendwie noch moralisch Sinn?