Ausländer im Nazi-Deutschland?
Hi ich habe eine ungewöhnliche Frage, Ich interessiere mich, ob es deutschen gestattet war, Ausländer im Dritten Reich zu heiraten. (Eine Ehe zwischen Deutschen und Juden war ja nicht gestattet) Wie sah es vor allem mit den Spaniern & Italienern aus? Durften sie unbeschwert Deutschen Reich leben oder wurden sie ebenfalls vertrieben bzw deportiert ? Und wer galt lt. den Nürnberger Gesetzen als "Jude" (nur die Juden an sich oder war das generell auf die Ausländer und Migranten bezogen?)
3 Antworten
Laut den Nürnberger Gesetzen galt man als Jude, wenn mindestens ein Großelternteil jüdisch war. Also bereits ein "Viertel" Jude wurde als Jude gekennzeichnet. Allerdings war es einem "Vierteljude" gestattet eine deutsche Frau zu ehelichen.
Spanien und Italien waren Verbündete. Genau wie Japan und einige arabische Länder. Ich kenne zwar kein Beispiel für eine "Misch-Ehe", gehe aber davon aus, dass sie zwischen Spaniern/Italiern und Deutschen ohne weiteres zulässig waren. Deutschland kämpfte für Franco im spanischen Bürgerkrieg und obwohl Franco sich aus dem zweiten Weltkrieg raushielt, gab es eine Anzahl spanischer Freiwilliger, die für das Nazi-Regime kämpften.
Arabisch-Deutsche Ehen konnten auch damals nur zustande kommen, wenn einer der Eheleute konvertierte. Das dürfte selten genug vorgekommen sein.
Die Nürnberger Gesetze dienten zur "Reinhaltung" der deutschen Rasse. Sie betrafen in erster Linie die Diskriminierung zu Juden, doch auch Zigeuner und Schwarze galten als "minderwertig".
Die Nürnberger Gesetze kannst du im Internet nachlesen.
Es gab schon ein paar internationale Ehen. Verboten war das nicht.
Die wenigen Ausländer, die es im 3. Reich überhaupt aushielten, wurden, soweit sie zu Nationen gehörten, die mit Deutschland in Kriegszustand waren, nach Kriegsbeginn ausgewiesen. Manche, die den Nazis schon vorher mißliebig aufgefallen waren, verschwanden in KZs.
Nach den sogenannten Rassegesetzen galt als Jude, wer tatsächlich einer war, sich also zum jüdischen Glauben bekannt hatte.
Diese bekloppte Gsetzgebung umfaßte auch "Halbjuden" und "Vierteljuden", also Personen, die sowohl jüdische als auch nichtjüdische Vorfahren hatten.
Nichtjüdische Ausländer fielen nicht unter die Rassengesetze.
in Nazi Deutschland gab es keine Ausländer.
Nur zu Besuch.