Straßenschilder klauen. Strafe?
Wie sieht die Strafe aus wenn man .... ...ein Stop-Schild klaut ? ...einen Begrenzungsfosten klaut ?
13 Antworten
Mal so ganz "wertneutral":
- ist das Diebstahl - wird bestraft nach Geldwert des gestohlenen Gegenstandes. Der Wert hängt dann wahrscheinlich auch von dem jeweiligen Schild (z. B. der Größe) ab. Höchststrafe 5 Jahre (§ 242 StGB).
- ist das Sachbeschädigung - wird bestraft nach Geldwert des Schadens, Höchststrafe 2 Jahre (§ 303 StGB).
- ist das ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" - wird bestraft nach Maß der "Gefährlichkeit", bei einem STOP-Schild wäre das m. E. schon ziemlich hoch. Höchststrafe 5 Jahre (§ 315b StGB).
- kann durch so was ein Unfall geschehen und damit im Extremfall Menschen zu Tode kommen. Ich weiß nicht, ob das noch mal straferschwerend dazu kommt, müsste m. E. aber nach § 229 (Fahrlässige Körperverletzung) oder § 222 (Fahrlässige Tötung) noch mal bis zu 5 Jahre geben. Aber auch falls ich mich da vertu, die moralische Last hat der "Dieb" auf jeden Fall zu tragen ...
In den Punkten 1 - 3 ist auch schon der Versuch strafbar.
Der "gefährliche Eingriff" ist alleine schon der Diebstahl, auch ohne dass es zum Unfall kommt. (StGB §315b, Abs. 1)
Erstmal bist du wegen Diebstahls dran.
Hinzu könnte noch kommen:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Amtsanmaßung (§ 132 StGB).
Da du durch den Diebstahl noch eine Garantenstellung erwirbst, wäre auch Körperverletzung oder sogar ein Tötungsdelikt drin.
Hinzu kämen Schadenersatzforderungen und/oder Schmerzensgeld.
Den § 132 StGB legst du aber etwas weit aus....
Nein, überhaupt nicht. Das ist ne ganz klare Kiste.
Das Auf- und Abbauen von verkehrsregelnden Schildern ist eine hoheitliche Aufgabe. Das Wegnehmen des Schildes - hoheitliches Tätigwerden - würde zumindest den TB des 132 StGB erfüllen.
Das könnte ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein, weil dadurch ein Verkehrunfall provoziert werden könnte. Strafe kannst du im §315b StGB nachlesen.
Okay, ich verrate es dir auch so: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Bedeutet Freiheitsstrafe entzug der Freiheit-> Gefängnis. oder Strafe in Freiheit -> Bewehrung.
Bewährung ist nur bei Strafen bis 2 Jahren möglich. Darüber heißt es immer Knast.
Bewehrung bestimmt nicht, die macht der Eisenflechter.
Freiheitsstrafe=Entzug der Bewegungsfreiheit durch Einsperren.
Bei Strafen bis zu zwei Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Er bleibt in Freiheit, kann aber beim nächsten Verstoß im Gefängnis landen.
Vergiss nicht die Garantenstellung des Täters.
Diebstahl,plus Sachbeschädigung und die Entfernung eines Stop-Schildes schafft eine gemeine Gefahr,also gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.Von mir würdeste ne Schelle kriegen,da ich Preußenfan bin und die Prügelstrafe zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehört.)Und einen Lehrgang Hipo mußt Du absolvieren Regelung des Straßenverkehres.Das dann mal zwei Wochen an einer belebten Frankfurter Kreuzung,das nennt man dann gelebte Pädagogik.Ansonsten bekommst eine Geldstrafe.Liebe Grüße
Eine absolut herzerfrischende Antwort - deshalb von mir ein Danke.
Diese Antwort ist moralisch und rechtlich ein tiefer Griff ins ungespülte Klo.
Prügelstrafe? Die §§ 1631 BGB und 223 StGB sind bekannt?
Nein,das ist es nicht,ich habe es in Klammer gesetzt,mich als Preußenfan geoutet,und Körperstrafen waren dort völlig üblich und wären es auch heute.
Lange nicht beim Arzt gewesen? Wir haben das Jahr 2016 .
Denk drüber nach,die Gefängnisse sind voll ,es kommen schlechte Zeiten und da brauchen wir nur viel Platz.
Eine unmoralische Frage vom Moralanwalt?
Interessant wie die Kommentare auf diese Frage ausfallen. Aus den meisten Kommentaren kann man schließen das ich ein Schild gestohlen hätte.
Eigentlich,Vielleicht und hätte :Fahrradkette.Eigentlich ist da kein Loch,hätt ich den Splint doch drauf gemacht,vielleicht könnt ich fahren immer noch.) Die Vorstellung so etwas zu tun,die Identifizierung damit,die Vorbereitung dazu,ist ebenso strafbar.Solltest Du eine rein rhetorische Frage gestellt haben,hast Du Sie nicht sehr gut gestellt.Alles Bestens mien Jong.)
Mit der Strafe allein ist es nicht getan.
Sollte das fehelnde Schild ursächlich für einen Verkehrsunfall verantwortlich sein, bei dem beispielsweise ein voller Tanklastzug beteiligt ist und durch auslaufenden Kraftstoff Umweltschäden zu beseitigen sind, könnten im Extremfall schnell Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe auf Dich zukommen.
Man sollte die Folgen seines Tuns immer vorher genau überlegen.
Noch "besser", wenn der volle Tanklastzug mitten in einer Stadt in die Luft geht ...
ein Unfall wegen gestohlenem Schild ist Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Ein Tod kann ich nicht sagen.