Warum wurde der Ausbildungsvertrag 1 Woche vor Antritt vom Ausbildungsbetrieb tel. abgesagt wegen zu geringer Anmeldungen?
3 Antworten
Ein Ausbildungsvertrag ist ein Einzelvertrag,mit Dir und einem Ausbildungsbetrieb schriftlich abgeschlossen.Wenn andere Auszubildende absagen,hat der Betrieb nicht dadurch ein Recht,Dir zu kündigen.Und mündlich schon einmal gar nicht.Bitte gehe zu einem Rechtsanwalt,er wird Dich beraten und ggf.eine Schadenersatzklage einreichen.Die Firma muß aber saudämlich sein,eine Kündigung in der Probezeit wäre zwar fies aber deutlich billiger gekommen.Bitte kümmere Dich um eine Ausbildungsstelle,geh zur Agentur,Berufsberatung.Nur wenn Du Dich aktiv bewirbst,wird Deine Klage auf Schadenersatz ein voller Erfolg sein.Liebe Grüße.
Nein,denn ein Meister ist ist beschäftigt.Wenn drei von vier geplanten Azubis absagen würden,so hat der verbleibende Azubi ein Recht auf Erfüllung seines Vertrages.Den Meister dann zu kündigen,weil ich nicht mehr ausbilden will,wäre möglich,verpflichtet jedoch zu Schadenersatz!Würde das so durchgehen,wäre Mißbrauch und Manchester-kapitalismus alter Schule Tür und Tor geöffnet.Der Betrieb,dem die Azubis abspringen,sollte sich mal überlegen warum .Probleme abstellen und bei der Agentur nach jungen Leuten fragen,die noch keinen Ausbildungsplatz haben.
Naja mal ehrlich, aber es gibt mehr als genügend zukünftige Azubis, die mehrere Verträge unterschreiben damit sie sich dann kurz vorher für den besten entscheiden können.. Das Ausmass dieser Kündigungen bemerkt man ja nur schon hier auf GF sehr stark. Aber ich stimme dir mit dem Rechtsanwalt komplett zu, zuerst alles ganz genau abklären und sich das nicht einfach so gefallen lassen.
Ok,ich geb Dir Recht.Gerade die findigen Rosinenpicker ),die auch die Besten Schulleistungen aufweisen,nehmen nicht nur anderen damit oft den Platz weg,einfach weil der nicht mehr besetzt werden kann.Auch dem Betrieb,der ja mit Stellen kalkulieren muß,macht der Rosinenpicker einen Strich durch die Rechnung und das Sozialverhalten steht nicht im Einklang mit der Intelligenz.Beste Grüße
wenn du einen normalen vertrag unterschrieben hast und sie da nicht genau so eine auflösungsklausel drin haben, sind sie dir jetzt schadensersatzpflichtig
Die Klausel wäre sittenwidrig,damit vertragswidrig!
ne, warum?
du kannst doch auflösenden bedingungen in verträge packen
da ist nix sittenwidrig dran
und so sittenwidrig ist das nicht
dass der vertrag nicht zustande kommt, wenn sich nicht genügend interessenten melden
habe ich woanders schon ganz oft gesehen
in einem Ausbildungsvertrag der dualen Berufsausbildung? In Abendkursen,ja.
kann sein, weiß ich nicht genau, will ich auch nicht googeln, betrifft mich nicht und wird wohl auch nicht
ich glaube dir mal dann^^
Das darfst Du tun.Allerdings,das ist es mal wieder,wenn ein Fragesteller prägnant (nicht englisch haha) und präzis gefragt hätte,hätte er ein fast verbindliche und super Antwort bekommen können.So kann es auch ein Ausbildungsgang sein,wo eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist.Aber das steht meist vorher fest,und wird auch publiziert.
Ja, das ist unter gewissen Umständen möglich: http://www.kuendigungsschreiben-vorlage.de/kuendigung-vor-ausbildungsbeginn-aus-sicht-vom-arbeitgeber/
Ja,theoretisch kann einer der Gründe vorliegen.Da es nur eine mündliche Kündigung gibt,ist diese unwirksam.Damit kann man unterstellen,das auch kein Sachgrund für die Nichterfüllung des Vertrages vorliegt.
Genauso wie ein Azubi vor Antritt der Ausbildung kündigen kann, kann das auch der Arbeitgeber unter gewissen Umständen. Ob "zu wenig Anmeldungen" ebenfalls zu diesen Umständen gehört, muss aber wirklich abgeklärt werden.