Hallo,
Folgende Situation:
Ausbildungskündigung im Monat Dezember 2017 während der Probezeit.
Ich habe mich nach Kündigung der Ausbildungstelle dazu entschieden, weitere zwei Jahre die Schule zu besuchen (Fachoberschule 11. und 12. Klasse).
Momentan besuche ich 1x wöchentlich 3 Schulstunden den Vorkurs der Fachoberschule welcher ab Juli 3x wöchentlich 6 Schulstunden stattfinden wird.
Nebenbei bewerbe ich mich auf jegliche Minijob-Angebote und wenn ich bis Ende März nichts finde, hatte ich vor über eine Zeitarbeitsfirma etwas Vollzeit anzufangen.
Bei der Arbeitsagentur war ich von November 2017 bis Januar 2018 zur Beratung angemeldet aber da ich ab September weiterhin die Schule besuchen möchte habe ich mich weder ausbildungs- noch arbeitsuchend gemeldet.
Da ich diesen Monat noch volljährig werde und somit dem noch zustehenden Kindergeld ein Ende droht, muss ich etwas tun. Jedoch bin ich momentan durch das Ganze ein wenig verwirrt und weiß nicht wie ich vorgehen soll.
Die Familienkasse hat nach einem telefonischen Gespräch gesagt ich solle Ihnen ein Formular "Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" ausgefüllt zurückschicken und die Anmeldebescheinigung der künftigen Schule die auch bereits vorliegt.
Jedoch meint die Agentur für Arbeit dass ich mich bei der Arbeisstellenvermittlung arbeitsuchend melden soll, damit sie eine Bescheinigung hätten um nachweisen zu können dass ich arbeitsuchend gemeldet bin. Wenn ich das nicht tue sondern selber nach einer Stelle suchen möchte, solle ich das nochmal mit der Familienkasse abklären.
Ist das Pflicht oder kann ich mich weiterhin selbstständig bewerben?
Und wie wird es mit dem Kindergeld nun weitergehen? Haben meine Eltern noch das Recht auf Kindergeld oder erst wieder wenn ich mit der Schule ab September angefangen habe?
Ist es vielleicht doch besser mich bei der Agentur für Arbeit, arbeitsuchend zu melden?
Vielen Dank im Voraus!
LG Multivitamin38