Ausbildungsbeginn erst nächstes Jahr?
Hallo, ich habe ein Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung im Krankenhaus. Jedoch kann es sein dass wenn ich die Ausbildung beginne, erst nächstes Jahr im März starte. Ich bin 16 und man ist ja bis zum 18 Lebensjahr noch Schulpflichtig. Heißt das dass wenn ich die Ausbildung wirklich erst im März starte ich das ganze restliche Jahr einfach nichts tun kann?
9 Antworten
Hallo,
ich habe meine Ausvildung begonnen, als ich 16 war und nach der neuten Klasse abgegangen bin. Du besuchst während der Ausbildung auch eine Schule und bist somit von diesem Gesetz befreit. Das einzige was bei dir anders sein wird, ist dass du keine Nachtschichten/Spätschichten machen darfst und nicht am Samstag arbeiten darfst.
Du bist nur solange Schulpflichtig, bis du deinen Abschluss hast. Und da du den offensichtlich schon hast (sonst hättest ja keine Ausbildungsstelle) musst du auch nicht in die Schule. Ein Jar "Nichtstun" ist allerdings richtig langweilig nach einer Weile, geh lieber auf Reisen oder such dir solange einen Nebenjob :)
Falsch:
"Im Gegensatz zu den meisten Ländern in Europa besteht in Deutschland seit 1919 die Schulpflicht. Im Unterschied zur Unterrichtspflicht, die es Eltern auch erlaubt ihre Kinder zuhause zu unterrichten oder unterrichten zu lassen, sind Kinder durch die Schulpflicht ab einem definierten Alter und bis zu einem definierten Alter oder bis zum Abschluss einer Schullaufbahn zum Besuch einer Schule verpflichtet. Für die Einhaltung der Schulpflicht sind bis zur Volljährigkeit die Erziehungsberechtigten verantwortlich, danach der Schüler selbst. "
Quelle: https://bildung.sueddeutsche.de/schulpflicht/
Das stimmt nicht man hat so eine Art Bildungspflicht mit unter 18, zum einen fällt so für mindestens 3 Monate das Kindergeld/FamilienVersicherung weg, zum anderen wird sich das Jugendamt melden.
In welchem Bundesland gilt dies ?
Such dir ein Praktikum oder Fsj, dann hast du keine Probleme mit dem Jugendamt, das Kindergeld &Krankenversicherung bleiben und du verdienst ein kleines Taschengeld. Auf eine Schule zur Überbrückung(Berufsvorbereotende Maßnahme oÄ) würde ich verzichten, da landen ift die Unvermittelbaren.
Wenn sie sich ein Praktikum sucht, ist sie trotzdem (berufsschul-)pflichtig.
Die Schulpflicht ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Was für dich gilt, kannst du hier nachlesen:
"Einfach nichts" tun kannst du nicht, wenn für dein Bundesland noch die Schulpflicht gilt. Für Jugendliche ohne Ausbildung gibt es spezielle Klassen.
Günstig wäre es, ein Praktikum in deinem Wunschberuf zu machen. Meist musst du dann während des Praktikums einmal die Woche in die Berufsschule. Man schaut dann, dass man mehrere Praktikanten irgendwie zusammenfasst. Da gibt es meist irgendwas.
Zudem "zerschiesst" es dir nicht den Lebenslauf. "Einfach nix" machen sieht nicht so toll aus.
Hi, du bist (Berufs-)schulpflichtig. Es gibt doch spezielle Klassen für "Schulabgänger" mit oder ohne Schulabschluß, die keine Ausbildung machen.
Du schreibst, es kann sein das die Ausibldung dann und dann beginnt... Also ist da auch noch nichts sicher? Such dir eine Schule.
M.E. müsstest du mind. einen "Berufsschultag" haben. D.h. du kannst auch 4 Tage die Woche irgendwo arbeiten (oder nichts machen) aber einen Tag in der Woche müsste der Arbeitgeber dich zur Schule lassen. Allerdings ist Schule Ländersache und es gibt Unterschiede.
Solange du U18 bist, wird auf jeden Fall Kindergeld gezahlt und krankenversichert bist du über die Familienversicherung. Solltest du aber Jobben und Einkommen über 450€ haben, musst du selber einen Krankenversicherung haben (ist aber alles problemlos).
Man ist schulpflichtig bis man 18 ist.. und ein Jahr Eier schaukeln macht sich auch nie gut im Lebenslauf