Ausbildungende Urlaub auszahlen lassen?!

9 Antworten

Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet und der Urlaub vorher aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht mehr genommen werden kann, ist er gem. § 7 BUrlG auszuzahlen. Da dies gesetzlich geregelt ist, musst du das auch nicht irgendwie geltend machen. Es sei denn, der ArbG versucht den Urlaub einfach unter den Tisch fallen zu lassen und auf deiner letzten Abrechnung ist die Auszahlung nicht ersichtlich. Dann solltest du ihn natürlich anschreiben und auf genannten Gesetzestext aufmerksam machen.

Die Höhe der Abgeltung berechnet sich wie folgt:

Bei einer 5-Tage-Woche: Gehalt od. Ausbildungsvergütung / 22 x Anzahl der Urlaubtage

Bei einer 6-Tage-Woche: Gehalt od. Ausbildungsvergütung / 26 x Anzahl der Urlaubstage

Dazu heißt es im Bundesurlaubsgesetz in § 7 Abs.4 : Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden,so ist er abzugelten.

Sollte der Urlaub zum Teil noch aus dem Vorjahr sein,so ist er verfallen,es sei denn,du hast mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung getroffen,dass er Urlaub auch über den 31.03. hinaus nicht verfällt.

Schau zur Information auch hier rein: www.azubi-azubine.de

entweder du nimmst den Urlaub, was richtig wäre z.b. für die Vorbereitung zur mündlichen Prüfung, oder er bezahlt dir den Urlaub aus. 20 Urlaubstage sind 4 Wochen bei einer 5 Tageswoche, also dürfte das etwa 1 Monatsgehalt sein. Netto etwas weniger da die Steuern darauf etwas höher sind durch den Mehrverdienst in diesem Monat

Ja, DU kannst dir den Urlaub auszahlen lassen.

Aber Achtung: Der Urlaub gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr, auch bei Arbeitgeberwechsel. Das heißt hast Du dann einen neuen Job, beim alten Arbeitgeber dir aber deinen Urlaub schon genommen oder ihn auszahlen lassen, hast Du beim neuen Arbeitgeber keinen Anspruch mehr auf Urlaub.

Einzige Ausnahmen: Eine mögliche Differenz.

Wenn Du im neuen Job z.B. tariflich mehr Anspruch hättest als beim alten, steht dir noch die Differenz zu.

Beispiel: Alter AG 28 Tage (alles genommen ausgezahlt), neuer AG 30 Tage = 2 Urlaubstage Restanspruch.

Das gilt halt für den Jahresurlaub. Du kannst aber auch nur anteilig nehmen, z.B. 2 Tage pro Monat. Dann bliebe dir der Rest beim neuen AG. Wäre aber nur ratsam, wenn Du schon nen neuen Job hast. Bist Du den Rest des Jahres dann arbeitslos, bist Du ins Knie gekniffen ^^

Also wenn du die 20 Tage noch nicht genommen hast stehen Sie dir in jedem Fall auch zu. Wenn du nicht die Möglichkeit hast die Tage auch zu nehmen, muss der Arbeitgeber dir die Tage bezahlen. 20 Urlaubstage müsste dann ca. die größe deiner Monatlichen Ausbildungsvergütung betragen. Ich würde einfach den Chef mal darauf ansprechen, was er sich denn für eine Regelung gedacht hat .