Darf ich Urlaub nehmen bei Ausbildung-In der Probezeit?
Liebe Community! Ich bin 15 Jahre alt und beginne am 1. August eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Ich habe eine Probezeit von 4 Monaten. Dh. bis 1.Dezember.. Ist es möglich das ich in der Probezeit Urlaub nehmen darf? Und wie viele Wochen im Jahr darf ich mir überhaupt Urlaub nehmen? Mfg. Emely :)
4 Antworten
Das Bundesurlaubsgesetz sagt da nichts dazu. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Bei uns gibt es Urlaub für ein paar Tage - es kann ja imme rmal was sein. Ansonsten ist die Probezeit dazu da, einzuschätzen, ob man zueinander paßt. Längerer Urlaub ist da hinderlich.
Meinung Meinung nach sollte man das vermeiden, wenn es nicht unbedingt sein muß. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei 6 Tage Woche 24 Tage wenn Du über 18 bist. Eine abweichende Regelung ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag oder dem TV.
Der Urlaubsanspruch sollte in Deinem Ausbildungsvertrag geregelt sein.
Nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz steht Jugendlichen die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, ein Mindesturlaub von 30 Werktagen zu.
Da der Samstag ein "normaler" Werktag ist, würde Dein Mindesturlaub 5 Wochen betragen. Wenn im Ausbildungsvertrag 30 Arbeitstage steht und Du eine 5-Tage-Woche hast, bekommst Du 6 Wochen Jahresurlaub.
Für jeden vollen Monat erwirbst Du dieses Jahr einen Urlaubsanspruch von 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs. Selbstverständlich ist es möglich, innerhalb der Probezeit Urlaub zu nehmen, es gibt kein Gesetz, das dies verbietet. Dein AG muss den Urlaub aber genehmigen.
Wenn es im Betrieb nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub gibt, bekommst Du aber im neuen Jahr, solltest Du am 1. Januar schon 16 Jahre sein, nur noch 27 Werktage Urlaub. Da solltest Du mal im Ausbildungsvertrag schauen. Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt der dort vereinbarte Jahresurlaub (da gibt es i.d.R. mehr Urlaubstage).
Grundsätzlich steht dir such Urlaub in der Probezeit zu. Man machts nur net wenns nicht unbedingt sein muss. Wieviel tage du hast, steht in deinem Vertrag.
ich hatte in meiner ersten ausbildungswoche schon einen tag urlaub wegen einer führerscheinprüfung also gehen tut es auf jeden fall