Darf man Urlaubsttage in der Ausbildung mit ins neue Jahr nehmen?

4 Antworten

Die. Gesetzliche Regelung ist: Im neuen Jahr Miss der alte Urlaub vom Vorjahr bis zum 31. März genommen sein.

Normalerweise soll der Urlaub in dem betreffenden Kalenderjahr genommen werden. Im Ausnahmefall darf er mit ins neue Jahr genommen werden und muss bis zum 30.4. angetreten sein. Dein Freund sollte seinen Arbeitgeber fragen, ob er mit dieser Begründung einverstanden ist und ob der Betrieb das so einrichten kann.

Hexle2  20.06.2015, 23:42

mit ins neue Jahr genommen werden und muss bis zum 30.4. angetreten sein. 

Der Urlaub vom Vorjahr muss bis zum 31. März genommen worden sein (§ 7 Abs. 3 BUrlG)

Warum sollte man innerhalb der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfen? So ein Gesetz gibt es nicht. Man erwirbt für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Probezeit hin oder her.

Der Urlaub wird immer für das aktuelle Jahr gewährt. Ein Übertrag bis spätestens zum 31. März des Folgejahres ist nur gestattet, wenn man den Urlaub aus betriebsbedingten oder persönlichen Gründen nicht bis zum Jahresende nehmen kann.

Wenn der Ausbildungsbetrieb Deinem Freund dieses Jahr keinen oder nicht den gesamten ihm für dieses Jahr zustehenden Urlaub bis Jahresende gewährt, kann er ihn selbstverständlich mit ins neue Jahr nehmen.

Dies darf er nur, wenn es ein (gültiger) Tarifvertrag so vorsieht. Wenn also der Tarifvertrag für beide Vertragsparteien (Ausbildungsbetrieb und Auszubildender) existiert und beide Parteien (Betrieb + Auszubildender) in der entsprechenden Organisation sind, also in der Gewerkschaft + dem Arbeitgeberverband.

Hexle2  20.06.2015, 23:40

Wo hast Du denn das her? 

Die Übertragung des Urlaubs ist im § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz geregelt und hat weder etwas mit Gewerkschaft, Arbeitgeberverband noch Tarifvertrag zu tun.

Familiengerd  21.06.2015, 13:23
@Hexle2

Aber selbstverständlich darf aufgrund tariflicher Vereinbarungen davon abgewichen werden (BUrlG § 13 "Unabdingbarkeit" Abs. 1).

Im TVöD ist der 31.05. die "Deadline"; an der Uni Münster gilt intern der September des Folgejahres.