Ausbildung, Familiennachzug, Familienzusammenführung - kann mir jemand weiterhelfen bitte?

3 Antworten

Datenschutz007 fragt:

Jedoch frage ich mich, ob Sie Anspruch auf soziale Leistungen hat oder möglicherweise andere finanzielle Hilfen beziehen kann bis sie eine Tätigkeit gefunden und ihren erlernten Beruf ausüben kann...

"Anspruch auf soziale Leistungen" gewinnt man weder

  • durch die Einreise nach Deutschland noch
  • durch die Heirat mit einem Deutschen.

Anders sieht es aus, wenn man einen Antrag auf Asyl stellt und dieser bewilligt wird - ja sogar schon vorher, direkt nach dem Antrag, gibt es Leistungen vom Staat.

Ansonsten ist eine Einreise als Tourist möglich. Ist das Visum abgelaufen, benötigt die Frau eine Kranken-Versicherung und einen weiteren Grund und einen Antrag und einen Bescheid für eine Aufenthaltsberechtigung hier - außer, sie ist EU-Bürger.

Gruß aus Berlin, Gerd

Im Internet steht das bei einem Ehegattennachzug zu deutschen der finanzielle Aspekt keine Rolle spielt..

Keine Rolle ist an der Stelle falsch, aber der Ehegattennachzug ist möglich.

Jedoch frage ich mich, ob Sie Anspruch auf soziale Leistungen hat oder möglicherweise andere finanzielle Hilfen beziehen kann bis sie eine Tätigkeit gefunden und ihren erlernten Beruf ausüben kann...

Hat sie. Umgekehrt verlieren Sie den Anspruch auf Bafög, sobald ihre Frau ein entsprechendes Einkommen hat.

Meine Frau aus dem Ausland hat einen Universitätsabschluss, welcher auch in der EU anerkannt wird.

Das ist schon mal gut, da sie dann keinen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache braucht.

Datenschutz007 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 18:08

Hey @ichweisnix.. wirklich lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe. Das ich meinen Anspruch auf Bafög verliere, sobald meine Frau Berufstätig wird ist wirklich nicht schlimm und verständlich. Doch bis einer von uns Berufstätig ist.. beziehe ich ja ausschließlich mein Bafög.. Wie muss ich vorgehen und welche Ansprüche/Leistungen stehen meiner Frau zu?

ichweisnix  02.04.2021, 00:15
@Datenschutz007

Als Anspruch kommt Harz 4 in Frage. Zuständig ist das Arbeitsamt.

Sie muss in ihrem Heimatland einen ausreichenden deutschen Sprachstand nachweisen, und kann dann ein Visum beantragen.

Dabei ist es hilfreich, wenn DU garantieren kannst, dass sie dann in Deutschland keine Sozialhilfe beanspruchen muss. Das gilt auch für den Krankenversicherungsschutz bis zur Heirat. Danach wäre sie über dich familienversichert.