Ausbildung, Familiennachzug, Familienzusammenführung - kann mir jemand weiterhelfen bitte?
... Ich wollte mal fragen, ob jemand während der Ausbildung / Studium einen Ehegattennachzug aus einem Drittstaat gemacht hat?
Also ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und eine eigene 2 Zimmer Wohnung und bekomme derzeit Bafög. Meine Frau aus dem Ausland hat einen Universitätsabschluss, welcher auch in der EU anerkannt wird. Jedoch frage ich mich, ob Sie Anspruch auf soziale Leistungen hat oder möglicherweise andere finanzielle Hilfen beziehen kann bis sie eine Tätigkeit gefunden und ihren erlernten Beruf ausüben kann...
Im Internet steht das bei einem Ehegattennachzug zu deutschen der finanzielle Aspekt keine Rolle spielt..
Ich Bitte euch wirklich ausschließlich hilfreiche Kommentare zu schreiben und ich bedanke mich wirklich vom ganz Herzen und wünsche euch alles Glück der Welt..
3 Antworten
Datenschutz007 fragt:
Jedoch frage ich mich, ob Sie Anspruch auf soziale Leistungen hat oder möglicherweise andere finanzielle Hilfen beziehen kann bis sie eine Tätigkeit gefunden und ihren erlernten Beruf ausüben kann...
"Anspruch auf soziale Leistungen" gewinnt man weder
- durch die Einreise nach Deutschland noch
- durch die Heirat mit einem Deutschen.
Anders sieht es aus, wenn man einen Antrag auf Asyl stellt und dieser bewilligt wird - ja sogar schon vorher, direkt nach dem Antrag, gibt es Leistungen vom Staat.
Ansonsten ist eine Einreise als Tourist möglich. Ist das Visum abgelaufen, benötigt die Frau eine Kranken-Versicherung und einen weiteren Grund und einen Antrag und einen Bescheid für eine Aufenthaltsberechtigung hier - außer, sie ist EU-Bürger.
Gruß aus Berlin, Gerd
Im Internet steht das bei einem Ehegattennachzug zu deutschen der finanzielle Aspekt keine Rolle spielt..
Keine Rolle ist an der Stelle falsch, aber der Ehegattennachzug ist möglich.
Jedoch frage ich mich, ob Sie Anspruch auf soziale Leistungen hat oder möglicherweise andere finanzielle Hilfen beziehen kann bis sie eine Tätigkeit gefunden und ihren erlernten Beruf ausüben kann...
Hat sie. Umgekehrt verlieren Sie den Anspruch auf Bafög, sobald ihre Frau ein entsprechendes Einkommen hat.
Meine Frau aus dem Ausland hat einen Universitätsabschluss, welcher auch in der EU anerkannt wird.
Das ist schon mal gut, da sie dann keinen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache braucht.
Als Anspruch kommt Harz 4 in Frage. Zuständig ist das Arbeitsamt.
Sie muss in ihrem Heimatland einen ausreichenden deutschen Sprachstand nachweisen, und kann dann ein Visum beantragen.
Dabei ist es hilfreich, wenn DU garantieren kannst, dass sie dann in Deutschland keine Sozialhilfe beanspruchen muss. Das gilt auch für den Krankenversicherungsschutz bis zur Heirat. Danach wäre sie über dich familienversichert.
Hey @ichweisnix.. wirklich lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe. Das ich meinen Anspruch auf Bafög verliere, sobald meine Frau Berufstätig wird ist wirklich nicht schlimm und verständlich. Doch bis einer von uns Berufstätig ist.. beziehe ich ja ausschließlich mein Bafög.. Wie muss ich vorgehen und welche Ansprüche/Leistungen stehen meiner Frau zu?