Muss ich Militär in Armenien ableisten auch wenn ich noch nie da war bzw. die Sprache nicht spreche und eigentlich vorhabe deutscher zu werden?
Hallo liebe Community! Ich habe vor die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, dass liegt daran das ich hier geboren bin und noch nie in 'meinem' Land (Armenien) war und daher kann ich auch kein Wort armenisch, aber um die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen muss ich dafür von der jetzigen Staatsangehörigkeit abtreten. Nun war ich bei der armenischen Botschaft in Berlin und da mein Pass abgelaufen ist, muss ich es sowieso verlängern, aber die meinten, dass sie mich nur abtreten oder den Pass verlängern lassen, indem ich ins Militär gehe. Ich war bei der Ausländerbehörde und die meinten 'dann müssen sie ins Militär, kann ich nicht ändern' Da muss es doch etwas geben, vorallem weil ich ab dem 01.08.17 eine Ausbildung anfangen werde Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Hmm ob du die Staatsbürgerschaft schnell loswerden kannst kann ich dir nicht sagen. Nur glaube ich nicht dass, man dich zwingen wird nach Armenien zu gehen um Militärdienst zu leisten. Ich glaube auch dass, die Deutschenbehörden dich nicht ausliefern würden falls das gefordert wird. Ein Anwalt wäre denke ich ein geeigneter Ansprechpartner für dein problem.
Ich trete auch aus der Tr Staatsangehörigkeit aus. Ob du da noch was machen kannst, weiß ich nicht. Jedoch kann der Austritt ca 6 Monate bis 1 Jahr dauern. Ich weiß nicht, ob die das so machen können, dass die dich ins Millitär zwingen können. Normalerweise sollte das nicht so gehen. Beantrag bei der armenischen Botschaft nochmal einen Termin oder sprich das mit einem Fachmann -in dem Fall einen Anwalt in dem Gebiet- durch.
https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/staatsangehoerigkeit.php
Bei mir ging alles schriftlich und das Verfahren für die Staatsangehörigkeit läuft bei mir noch. Trotz das es in der Türkei eine Wehrpflicht gibt, muss ich diese nicht absolvieren. eventuell hängt das vom armenischem Rechtsstaat ab. Kann sein, dass es im Gesetz verankert ist. Da bitte ich dich kurz selbst zu rechachieren. So erlaubte mir die Türkei erst mit dem 18. Lebensjahr auszutreten.
Ist der Pass denn noch 10 Jahre gültig?
http://honorarkonsulat-armenien.de/visa.htm
Eventuell empfehle ich dir beide Links dir mal anzugucken. Das mit dem Anwalt empfehle ich dir, wenn du dich vergewissern willst.
Möglichwerweise hast du die deutsche Staatsbürgerschaft bereits schon.
Prüfe folgendes:
"Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes
Aufenthaltsrecht besitzt. Diese Kinder müssen sich grundsätzlich mit Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden, die sogenannte Optionspflicht. Durch das am 20.12.2014 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird der Kreis der
Optionspflichtigen jedoch weitreichend eingeschränkt."
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
"Des Weiteren entfällt die Optionspflicht für
Betroffene, die im Inland aufgewachsen sind. Als im Inland aufgewachsen
gilt nach § 29 Abs. 1a StAG, wer
sich acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten hat,
sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat
oder
über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Optionsregelung_node.html
Wie alt bist du denn?
Wenn du armenischer Staatsbürger bist, dann unterliegst du unabhängig von deinen persönlichen Wünschen und Vorhaben armenischem Recht. Keine Ahnung, wie die ihre Wehrpflicht regeln.
Die Aussage der Botschaft kann ich nicht glauben. Noch weniger die der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde.
Jedenfalls hast du nach deutschem Recht auch einen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn die Bedingungen des Austritts aus der angestammten unzumutbar wären.
Das wäre hier ja gegeben...
Mein Vorschlag für dein weiteres Vorgehen:
1. Versuch diese Aussage der Botschaft schriftlich zu bekommen oder durch Erfahrungsberichte anderer zu plausibilisieren.
2, Gehe damit zur Asuländerbehörde und beschwere dich über deine letzte Sachbearbeiterin.
3. Stelle einen Antrag auf Einbürgerung und begehre den Verzicht auf Austritt aus deiner angestammten wg. Unzumutbarkeit nach § 12 STAG.
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
"Wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit rechtlich unmöglich oder den Betreffenden nicht zumutbar ist, z.B. wegen zu hoher Entlassungsgebühren oder entwürdigender Entlassungsmodalitäten, dürfen diese gleichfalls ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Dies gilt auch, wenn mit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art verbunden wären. "
http://auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html
Es scheint so, als hättest Du die deutsche Staatsangehörigkeit früher beantragen sollen.
Stelle doch bei der Armenischen Botschaft, oder schriftlich beim dortigen Militär einen Antrag die Ableistung des Wehrdienstes aufzuschieben, weil Du einen Ausbildungsvertrag hast.
Als wir noch die Wehrpflicht hatten, ging das hier.