Darf man mich als gelernte kraft als ungelernte kraft bezahlen?

6 Antworten

Sobald Du Deine Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf vor der IHK bzw. Handwerkskammer bestanden hast, bist Du automatisch eine gelernte Kraft. Eine Qualifikation dieser Art lässt sich nicht weg diskutieren.

Leider ist es aber gängige Praxis insbesondere bei Unternehmen für Zeitarbeit, eine nachweisbare Ausbildung weg diskutieren zu wollen. Diskutieren lässt sich hier viel. Du kannst Deinen Abschluss aber schriftlich nachweisen.

JessicaL93 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 10:00

Diese firma ist eine sehr grosse und bekannte Firma .. hatte nur das gefühl die bezirksleitung bei der ich das gespräch hatte , hatte nicht die grösste ahnung .. Dankee 😊

Die Frage für mich ist:

"Was willst Du? Einen Arbeitsplatz oder Recht bekommen?"

Dir sollte klar sein, dass beides nicht unbedingt kompatibel sein muss.

Denn der Bäcker könnte Deinen Wunsch nach einer ausbildungsentsprechenden Bezahlung schlichtweg mit einer Nichteinstellung beantworten.

JessicaL93 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 10:05

Es geht nicht darum recht zu bekommen .. sondern das ich den lohn kriege der mir zu steht. Bekommen die anderen in diesem firma auch. Ich bin nicht auf diesen job angewiesen! Bekomm momentan über 2 euro mehr std lohn für die gleiche arbeit. Wo ich aber nicht bleiben möchte.. danke trotzdem 

guck mal da:

http://www.lohnanalyse.de/de/loehne/details/baeckereifachverkaeuferin.html

und da:

https://www.gehalt.de/einkommen/verkaeuferin-vollzeit/888560

Du solltest Dich nicht unter Druck setzen lassen, offenbar ist das Durchschnittseinkommen der Bäckerei-Fachverkäufer und allgemeiner Verkäufer in etwa gleich.

Da Du in einem Bäckereibetrieb gelernt hast, solltest Du dieselbe Bezahlung erhalten wie jemand der die Fachverkaufsausbildung absolviert hat.

Das mit der fehlenden Ausbildung ist ein dummer Trick, um Deinen Lohn zu drücken - mein Rat: Nicht anfangen, wenn Du nicht fair bezahlt wirst.

cheerio

JessicaL93 
Beitragsersteller
 17.10.2016, 09:56

Vielen dank 😊

Ich würde mal zur Industrie- und Handelkammer gehen. Die können Dir das genau sagen. Lass Dir bloss nichts gefallen!!!!

Es müsste eine nachvollziehbare Begründung geben, Dir nicht den Facharbeiter Lohn zu zahlen
Nicht so eine pauschale Aussage.