Aus Versehen in eine Einbahnstraße gefahren. Was kann passieren?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr habt nen Schreck gbekommen und past demnächst besser auf.

Aber unbedingt, gell.

Sonst passiert nichts.

Aber demnächst in eigenem Interesse eben wirklich besser aufpassen, sonst nimmt auch noch nen PKW auf die Hörner.

Dann passt besser auf den viele wollen euch dann abschießen mit LKW oder PKW wen ihr da so dumm reinfahrt und daran seid ihr auch selber Schuld im Grab oder Krankenhaus zu landen den Keiner rechnet mit solcher Dummheit .

Einbahnstraße in falscher Richtung befahren 25 €

Einbahnstraße mit dem Rad in falscher Richtung befahren 20 €

https://www.bussgeldkatalog.org/einbahnstrasse/

Wenn man erwischt wird: 25€ Bußgeld, s. https://www.bussgeldkatalog.org/einbahnstrasse/

MrAnonymUSA 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 12:43

Gut, aber es war ja nur eine Frau. Könnte sie damit zur Polizei gehen?

FelixFoxx  22.06.2018, 12:44
@MrAnonymUSA

Könnte schon, aber dafür müsste sie Eure Kennzeichen und auch noch Zeugen haben, sonst steht Aussage gegen Aussage, wenn Ihr sagt, das stimme überhaupt nicht. Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.

oppenriederhaus  22.06.2018, 12:49
@MrAnonymUSA

wird sie nicht tun ohne Beweise - oder kennt sie Euch ?

Schnarchix  22.06.2018, 13:41
@FelixFoxx

Sie wäre Zeugin der Bußgeldstelle. Und vor Gericht wird dann die Frage geklärt, wer ein persönliches Interesse bei seiner Aussage hat.

Natürlich sind sie über ihre Kennzeichen zu identifizieren.

Artus01  22.06.2018, 14:55
@Schnarchix
Natürlich sind sie über ihre Kennzeichen zu identifizieren.

Darüber kann man feststellen wer Halter des Fahrzeugs ist, längst noch nicht wer der Fahrer war. Wenn man als Rollerfahrer einen Helm mit heruntergeklaptem Visier getragen hat, möchte ich dabei sein wenn die Zeugin die Fahrer eindeutig identifiziert.

Schnarchix  22.06.2018, 23:34
@Artus01

Dann wird der Vorgang über den Halter geregelt, auch gut.

Artus01  23.06.2018, 13:30
@Schnarchix

Längst nicht gut. Der Halter muß unter Umständen gar nicht preisgeben wer gefahren ist. Schlimmstenfalls kommen ein paar Verwaltungsgebühren auf ihn zu.

Schnarchix  23.06.2018, 13:41
@Artus01

Und die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches.

Artus01  23.06.2018, 13:59
@Schnarchix

Das wird immer gerne ins Spiel gebracht und auch angedroht. Aber selbst bei schlimmeren Verstößen wird davon kein Gebrauch gemacht, zumindest nicht beim ersten Mal.

Schnarchix  23.06.2018, 14:07
@Artus01

Wer mit dieser Rechtsauffassung in den Straßenverkehr startet, begeht auch bald größere Verstöße.

Artus01  23.06.2018, 16:52
@Schnarchix

Das ist keine Rechtsauffassung, das ist die derzeitige Vorgehensweise.

Schnarchix  23.06.2018, 23:10
@Artus01

Nicht unbedingt - und ich frage mich, woher du diese Informationen haben willst.

Artus01  24.06.2018, 08:37
@Schnarchix

Ich habe, was derartige Informationen angeht, lange Zeit bei der Justiz gearbeitet. Verkehrsrecht war da zwar nicht das Hauptgebiet, aber man bekommt da immer einiges mit.

Schnarchix  24.06.2018, 11:28
@Artus01

Ach, deshalb arbeiten sich unsere Polizisten die Finger wund und dann wird es bei der Jutziz versaubeutelt?

Artus01  24.06.2018, 11:59
@Schnarchix

Nö, Polzisten sind nunmal keine Juristen, das wäre auch zuviel verlangt. Juristen sind aber an die geltenden Gesetze gebunden, sie machen sie aber nicht.

Schnarchix  24.06.2018, 20:41
@Artus01

Genau, und da kommen dann die Grundsatzsachbearbeiter ins Spiel...

Artus01  25.06.2018, 07:59
@Schnarchix

Das allerdings ist eine andere Baustelle.

Schnarchix  25.06.2018, 14:36
@Artus01

Ja, meine. :-)

Solange ihr nicht von der Polizei, Ordnungsamt erwischt wurde, passiert nichts.

€ 25,00 Bußgeld, sonst nix.