Aus Versehen in eine Einbahnstraße gefahren. Was kann passieren?
Hallo liebe Community,
Und zwar bin ein Kumpel und ich heute mit unseren Rollern aus Versehen in eine Einbahnstraße gefahren.
Auf einmal kam eine Frau zu uns und meinte: "Was macht ihr denn, einfach in eine Einbahnstraße Fahren? Das gibt eine richtig saftige Strafe, das sage ich euch!"
Kann jetzt was passieren? Worauf muss ich mich einstellen?
8 Antworten
Ihr habt nen Schreck gbekommen und past demnächst besser auf.
Aber unbedingt, gell.
Sonst passiert nichts.
Aber demnächst in eigenem Interesse eben wirklich besser aufpassen, sonst nimmt auch noch nen PKW auf die Hörner.
Dann passt besser auf den viele wollen euch dann abschießen mit LKW oder PKW wen ihr da so dumm reinfahrt und daran seid ihr auch selber Schuld im Grab oder Krankenhaus zu landen den Keiner rechnet mit solcher Dummheit .
Einbahnstraße in falscher Richtung befahren 25 €
Einbahnstraße mit dem Rad in falscher Richtung befahren 20 €
Wenn man erwischt wird: 25€ Bußgeld, s. https://www.bussgeldkatalog.org/einbahnstrasse/
Könnte schon, aber dafür müsste sie Eure Kennzeichen und auch noch Zeugen haben, sonst steht Aussage gegen Aussage, wenn Ihr sagt, das stimme überhaupt nicht. Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering.
wird sie nicht tun ohne Beweise - oder kennt sie Euch ?
Sie wäre Zeugin der Bußgeldstelle. Und vor Gericht wird dann die Frage geklärt, wer ein persönliches Interesse bei seiner Aussage hat.
Natürlich sind sie über ihre Kennzeichen zu identifizieren.
Natürlich sind sie über ihre Kennzeichen zu identifizieren.
Darüber kann man feststellen wer Halter des Fahrzeugs ist, längst noch nicht wer der Fahrer war. Wenn man als Rollerfahrer einen Helm mit heruntergeklaptem Visier getragen hat, möchte ich dabei sein wenn die Zeugin die Fahrer eindeutig identifiziert.
Dann wird der Vorgang über den Halter geregelt, auch gut.
Längst nicht gut. Der Halter muß unter Umständen gar nicht preisgeben wer gefahren ist. Schlimmstenfalls kommen ein paar Verwaltungsgebühren auf ihn zu.
Und die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches.
Das wird immer gerne ins Spiel gebracht und auch angedroht. Aber selbst bei schlimmeren Verstößen wird davon kein Gebrauch gemacht, zumindest nicht beim ersten Mal.
Wer mit dieser Rechtsauffassung in den Straßenverkehr startet, begeht auch bald größere Verstöße.
Das ist keine Rechtsauffassung, das ist die derzeitige Vorgehensweise.
Nicht unbedingt - und ich frage mich, woher du diese Informationen haben willst.
Ich habe, was derartige Informationen angeht, lange Zeit bei der Justiz gearbeitet. Verkehrsrecht war da zwar nicht das Hauptgebiet, aber man bekommt da immer einiges mit.
Ach, deshalb arbeiten sich unsere Polizisten die Finger wund und dann wird es bei der Jutziz versaubeutelt?
Nö, Polzisten sind nunmal keine Juristen, das wäre auch zuviel verlangt. Juristen sind aber an die geltenden Gesetze gebunden, sie machen sie aber nicht.
Genau, und da kommen dann die Grundsatzsachbearbeiter ins Spiel...
Das allerdings ist eine andere Baustelle.
Ja, meine. :-)
Solange ihr nicht von der Polizei, Ordnungsamt erwischt wurde, passiert nichts.
€ 25,00 Bußgeld, sonst nix.
Gut, aber es war ja nur eine Frau. Könnte sie damit zur Polizei gehen?