Aufhebungsvertrag erhalten. Nun krank machen?

10 Antworten

Er kann dich zum MDK schicken lassen, mehr nicht.

Dieser MDK wäre vom AG allerdings nur Schikane, in 99% der Fälle bestätigt der MDK das Attest der Kollegen.

Hast Du denn den Aufhebungsvertrag unterschrieben? Wenn ja, warum?

Um auf Deine Frage zurückzukommen: Wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, ist der AG zur Entgeltzahlung verpflichtet. Das hat aber weder mit einer Kündigung noch mit einem Aufhebungsvertrag etwas zu tun.

Warum will Dein AG Dich denn loswerden? Warum der Aufhebungsvertrag? Bist Du schon lange in der Firma und hast eine lange Kündigungsfrist? Bist Du schwanger, schwerbehindert oder Betriebsrat und daher ordentlich nicht kündbar? Soll mit dem Aufhebungsvertrag eine Klage beim Arbeitsgericht verhindert werden? Hat der AG keinen Grund zur Kündigung?

Solltest Du noch nichts unterschrieben haben, bleib dabei. Lass Dich zuerst einmal umgehend beraten. Meist versuchen AG ihre MA mit einem Aufhebungsvertrag "über den Tisch zu ziehen".


kroW1991 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 14:47

Mein AG will mich loswerden weil es die wirtschaftliche Situation nicht zulässt 4 Mitarbeiter in unserer Niederlassung zu beschäftigen. Den Aufhebungsvertrag hat mir die Firma angeboten um so wohl eventuellen Problemen vorzubeugen. Ich bin seit fast 3 Jahren in der Firma. Weder Schwanger, noch schwerbehindert, noch betriebsrat. Doch hat er, wie oben geschrieben.

Hexle2  23.04.2015, 18:34
@kroW1991

Wenn Du arbeitsunfähig bist und Dein Arzt bescheinigt Dir das durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann Dir nichts passieren. Du musst nur darauf achten dass Du Dich "unverzüglich" beim AG arbeitsunfähig abmeldest und die Krankmeldung vom Arzt rechtzeitig abgibst.

Der AG muss Dich dann bis zum Ende der Kündigungsfrist/Beendigungsdatum im Aufhebungsvertrag bezahlen und zwar längstens 6 Wochen.

Ich habe keine Ahnung was Dir als Abfindung angeboten wurde. In einem Kündigungsschutzprozess legt der Arbeitsrichter, sollte es zu einer Abfindung kommen, i.d.R. ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr fest.

Bei einem Aufhebungsvertrag kommt es oft zu einer Sperre des ALG. Es wird vermutet, dass der AN selbst für den Verlust des Arbeitsplatzes verantwortlich ist. Kann aber nachgewiesen werden, dass der Job auch ohne Aufhebungsvertrag weg wäre, gibt es keine Sperre.

Wenn es Dir möglich ist, lass Dich von einem Rechtsanwalt beraten. Ohne Rechtsschutzversicherung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist das aber nicht ganz billig. Eine Erstberatung kostet meist zwischen 200 und 250 Euro.

Nun krank machen?

Krank machen, ohne wirklich krank zu sein, ist Betrug.

Da du dich offensichtlich schon für den Aufhebungsvertrag entschieden hast, ist es müßig, zu dieser Entscheidung noch etwas zu schreiben.

wichtig ist zuallererst,das du dich beim AA meldest und dich beraten lässt.Mit einem Aufhebeungsvertrag,könnte auch eine Sperre des Geldes einhergehen und wenn du wirklich krank sein solltes,was hier kaum stimmt,wenn du es so taktierst,bekommst du eine AU,wie alle nur bestimmt keine 4 Wochen!

Dir ist klar, dass du mit deiner Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag von der Agentur für Arbeit eine Sperre bekommst? Dennoch solltest du dich bei denen schon jetzt melden. LG