Aufenthaltsbestimmungsrecht als Vater bekommen?
Hallo,
folgende Situation: meine Frau hat sich von mir getrennt um zu ihrem neuen Partner zu fahren. Entfernung ca. 700 km. Dies geschah alles ziemlich plötzlich und unerwartet. Zunächst war es nur der Besuch bei einer Freundin als Vorwand. Der wahre Grund wurde mir nach der Abreise genannt. Nicht gerade nett aber das ist nicht mein eigentliches Anliegen.
Bei ihrer Abreise sind ich und unserer gemeinsamer Sohn (geteiltes Sorgerecht) im bisher gemeinsam bewohnten Haus zurück geblieben.
Nun, da eine Trennung erfolgt ist, müssen wir uns ja einigen, bei wem unser Sohn nun seinen Aufenthalt haben soll.
Ich bin der Meinung, dass er bei mir bleiben sollte. Dort hat er seinen Vater, sein bisheriges Zuhause, seine Verwandschaft wie Oma und Opa, seine Tagesmutter etc. Sozusagen findet sein komplettes Leben am aktuellen Ort stand. Zeitlich, persönlich und finanziell wäre ich definitiv in der Lage mich um ihn zu kümmern.
Was ist nun wenn man Frau unseren Sohn zu sich holen möchte? Zustimmen möchte ich nicht da ich denke es würde ihm gut tun sein gewohntes Umfeld zu behalten. Regelmäßige Besuche der Mutter wurde ich auch befürworten. Ich will den Kontakt nicht verbieten.
Sollte ich in diesem Fall das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und welche Entscheidung wäre zu erwarten?
7 Antworten
erst mal habt ihr beide die gleichen rechte und pflichten. das heiosst ihr müsst euch einigen. gehe zum jugendamt und bitte dort um vermittlung. teile ihnen mit das du es als das beste für das kind siehst das es in der gewohnten umgebeung bleibt um seine entwicklung gut fördern zu können.
der mutter räumst du ein grosszügiges umgangsrecht ein. sie kann euer kind jederzeit besuchen und natürlich auch übers we abholen.
du solltest di da einen guten anwalt für familienrecht nehmen wenn es nicht so zu regeln ist.
und immer so argumentieren das es für das kind am besten ist wenn es bei dir lebt. da muss es sich nicht neu an alles gewöhnen.
Rede doch erst mal mit deiner Noch-Frau. Oder könnt ihr nicht mehr miteinander reden?
Da sie das Kind nicht von Haus aus mitgenommen hat, ist für mich ein Zeichen, dass sie auch über das nachgedacht hat, was du hier aufgezählt hast, was für das Kind wichtig ist.
Wenn ihr euch nicht einigen könntet, kannst du dich immer noch ans Jugendamt oder ein Familiengericht wenden.
Beantrage ganz flott das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn sie ihn eh bei Dir gelassen hat, dann hast Du auch gute Chancen. Richter stehen da nicht so drauf, Kinder hin und her zu zerren.
warum sollte er das tun? damit schießt er sich selbst ins knie. das abr ist nicht strittig und warum mutti auf ideen bringen, die sie noch garnicht hatte?
richter wollen aber auch erst mal sehen das man probleme klären kann. also erst mal zum jugendamt und das dort regeln. mit dem vorschlag das es für das kind g keine grossen änderungen gibt. erst wenn das nicht funktioniert ist das gericht an der reihe. das jugendamt wird da immer um stellungnahem gebeten.
ist immer schlecht wenn da dann nicht mal verscuht wurde das zu regeln.
sie kann deinen sohn nicht holen. da sie ausgezogen ist und fakten geschaffen hat, muss sie damit leben, dass sie das kind nicht wieder bekommt. geh zur tagesmutter und gib dort bekannt das ihr getrennt seit und das kind nicht mehr an die mutter rauszugeben ist. sollte die mutter sich der tagesmutter nähern, dann soll diese dich informieren und die polizei einschalten. die erklären der km dann ganz zügig was sie darf und was nicht.
weiterhin gehst du zum einwohnermeldeamt, meldest mutti ab aus deiner wohnung und gibst dort an, dass eine ummeldung des kindes durch die km nicht erlaubt ist.
ansonsten hat die km umgnagsrecht: jede woche 2-3 nachmittage, jedes zweite we von fr-so, hälftige ferien u. feiertage, drei wochen sommerurlaube. sie darf das kind mitnehmen zu sich nach hause oder wo auch immer hin, das geht dich alles nichts an und beinhaltet deine anwesenheit natürlich nicht.
wenn ihr euch also einig seit wo kind verbleibt, bedarf es keiner klärung des abr, es bleibt bei beiden.
würde mutti nun aber versuchen das kind rauszuholen bei dir oder versuchen auf abr zu klagen oder im ungünstigen fall das kind vom umgang nicht zurück bringen um dir zu sagen es verbleibt nun bei ihr, dann wird eine gerichtliche entscheidung des abr nötig.
Deine Argumente für das VErbleiben des Kindes bei dir, klingen nachvollziehbar. Es ist heute längst nicht mehr so, dass immer die Mutter das Kind bekommt. Sondern das Kindeswohl wird in den Mittelpunkt gestellt und, bei dem was du schreibst, spricht nichts gegen dich.
Letztlich wird das das Familiengericht entscheiden, nach genauer Prüfung. Und sollte es da Unsicherheiten geben, wird es ein psych. Gutachten in Auftrag geben.