Aufbewahrungsdauer der Personalakte im öffentlichen Dienst

4 Antworten

Hinsichtlich der Dauer der Aufbewahrung gibt es keine generelle gesetzliche Regelung.

Für Teile von Personalakten gilt aber aufgrund von steuer-, sozialversicherungs- und ggf. handelsrechtlichen Vorschriften eine besondere Aufbewahrungspflicht. So müssen z. B. Lohnabrechnungsunterlagen und Lohnlisten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO 6 Jahre aufbewahrt werden. Und nach § 28f Abs. 1 SGB IV sind die Lohnunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer (§ 25 Abs. 1 DEÜV) bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren.

Unterlagen, die im Eigentum des Beschäftigten stehen, sind sorgsam zu verwahren. Hierzu gehören außer den Lohnsteuer- und Sozialversicherungsunterlagen die Papiere, die der Beschäftigte auf Aufforderung des Arbeitgebers eingereicht oder die er freiwillig dem Arbeitgeber ausgehändigt hat, wie z. B. Schul- und Dienstzeugnisse. Diese Unterlagen sind dem Beschäftigten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzugeben. Keine Bedenken bestehen, entsprechende Kopien anzufertigen und diese in der Personalakte zu belassen.

Die Akte wird dauerhaft aufgehoben, nur nach 10 Jahren einfach archiviert, dass ein Raussuchen länger dauert. Du kannst auch heute ja noch Zeugnisse von vor 40 Jahren erhalten.

Sollte es in der BW-Akte Verstöße geben, die entsprechend eine Straftat darstellen, wäre das auch heute noch eine Absage der Bewerbung im ÖD.

Harmonie72 
Beitragsersteller
 27.11.2012, 00:37

danke für die Antwort

eine Straftat liegt nicht vor aber eine negative Beurteilung des damaligen Hundertschaftsführers ... wird sowas mit der Zeit aus der Personalakte entfernt ? Menschen können sich ja ändern :)

Ärztliche Unterlagen aus der Bundeswehr-Zeit werden mindestens 30 Jahre aufbewahrt. Diese Info wurde mir bei der Entlassung gemacht und bezieht sich auf eine eventuelle Wehrdienstbeschädigung, also einen Unfall, eine Verletzung während der Dienstzeit, die im Nachhinein zu Rentenansprüchen führen könnte.

Seinerzeit wurden die Sachen auf Microfilm beim WehrMedStatinst in Köln gespeichert. Dü wirst Dich aber in jedem Fall zur Akteneinsicht an das zustndige Kreiswehrersatzamt wenden müssen.

Übrigens konnte man mir in einem Fall, in dem ich nur eine Kopie eines Lehrgangszeugnisses benötigte, weder bei der ausbildenden Einheit, noch beim Kreiswehrersatzamt helfen.

Ärztliche Atteste dürfen gar nicht öffentlich gemacht werden, also auch nicht in der Personalakte stehen.

crazyrat  27.11.2012, 00:21

Innerhalb von ÖD-Behörden (Land, Bund, Stadt) ist eine Weitergabe durchaus möglich, aber dann nur von der einen Arzt-Abteilung zur anderen. Die Öffentliche Dienststellen haben auch selbst einen Ärztlichen Dienst, der z:B. die Einstellungsuntersuchungen vornimmt.