Auf der Autobahn mit dem Wagen meiner Frau geblitzt! Was kommt?
Hallöchen, Gestern Nacht (3 Uhr - leere Straßen) musste ich eine lange Strecke mit dem Auto zurücklegen, war in Gedanken bin in eine Baustelle gefahren und wurde direkt nach wenigen Metern geblitzt. Der Schock; ~40km/h zu viel. =>260€ und 1 Monat Fahrsperre! Ich habe jetzt 2-3 Fragen:
1) Da das Auto auf meine Frau zugelassen ist, kann sie ggf auch die Strafe zahlen und das Fahrverbot in Kauf nehmen (sie ist nämlich nicht auf das Auto angewiesen).
2) Ich habe mal gehört das man mobile Blitzer "anzweifeln" kann und dann bewiesen werden muss das alles richtig installiert und eingestellt wurde, sonst wird die Strafe fallengelassen?!
3) Da ich das Auto für die Arbeit (!) brauche, gibt es irgendwelche möglichkeiten sonst die Strafe irgendwie zu umgehen? Oder wieviel Monate habe ich Zeit das Fahrverbot zu verschieben?
Normaler weiße würde ich zu meinem Fehler stehen und die Strafe in Kauf nehmen, aber da ich aktuell durch die Arbeit echt auf das Auto angewiesen bin, wollte ich mal wissen was es da für möglichkeiten und Tricks der Umgehung gibt.
17 Antworten
Die einzige Möglichkeit, die dir bleibt ist, das Fahrverbot in deinen Urlaub zu legen. Dass ein Mann am Steuer des geblitzten Fahrzeugs war ist ja wohl eindeutig zu sehen.
Wenn ihr da jetzt noch zu tricksen versucht, wird das letztlich erheblich teurer.
Erstens kannst du machen, ist aber strafbar.
Zweitens Kannst du probieren, lass dich überraschen, was rauskommt.
Drittens 3 oder 4 Monate hast du Zeit (glaube ich).
Eventuell ist es möglich, ein Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe zu verhindern, wenn du beweisen kannst, dass du auf das Auto täglich angewiesen bist.
Hier paar Meinungen über den Punktehandel.
zu1:
Nein, das wird nicht funktionieren. Auf dem Foto ist klar erkennbar das der Fahrer ein Mann ist. Deshalb wird Deine Frau keinen Anhörungsbogen zugesandt bekommen sondern einen Zeugenbefragungsbogen. Sie darf sich zwar selbst beschuldigen, die Bußgeldbehörde wird es aber nicht akzeptieren da nur der tatsächliche Fahrer zur Verantwortung gezogen werden darf.
zu 2.:
Nicht die Bußgeldbehörde muss beweisen das die Messung ordnungsgemäß war sondern Du musst beweisen das sie das NICHT war.
zu 3.:
Ein Fahrverbot droht Dir erst ab 41km/h vorwerfbarer Geschwindigkeitsübertretung.
Wenn Du etwa 40km/h vom Tacho abgelesen hast dann werden Dir effektiv etwa 30-35km/h vorgeworfen werden können. Dann handelt es sich um ein Bußgeld von 120€, 23,50€ gebühren, 3 Punkten - aber Keinem Fahrverbot.
Selbst wenn es zu einem Fahrverbot kommen sollte kannst Du den Zeitraum dafür innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst bestimmen. (wenn Du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hattest)
Nein, das wird nicht funktionieren. Auf dem Foto ist klar erkennbar das der Fahrer ein Mann ist. Deshalb wird Deine Frau keinen Anhörungsbogen zugesandt bekommen sondern einen Zeugenbefragungsbogen.
das wird funktionieren. Es reicht aus, wenn sie sich selbst bezichtigt. Die Behörde muss dann widerlegen, dass sie die Fahrerin war. Das fällt sehr schwer und die Behörde wird es auch nicht machen, solange gezahlt wird.
@ crack: alles in allem ein in weiten Teilen fehlerhafter Beitrag
Das ist doch Unsinn!
Die Behörde muss dann widerlegen, dass sie die Fahrerin war. Das fällt sehr schwer und die Behörde wird es auch nicht machen, solange gezahlt wird.
In der Regel kann man doch Männlein von Weiblein sehr gut unterscheiden, ich verstehe nicht wo Du hier ein Problem siehst. Die Behörde muss auch nicht widerlegen das die Halterin nicht mit dem Fahrer identisch ist, sie muss den richtigen Fahrer ermitteln und ihm den Tatvorwurf machen.
alles in allem ein in weiten Teilen fehlerhafter Beitrag
Nur dadurch das Du kritisiert wirst Du meinen Beitrag nicht als Fehlerhaft hinstellen können.
Was ist daran falsch? Benenne es klar und korrigiere es. Wenn Du das nicht kannst dann war er wohl doch nicht so Fehlerhaft...
Das fällt sehr schwer und die Behörde wird es auch nicht machen, solange gezahlt wird.
Damit magst du Recht haben, sofern es um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit geht, also eine solche, die mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro geahndet wird.
Vorliegend aber geht es um eine nicht mehr nur geringfügige Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld zu ahnden ist und die in das Verkehrszentralregister einzutragen und mit Punkten zu bewerten ist. Ein Bußgeldbescheid darf aber nur gegen den tatsächlichen Täter erlassen werden, ebenso darf die Eintragung in das Verkehrszentralregister nur auf dem Konto des tatsächlichen Täters erfolgen. Dieser muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ermittelt werden. Deshalb wird sich die Behörde in solchen Fällen nicht mit der Selbstbezichtigung irgendeiner Person zufriedengeben, sondern sie wird sehr genau hinschauen, wer da auf dem Foto abgebildet ist.
Okay danke dir :)
Naja mit dem Foto ist so ne Sache, ich hatte ne Mütze auf, vielleicht habe ich doch Glück und ich hatte noch meine Hand vorm Mund o.ä - bin mir aber nicht sicher :/
Okay dann hoffe ich einfach das beste und ich habe Glück und zahle nur einiges und habe aber kein Fahrverbot, wäre zwar blöd, aber am besten!
Wenn du Glück hast dann bekommt deine Frau den Brief und kann bezahlen. Kommt aber raus, dass sie das auf dem Bild doch nicht ist, könnte es Ärger geben.
Und ja, man kann die anzweifeln. Jedoch ist das sehr teuer und geht oft auch in die Hose.
Wenn du für die Arbeit dein Fahrzeug dringend benötigst, kannst du um das Fahrverbot herum kommen, musst dafür aber eine höhere Strafe zahlen. Dein Anwalt wird dich beraten.
Was ist daran Strafbar? Mit was muss man dann im schlimmsten Fall rechnen?