Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung?

Garantie eines Vertragshändlers 100%
Gewährleistung eines normalen Händlers 0%
Ansprüche sind - in diesem Beispiel - ähnlich 0%

1 Stimmen

4 Antworten

12 Monate gesetzliche Gewährleistung muss auch Audi geben sowie der Gebrauchtwagenhändler.

 

In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel (Motorschaden) von dir verursacht wurde, die restlichen 6 Monate musst du beweisen, dass die Ware schon damals einen Mängel hatte (neues Gesetz, früher musste man es immer selbst nachweisen)

 

Würde zum VW greifen, da Audi massive Probleme mit den Benzinern hat und ein VW mit 2.0 TDi (du hast uns nicht gesagt welche Autos das sind) eig "langlebiger" ist.

Apolon  13.07.2017, 11:29

Würde zum VW greifen, da Audi massive Probleme mit den Benzinern hat und ein VW mit 2.0 TDi

Eigenartiger Vergleich.  Audi als Benziner / VW als Diesel.

Und im eigentlichen Text fehlt der Hinweis, ob es sich um einen Benziner oder Diesel handelt.

MuhiGsxR  13.07.2017, 11:30
@Apolon

Was ist auch bemängelt habe. Habe darauf hingewiesen das ein 2.0 Tdi haltbarer ist und der Audi probleme hat mit Öl.

 

Sprich Pro für Diesel und Contra für Benziner gemacht..

Gesetzliche Gewährleistung und Garantie haben wenig miteinander zu tun.

Der Händler kann mit einer Garantie-Erklärung die gesetzliche Gewährleistung nicht aushebeln.

milkaschwein 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 13:28

Das würde bedeuten, dass auch ein Vertragshändler, obwohl er mit Garantie (Audi :plus Garantie) wirbt, im ersten halben Jahr "nur" die gesetzliche Gewährleistung zur Verfügung stellt und im 7. Monat wird dann die tatsächliche Garantie angefangen?

DerHans  13.07.2017, 13:30
@milkaschwein

Gewährleistung und Garantie können unterschiedlichen Umfang haben.

AchimX  02.03.2018, 18:18
@milkaschwein

Wie der Hans schon schrieb - die gesetzliche Gewährleistung hat mit einer Garantiezusage des Verkäufers nichts zu tun.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf den vereinbarten und dokumentierten Zustand des Wagens zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. Gewrbliche Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, private Verkäufer können das.

Die Garantie bezieht sich auf den vom Garantiegeber zugesicherten Garantiezeitraum. Wann der beginnt und was der Garantiegeber für diesen Zaitraum alles anbietet steht in dessen Garantiebedingungen und ist NICHT gesetzlich geregelt.

Normal ist 6 Monate Gebrauchtwagengarantie.....

Garantie eines Vertragshändlers

1 Jahr Garantie ist besser, weil die gilt tatsächlich ein Jahr.

1 Jahr  Gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist ja zweigeteilt, das heißt, nach 6 Monaten muss bei einen Sachmangel der Käufer beweisen, das der Mangel beim Kauf schon wahr.