Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung?
Hey Leute,
wahrscheinlich ist das hier das falsche Forum um diese Frage zu stellen. Trotzdem erhoffe ich mir, dass es den Einen oder Anderen gibt, der mir hier weiterhelfen kann.
Mein Freund und ich stehen gerade vor einem Autokauf. Ich persönlich habe mich in einen VW CC (2012, 56.000km) verliebt. Dieser wird allerdings von einem einfachen Händler angeboten (den wir allerdings schon einige Jahre kennen). Auf der anderen Seite steht mein Freund, der sich zwar jetzt noch nicht zu 100% festgelegt hat, aber sagt, er möchte beispielsweise einen Audi bei einem Audivertragshändler kaufen. In dem Fall hat er mir einen A4 (2012, 60.000km) als Fahrzeug seiner Interesse genannt.
Jetzt komme ich zur eigentlichen Frage: Der A4 bekommt, auf Grund seines Alters, nur für ein Jahr die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie.
- Lohnt sich diese, wenn man bei jedem anderen Händler auch ein Jahr der gesetzlichen Gewährleistung bekommt?
- Ist es nicht auch so, dass Audi auch erst einmal das erste halbe Jahr auch die gesetzliche Gewährleistung anbieten muss und ab dem 7. Monat alles nur Kulanz ist?
- Habt ihr Erfahrungen mit der Audi :plus Garantie oder mit einer vergleichbaren von BMW oder Mercedes?
- Würde sich das (auch der finanzielle Mehr-Aufwand) in euren Augen lohnen?
Ganz liebe Grüße & vielen Dank für eure Zeit
das milkaschwein
1 Stimmen
4 Antworten
12 Monate gesetzliche Gewährleistung muss auch Audi geben sowie der Gebrauchtwagenhändler.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel (Motorschaden) von dir verursacht wurde, die restlichen 6 Monate musst du beweisen, dass die Ware schon damals einen Mängel hatte (neues Gesetz, früher musste man es immer selbst nachweisen)
Würde zum VW greifen, da Audi massive Probleme mit den Benzinern hat und ein VW mit 2.0 TDi (du hast uns nicht gesagt welche Autos das sind) eig "langlebiger" ist.
Was ist auch bemängelt habe. Habe darauf hingewiesen das ein 2.0 Tdi haltbarer ist und der Audi probleme hat mit Öl.
Sprich Pro für Diesel und Contra für Benziner gemacht..
Gesetzliche Gewährleistung und Garantie haben wenig miteinander zu tun.
Der Händler kann mit einer Garantie-Erklärung die gesetzliche Gewährleistung nicht aushebeln.
Das würde bedeuten, dass auch ein Vertragshändler, obwohl er mit Garantie (Audi :plus Garantie) wirbt, im ersten halben Jahr "nur" die gesetzliche Gewährleistung zur Verfügung stellt und im 7. Monat wird dann die tatsächliche Garantie angefangen?
Gewährleistung und Garantie können unterschiedlichen Umfang haben.
Wie der Hans schon schrieb - die gesetzliche Gewährleistung hat mit einer Garantiezusage des Verkäufers nichts zu tun.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf den vereinbarten und dokumentierten Zustand des Wagens zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. Gewrbliche Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen, private Verkäufer können das.
Die Garantie bezieht sich auf den vom Garantiegeber zugesicherten Garantiezeitraum. Wann der beginnt und was der Garantiegeber für diesen Zaitraum alles anbietet steht in dessen Garantiebedingungen und ist NICHT gesetzlich geregelt.
Normal ist 6 Monate Gebrauchtwagengarantie.....
1 Jahr Garantie ist besser, weil die gilt tatsächlich ein Jahr.
1 Jahr Gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist ja zweigeteilt, das heißt, nach 6 Monaten muss bei einen Sachmangel der Käufer beweisen, das der Mangel beim Kauf schon wahr.
Eigenartiger Vergleich. Audi als Benziner / VW als Diesel.
Und im eigentlichen Text fehlt der Hinweis, ob es sich um einen Benziner oder Diesel handelt.