atriga Inkasso unzulässig?

7 Antworten

Wie soll ich mich nun weiter verhalten?

Stur bleiben.

Ganz grundsätzlich: Inkassokosten und Anwaltsgebühren zeitgleich sind NICHT durchsetzbar. Das ist verbotene Kostendopplung. Ebenso sind so Punkte wie "Kontoführungskosten" absoluter Schwachsinn und nicht erlaubt.

Überweise die 32,13€ zweckgebunden an den Anwalt und ignoriere deren Briefe. Du brauchst keine Brieffreundschaften mit denen abschließen. Da kommt nach einigen weiteren Briefen nichts mehr.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, kreuzt du "Ich widerspreche komplett" (Ziffer 2) an und schickst es ans Gericht per Einschreiben zurück. Spätestens danach ist normalerweise Ruhe.

Wenn du dein Gewissen beruhigen willst, hier ein Textvorschlag: "Wertes Inkassobüro/ Werter Anwalt. Wenn Sie nicht aufhören mich zu bedrohen, werde ich Strafanzeige gegen Sie erstatten wegen Nötigung. Sie wissen nicht nur selbst, dass Anwaltskosten und Inkassokosten für die gleiche Angelegenheit eine verbotene Kostendopplung darstellen, sie wissen auch, dass so etwas wie Kontoführungskosten verboten ist. Ich kann gerne das Aufsichtsgericht über ihre Geschäftsgebaren informieren und dort eine Überprüfung ihrer Lizenz beantragen. Ich denke, wir verstehen uns. Ich werde sie nicht noch einmal warnen."

alexisonfire19 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 15:41

Die Anwaltskosten sind bereits überwiesen. Dann hab ich ja alles richtig gemacht.

Ich werde die schreiben alle abheften und auch die Überweisungsbelege. Sicher ist sicher.

Vielen Dank an alle!

Warum Inkasso? Du wirst doch für die 5 € schon einige Mahnungen bekommen haben. Warum hast Du dann nicht einfach gezahlt? Sind 5 € so ein Problem? Ich würde sagen dass diese hohen Zusatz-Kosten in keinem Verhältnis zu den 5 € stehen. Dazu solltest Du aber einen Anwalt befragen was der sagt.

Forte90  19.11.2014, 15:13

Die "Zusatz-Kosten" stehen in einem vollkommen normalen Verhältnis, nämlich zu den Kosten die angefallen sind um das Geld einzutreiben. (Zeitaufwand, Gehalt/Lohn, Papier, Versand, Inkasso etc.)

Dies ist unabhängig von der Forderung.

alexisonfire19 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 15:22
@Forte90

Ich dachte, dass nur eins greifen kann...also entweder inkassogebühren oder anwaltskosten. kontoführungsgebühren und Auslagen muss ich ja laut Internet nicht übernehmen. und da doch der 20.11. angesetzt waren, ist daß schreiben von heute doch unzulässig.

EXInkassoMA  20.11.2014, 00:06
@alexisonfire19

@alexis

Du hast das richtig gesehen - Lass Dir also keinen Bären aufbinden ;)

Kontoführungsgebühren waren auch schon vorher nicht durchsetzungsfähig und wurden noch nie expl eingeklagt

Das vorgerichtliche Inkassogebühren nicht zusätzlich zu den RA Gebühren zu zahlen sind ist auch kein Geheimnis

alexisonfire19 
Beitragsersteller
 19.11.2014, 15:11

Mein Ex hat sich damals bei uploadet angemeldet und mein Konto mit angegeben. Jedoch seine email Adresse. Da mein Konto zu dem Zeitpunkt jedoch nicht gedeckt War und ich das nicht wusste, habe ich nicht gezahlt. Mahnungen gingen an seine email Adresse. Das War jetzt das erste schreiben, was ich bekommen habe. Deswegen habe ich die 5€ nicht gezahlt.

Am Montag überwies ich die Hauptforderung direkt an atriga.

Ich hoffe das hast du auch so angegeben in der Überweisung. Denn wenn nicht werden Geldeingänge zuerst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und erst dann mit der HF verrechnet (§ 367 BGB).

Da ich nur die hauptforderung bezahlt habe, entstanden atriga weitere Kosten. Ich soll nun 134,76€ zahlen. Sollte ich mich weigern, wird das ans Gericht weitergeleitet.

Na und. Dann kommt ein Mahnbescheid und du widersprichst diesem. Durchsetzbar wären evtl. die Anwaltskosten, sowie Verzugszinsen.

Wie soll ich mich nun weiter verhalten?

Keine weiteren Stellungnahmen. Warte auf Gerichtspost, falls sie überhaupt je kommt.

EXInkassoMA  19.11.2014, 23:59

Der Verrechnung mit den Gebühren könnte er immer noch schriftlich widersprechen

Du hast zweckgebunden an atriga überwiesen ? (nur Hauptforderung)

Um was gehts bei den 4,99 ?

Lastschriftrückläufer ?

Inkassogebühren sind grundsätzlich (!) nicht zusätzlich zu de Anwaltsgebühren durchsetzungsfähig

Bauchst Du dazu Gerichtsurteile dann nochmal bescheid sagen

Ktoführungsgebühren sind ebenfalls nicht zu zahlen

Warum hast Du denn gedacht, dass die Forderungen nicht rechtens sind? Wenn Du vermutest über den Tisch gezogen worden zu sein, solltest Du einen Anwalt einschalten.