Mit Palästinenser (Asyl) Standesamtlich Heiraten?
Hallo,
Mein Freund und ich möchten Standesamtlich heiraten.
Nun brauchen wir natürlich die benötigte Unterlagen für die Heirat. Bei mir sind die alle bereits vorhanden aber da mein Freund Palästinenser ist und Palästina in DE nicht als Staat anerkannt ist, können wir nicht heiraten.
Er ist Asyl und auf sein Aufhenthaltsgestattung steht, "Asiatische Statten" und das es eigene Angaben sind.
Er hat Familienbuch, Geburtsurkunde und eine Bestätigung aus der Palästinensische Mission bei der Bundesamt sowie auch Ausländerbehörde vorgelegt aber die meinten das die ohne de Pass die Personalien nicht ändern dürfen.
Er kann die Unterlagen leider auch nicht besorgen, wie z.B Ehefähigkeitszeugniss und so weiter und so fort, da er aus Palästina kommt.
Dtandesamt möchtet auch die Ahfenthaltsgestattung. Kann man dort wenigstens die Bestätigung vorlegen, das er Palästinenser ist ?
Ich hoffe da kann uns jemand weiter helfen, was man machen müsste, denn seit 1,2 Jahren warten wir.
Ps: Rechtsanwalt haben wir schon eingeschaltet, trotzdem kommt nichts.
2 Antworten
In deiner Schilderung muss ich einen Widerspruch erkennen: In der Aufenthaltsgestattung ist vermerkt, dass die Personalien auf eigenen Angaben beruhen, sind personenstandsrechtlich also völlig wertlos. Andrerseits besitzt er Familienbuch und Geburtsurkunde, wodurch seine Personalien doch zweifelsfrei nachgewiesen sein dürften. Was meint die Ausländerbehörde dazu? Bezweifelt sie die Echtheit der Geburtsurkunde? Fehlt eine Legalisation und kann eine solche überhaupt erbracht werden? Auf jeden Fall müssten die Bedenken begründet sein, wenn nicht, dann auf eine Korrektur auf der Aufenthaltsgestattung drängen. Danach Eheschließung beim Standesamt anmelden, die bisher vorhandenen Dokumente einreichen und Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
http://www.verband-binationaler.de/
Hier dürftest Du am ehesten qualifizierte Auskünfte finden. Dänemark wäre eine Alternative...
aber die meinten das die ohne de Pass die Personalien nicht ändern dürfen.
Antrag an das Bundesministerium des Inneren auf Befreiung der Passpflicht zwecks Eheschließung wird vermutlich vorausgesetzt und Deutschkenntnisse auf A1-Niveau.