asylbewerber auto in deutschland anmelden

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Hallo,naturlich kann ich als asylbewerber ein auto haben und ich habe es denn ich habe denn fuehrerschein binn polizeilich gemeldet und bezahle die versicherung,also bei mir hat das 10 minuten auf dem landrats amt gedauert,und solange ich ale 3 monate meinen aufenthalt bekomme ist alles ok,und alle adressen werden anerkant sobald mann die meldebescheinigung hat.

Wenn er einen festen Wohnsitz hat, und die Versicherung bezahlen kann, warum nicht?

Es sind ja nicht alle Asylbewerber mittellos

steffie2504 
Beitragsersteller
 29.01.2014, 20:25

er hat bis April eine Aufenthaltsgestattung und wohnt mit seiner frau und kind in einer sozialwohnung. es hat ein mann zu ihm gesagt das er das NICHT kann weil asylbewerber ist komisch finde ich das oder?

Es geht nicht ums dürfen. Es geht ums Können. Und nein, er kann es nicht, weil er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Seine Adresse im Asyl-Heim gilt nicht.

steffie2504 
Beitragsersteller
 29.01.2014, 20:11

er hat einen wohnsitz wo er mit seiner frau und seinem kind wohnt. er hat noch vorraussichtlich bis april eine aufenthaltsgestattung.

Das ganze wiert von menschen beantwortet die wirklich 0 ahnung haben, asyl bewerber kann ein auto haben und zwar wenn er arbeit hat und keine leistungen bekommt(das ist ein grund recht) wenn er nicht arbeitet dann bis zu einem wert von 1000e

Papiere die er braucht

Deutscher Führerschein

Kfz brief und Geld

Das wars.

Ja und Ausweis (asyl) nicht zeigen

Gruss

wird nicht klappen, weil er die voraussetzungen (autokauf, fahrzeugbrief, versicherung, fuehrerschein ... ) im allgemeinen nicht erfuellen kann, weil ihm DAFUER wiederum die voraussetzungen fehlen.

steffie2504 
Beitragsersteller
 29.01.2014, 20:02

welche voraussetzungen muss er denn haben? er hat hat einen wohnsitz mit seiner frau und kind den aber beschränkt ist bis april. warum darf denn ein asylbewerber wenn er es selber zahlen kann oder ein auto geschenkt bekommt nicht in seinem namen anmelden? sorry ist für mich nicht logisch :-)

howelljenkins  29.01.2014, 20:20
@steffie2504

voraussetzungen fuer die zulassung eines gebrauchtwagens:

Gebrauchtwagen:

Versicherungsbestätigung
Personalausweis. Ausländische Mitbürger: Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis
Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung II
Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung I
AU – Bescheinigung (AU = Abgasuntersuchung)
Gültige HU – Bescheinigung (HU = Hauptuntersuchung z.B. TÜV)
Bankverbindung (BLZ, Kontonummer) zum Einzug der Kfz-Steuer
  • aufenthaltserlaubnis? (bis april ... und dann?)

  • versicherungsbestaetigung? (erfuellt er fuer die die voraussetzungen?)

  • bankverbindung? (hat er ein girokonto?)

steffie2504 
Beitragsersteller
 29.01.2014, 20:29
@howelljenkins

die aufenthaltgestattung wird vorraussichtlich wieder um 3 monate verlängert. er hat einen reisepass und die aufentsgestattung mit seinem wohnsitz. er hat auch ein konto bei der volksbank .

howelljenkins  29.01.2014, 21:17
@steffie2504

eine aufenthaltsGESTATTUNG ist keine aufenthaltserlaubnis.

Die Aufenthaltsgestattung ist kein klassischer Aufenthaltstitel und begründet selbst kein Aufenthaltsrecht. Das Aufenthaltsrecht zur Durchführung des Asylverfahrens beruht bereits unmittelbar auf Art. 16a GG. Wer das Bundesgebiet erreicht und sein Asylbegehren zum Ausdruck bringt, muss aufgenommen werden und erhält Gelegenheit, einen Asylantrag zu stellen. Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung hat daher bloßen Ausweischarakter.

aber er kann es ja trotzdem mal versuchen ...