Arzt bitten etwas aus meiner Akte zu entfernen?

8 Antworten

Man hat immer eine Wahl. Das muß man eben alles vorher überlegen!

1. Ärzte machen diese Eintragungen in deine Akten, weil sie die irgendwie nachweisen müssen, wofür sie bezahlt werden wollen. Die Daten werden weitestgehend anonymisiert, werden aber abgerechnet. Kein Arzt wird seine Akten daher „fälschen“ oder bereinigen.

2. Noch gibt es keine „allgemeine“ Krankenakte Meier, Müller, Schmidt … Aber über deine Krankenkasse(e) kann man alle Ärzte ausfindig machen, die dich irgendwann behandelt haben!

3. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Wenn du sie nicht davon entbindest, werden sie nichts „verraten“!

4. Auch wenn man aus diesen „Ausrutschern“ kein Drama machen sollte, solltest du dich prüfen, ob du für den angepeilten Beruf wirklich auf Dauer geeignet bist und die richtigen Voraussetzungen mitbringst …

5. Je nach Einsatzstelle als Beamter wird das genauer geprüft – im Umkehrschluss möchtest du als „normaler“ Staatsbürger ja auch vernünftig von einem Beamten behandelt werden …

1. Ja da stehen sie drin.

2. Da wird nur zugegriffen, wenn es einen Verdacht gibt und du den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden hast.

3. kannst du, wird er jedoch nicht tun. Außerdem stehst du auch in den Akten des Krankenhauses

Dein Arzt darf gar keine Auskünfte erteilen. Er ist an die SchweigePflicht gebunden. das einzige was dir Probleme bereiten könnte wären Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis. .. wenn du also mal wegen irgendwas verurteilt wurdest. Deine Krankenhausbesuche gehen aber keinen was an

Akka2323  05.04.2015, 07:53

Bei der Verbeamtung wird die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht verlangt. Dann erzählt der Arzt alles. Wenn nach Vorerkrankungen gefragt wird, muß man wahrheitsgemäß antworten.

Üblicherweise wird bei einer Verbeamtung deine Personalakte beigezogen, z.B. aus deiner Ausbildung.

Gesundheitlich wirst du zum Amtsarzt geschickt der ein Gutachten bzgl. Tauglichkeit zur Verbeamtung auf Lebenszeit und der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit abgeben muss.

Eine Krankenakte wird normalerweise dabei nicht herangezogen, die Informationen darin unterliegen ohnehin der ärztlichen Schweigepflicht. Allerdings kann es sein dass du im Rahmen der Untersuchung nach solchen dingen gefragt wirst, dann musst du dem Amtsarzt richtig Auskunft geben. Inwieweit der dann ggf. ein Risiko sieht das für eine Verbeamtung relevant ist kommt drauf an was tatsächlich vorgefallen ist.

SpeedyX99 
Beitragsersteller
 04.04.2015, 21:18

Ich war mal bei der Einstellungsuntersuchung der Bundeswehr zwecks freiwilligen Wehrdienstes und hatte diese bestanden. War T2. Meinst du, dann würde ich auch den anderen Test bestehen?

Starciel  04.04.2015, 21:23
@SpeedyX99

Keine Ahnung was bei der Bundeswehr untersucht wird, kann ich also nicht vergleichen.

Der Amtsarzt prüft nach ob du bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit dann in absehbarer Zeit dienstunfähig werden könntest und den Staat nur noch Geld kostest aber nicht arbeitest. Kommt auch drauf an für welche Verwendung du untersucht wirst. Erfahrungsgemäß ist man nicht allzu streng, hängt aber auch vom zuständigen Gesundheitsamt und dem Arzt ab

Letztlich kannst du sowieso nichts machen. geh hin, sei ehrlich (wenn du falsche Angaben machst kann dir der Beamtenstatus im schlimmsten Fall wieder aberkannt werden) und wart ab was passiert. Komasaufen und Koksen ist für mich aber auch nicht grade ein Verhalten das mir einen Beamten als geeignet erscheinen ließe.

Wenn die Polizei verwickelt war dann schon ,aber ich glaube da gibts keinen Ausweg ,das wird denk ich in der Akte bleiben