Fragen bezüglich Strafprozessrecht?
- Frage: Ein Autofahrer verreißt das Steuer, weil er von einer Biene am Auge gestochen worden ist und fährt einen Fußgänger an, der schwer verletzt wird.
- Frage: Frau Huber fährt mit 120 km/h auf der Autobahn. Plötzlich platzt ein Reifen, sie verreißt das Lenkrad und rammt einen Wagen auf der Nebenfahrbahn. Dabei wird der Fahrer des Wagens getötet.
Könnt ihr mir sagen ob diese 2 Fälle strafbar sind und wenn ja bzw. nein mit welcher Begründung!
7 Antworten
In beiden fällen wird man der fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung beschuldigt. Ebenso in beiden fällen wird es auf einen Freispruch hinauslaufen.
Das hat mit Prozessrecht aber nichts zu tun. Prozessrecht regelt das Verfahren, den Ablauf. Deine Fragen beziehen sich auf das materielle Strafrecht.
Der erste Fall ist nicht strafbar.
Der zweite Fall ist auch nicht strafbar, es sei denn sie hat zu alte Reifen.
Beide Fallergebnise beruhen auf dem soganannten allgemeinen Lebensrisiko. Das ist ein Risiko, dass selten aber jederzeit einfach so auftreten kann und das sich der menschlichen Kontrolle entzieht.
Das kommt auf die Umstände an.
Eine Biene sticht nicht einfach so zu...
Warum platzte der Reifen?
Wenn der Fall so ist, dann könnte man dem Fahrer allerdings schon Fahrlässigkeit vorwerfen. Da er dann hätte anhalten müssen. Aber das ist eh vom Sachverhalt her reine Spekulation.
Die Schuldfrage ist klar. Bei Personenschaden wird die Staatsanwaltschaft prüfen und mit hoher Wahrscheinlichkeit einstellen
1.) Könnte mir nicht vorstellen, wie das wirklich strafbar sein könnte. Sofern der Fahrer sich sonst an die Verkehrsregel hielt oder durch das Halten an die Verkehrsregeln der Unfall nicht hätte vermieden/abgemildert werden können, wird man ihn nicht weiter belangen können.
2.) Das ist schon etwas kritischer. Es gilt folgende Fragen zu klären:
a) Darf Frau Huber an dieser Stelle 120 km/h fahren? Vermuztlich schon, aber wenn sie damit gegen das Tempolimit verstößt, dann ist das wie bei 1.)
b) Warum ist der Reifen geplatzt? Wenn die notwenige Wartung unterlassen wurde, der Reifen zu abgefahren war, dann hat sie und möglicherweise auch der Eigentümer des Fahrzeugs sich vor Gericht zu verantworten.
Als angehender Imker stimme ich zu, dass eine Biene nicht einfach so zusticht. Dennoch ist es nicht unbedingt dem Fahrer vorwerfbar, wenn er gestochen wird. Bienen können auch penetrant sein. Das dadurch provozierte Abwehrverhalten des Fahrers kann dann eben den Stich bewirken.