Auto fahren ohne Führerschein im notfall?
Darf man eigentlich, wenn man, sag ich mal, 15 bis 17 Jahre alt ist, d.h. noch kein Führerschein hat, (voraussetzung man ist schon mal auf einer abgesperrten straße mit erlaubnis gefahren und beherrscht das auto fahren) im NOTFALL, wenn z.b. der fahrer in ohnmacht fällt oder es passiert was anderes und der fahrer muss ins krankenhaus eingeliefert werden und kann nicht fahren (sagen wir man hat kein handy dabei) den fahrzeug steuern als minderjähriger?
würde mich einfach gern interessieren! thx im voraus ;)
14 Antworten
Einen "übergesetzlichen" Notstand gibt es nicht. Das Gesetz steht über allem.
Wohl aber gibt es den "rechtfertigenden Notstand" (§ 34 StGB). Dort heißt es:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Es sind durchaus Situationen denkbar, in denen jemand, der ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug geführt hat, nicht bestraft werden kann, weil seine Tat wegen des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstandes nicht rechtswidrig war.
Ich kann dir anraten nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, auch kann ich nicht abschätzen in wie weit dein Wissen für die StvO ausreicht, was aber schon aussagt das dein Wissen vom Straßenverkehrsgesetz nicht aussage fähig ist steht fest, auch wie alt du bist ist fraglich.
Nach menschlichen Gesichtspunkt kannst du recht haben, helfen so schell wie möglich, was aber nach Gesetzlichen Stand eine Straftat ist, wirst du nicht erwischt dann geht alles gut, aber geschieht bei der Handlung ein Unfall dann hast du die Arschkarte gezogen und du wirst deine Handlung büsen müssen.
Was du endefeckt wachen wirst, das steht in deiner Entscheidung und da will ich weder für noch gegen deiner Entscheidung stehen.
Ich hoffe das du nicht diese Entscheidung fällen musst.
L. G. Aral59
wenn es einen Notfall gibt, dann gibt es den Notdienstwagen. Ich weiß nicht, ob Du die Björn-Steiger-Stiftung kennst? Die Stiftung wurde vor Jahren vom Vater gegründet. Sein Sohn hatte einen schweren Verkehrsunfall. Trotz mehrfacher Anforderung kam erst nach 1 Stunde ein Krankenwagen. Das Kind ist später verstorben. Soviel zu den Hinweisen, dass man eher einen Krankenwagen rufen soll, bevor man selber fährt. Natürlich würde ich einen Schwerverletzten auch nicht in ein Auto packen. Welche Empfehlung gibst Du mir denn. Wielange soll ich z. B. bei einem Notfall auf einen Krankenwagen warten. Soll ich mich vielleicht doch nicht nach 30 Minuten selbst ans Steuer setzen, oder doch lieber noch länger warten. In meinem Beitrag habe ich geschrieben: Wer die Verkehrsregeln beherrscht und Auto fahren kann. Damit meine ich keine "Möchtegern-Autofahrer".
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und bleibt eine Straftat, egal aus welchem Grund oder wie man es umschreibt.
In Ausnahmefällen wird es vielleicht Abstufungen in der Bestrafung geben, legal ist es aber in keinem Fall.
Es ist immer wieder interessant, wie sehr man sich manchmal dreht und wendet, um irgendwie eine solche Situation zurecht zu basteln. Zu Zeiten des Handys ist es schwierig, einen solchen Notstand zu definieren, gerade weil man anrufen kann und das Herbeikommen eines Notarztes immer sinnvoller ist als das selber losfahren.
Och, sooo unwahrscheinlich sind solche Situationen gar nicht:
Wenn z. B. Sohnemann und Papa irgendwo im Wald Holz machen und Papa sich die Axt ins Knie haut - je nach Netz ist da nix mit Handy ... und selbst wenn, der RTW braucht 'ne halbe Stunde, wenn er denn den Waldweg überhaupt findet, bis dahin ist Papa verblutet (oder das Bein ist viel zu lange abgebunden).
Da würde ich als Sohn auf jeden Fall selber fahren, und bin mir ziemlich sicher, dafür nicht belangt zu werden ...
Es gibt einen übergesetzlichen Notstand oder wie immer man das genau nennt.. Der erlaubt es, in einem sehr engen Rahmen(!) Dinge zu tun, die man eigentlich nicht tun darf, die man aber zumindest kann.
Wer mal auf irgendeinem abgesperrten Weg am Steuer sitzen durfte, der KANN das Autofahren nicht beherrschen, auch wenn er selbst das gerne glauben möchte. Daher wird der geschilderte Fall nie als solcher gerechtfertigter Notstand angesehen. Anders wäre es, wenn es tatsächlich keine andere Möglichkeit gäbe und jemand. der fahren KANN, der z.B. eine Fahrerlaubnis hat aber gerade ein Fahrverbot oder ähnliches, dann fahren würde.
Aber auch hier liegt die Betonung darauf, dass es keine anderen legalen Möglichkeiten gibt. Und jemanden schnell ins Krankenhaus fahren, das wird nie anerkannt, da es immer schneller und besser ist, den Notarzt zu rufen.
Das es sowas wie strafrechlichen Notstand gibt: zwei Menschen schwimmen im Fluss ein Brett kommt vorbei, das nur einen trägt. Der eine läßt den andern ertrinken und wird nicht dafür bestraft.
Kann ich mir gut vorstellen, das es für den Fall das es überhaupt keine Alternative gibt, es auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis so sein kann. Ist jedoch wichtig, das dies der einzige mögliche Weg ist, und daran wird es wohl scheitern, denn spätestens wenn das erste andere Auto ankommt, könnte man sich anders Hilfe holen.
So sehe ich es auch.
ist mir klar dass das ile ist nur wenn du irgendwo im wald bist wo weit und breit kein mensch da ist, nur die kleinen ameisen ihre arbeiten verrichten und sowas in der art passiert: handy home keiner der helfen kann, dann bist du schon auf dich selbst gestellt und kannst ja auch nicht einfach abhauen und so tun als wäre nichts passiert vorallem erste hilfe wenn man es kann hilft glaub ich auch nicht imma also bliebe dir nur der eine ausweg.
aber danke an alle für die interessanten antworten