Artikelrücknahme trotz stark beschädigter Verpackung?
Guten Tag liebe Community,
einmal die Kurzfassung für die denen die detailierte Fassung überflüssig ist: Ich habe ein PCGehäuse bei einem OnlineHändler gekauft und innerhalb des Widerrufrechtes zurrückgesendet. Händler verweigert die Annahme und will den Artikel zurücksenden, Grund: Karton stark zerschnitten und bemalt (ja das stimmt auch). Ist das ein Grund seinem Kunden den Widerruf zu verweigern?
Längere Fassung: Ich habe kürzlich von einem OnlineShop ein PC Gehäuse bestellt (ein großes und es wiegt 17kg evtl. relevant) und dieser hat eine Macke. Aufgrund dieser Macke habe ich es zurückgesendet und habe dem Support auch gleich gesagt, dass der Verpackung zerschnitten und bemalt wurde (es wurde ein Haus aus dem Karton für meine Nichte gebaut, ohne das ich was davon wusste -.- naja ) gleich darauf habe ich mich auch entschieden, dass ich kein Interesse mehr an dem Produkt habe und habe mich auf mein Wiederrufsrecht beruhen, auf welches ich noch locker Anspruch habe, da erst eine Woche rum war.
Nun habe ich das Gehäuse wieder mit einer RMA Nummer zurückgesendet und folgendes kam dabei heraus Zitat: "Testbericht: Rechnungskorrektur abgelehnt, da; Verpackung starkzerschnitten und; bemalt; Reparatur anbieten" Die Reparatur wurde von mir angeboten und von mir abgelehnt und erhielt folgende Mail: "Sehr geehrter Herr Ich,
in einigen Fällen ist eine beschädigte Verpackung nicht weiter schlimm und die Rückabwicklung daher kulanter Weise trotz dem möglich. Jedoch erlaubt es in diesem Fall der Zustand ein Kulanzrücknahme nicht.
Da sie keine Reparatur wünschen und eine Rücknahme nicht möglich ist, sende ich Ihnen das Gehäuse so wie erhalten wieder zurück. ..."
Ich habe Jahre lang im Einzelhandel gearbeitet und ich muss ganz ehrlich sagt, wenn ein Kunde ankam um sein Gerät (TV, HiFi usw.) zurückzugeben wollte, dann ist es vom Händler, also von uns, kulant gewesen, das Gerät überhaupt anzunehmen, da das Widerrufrechtes ja eigl nur für den OnlineHandel gilt. Und ob die Verpackung nun dabei war oder nicht ist vollkommen egal, da diese ist nur zum Schutz des Objektes dient.
Hat sich da jetzt etwas maßgebendes Verändert oder kann der OnlineHändler wirklich die Annahme verweigern aufgrund nicht mehr nutzbarer Verpackung?
Liebe Grüße (:
3 Antworten
Das Problem ist, dass der Händler nur das Zwischenglied zwischen Hersteller und Kunde ist. Und der Hersteller ist zu nichts verpflichtet. Kenne aus eigener Erfahrung (arbeite im Service eines Elektro-Fachmarkts), dass die Hersteller so gut wie nie eine Verpackung zum Wiederverkauf schicken.
Somit müsste der Händler das Gerät oder in dem Fall das Gehäuse ohne oder mit beschädigter Verpackung verkaufen.
Der Händler ist auch nicht verpflichtet, alles zurückzunehmen, viele tun es aus Kulanz, aber längst nicht alle.
Ich habe die Nachricht jetzt erst gelesen, sorry.
Lassen wir mal den Standort-Händler mal vorweg, das war auch nur zum Vergleich wie ich es praktiziert habe.
Die Sache ist die, der Online-Händler hat die Pflicht die Ware anzunehmen, wenn der Artikel beschädigt ist, egal ob mit Verpackung oder ohne. Wenn der Artikel einwandfrei ist und ich sage ich will den Artikel nicht, dann hätte ich Pech gehabt und der Shop muss die Ware nicht annehmen und wenn, dann haben die ein Recht auf eine anstandslose Verpackung. Wir unterscheiden also zwischen "ich will die Ware" oder "ich will die Ware nicht", dann noch unter "die Ware ist beschädigt" oder "nicht Beschädigt". Eigl. ganz einfach.
Ich habe dem "qualifizierten" Support einige Paragraphen vorgelegt und auch gesagt, dass es mir nicht um die 10€ geht für die angebliche Wertminderung, sondern ums Prinzip, schließlich kann der Händler auch eine Verackung vom Hersteller ordern, was in der Regel kein Problem ist. Anschließend meinte ich auch, dass ich mit meinem Anwalt quaseln werde.
Ergebnis; der Händler möchte sich wohl nicht in einen Rechtsstreit begeben (schade) und dieser hat, angeblich, mit dem Hersteller geredet hat um einen Karton zu erhalten, was wohl auch, angeblich, geht (aus Kulanz). Also volle Kaufsumme wir erstattet und ich hoffe ich kann mit diesem Fall auch jemanden helfen. Wie gesagt, mir ging es ums Prinzip und darum, dass wir von oben bis unten verarscht werden.
Eben, der Händler und auch der Online-Shop sind die Glieder zwischen Hersteller und Endverbraucher. Der Händler nimmt ware aus Kulanz zurück und der Online-Shop hat die 14-Tage "Regel" auf die ich mich bei dem Online-Shop ja berufe. Ich hätte auch eine komplett andere Verpackung nehmen können, das ist meiner Erfahrung nach vollkommen egal. Also ist die Begründung, dass die Annahme aufgrund der Verpackung nicht angenommmen wird doch totaler Schwachsinn.
Sogar ohne Original Verpackung darfst du die Ware zurück geben.
Quelle: http://www.datentransfer24.de/mobil/mobil-Umtausch-Originalverpackung.html
Ich muss nochmal etwas hinzufügen. Habe das mit der Macke erst überlesen.
Bei einem defekten Gehäuse hätte der Händler im "realen" Leben die Möglichkeit, das Produkt 1:1 auszutauschen, aber dann den heilen Karton einzubehalten.
Aber ich weiß nicht, wie es da beim Online-Shop aussieht.
Bevor ich eben nochmal genauer erläutere, gebe ich dir die einfache Lösung: Beschwere dich, drohe mit schlechten Rezensionen oder sogar mit rechtlichen Schritten. Aber nun zur Erläuterung, um die Gedanken des Online-Shops vielleicht näher zu verstehen. Der Hersteller ist leider gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ware ohne mit beschädigter Verpackung zurückzunehmen und das tut auch kaum einer. Der Online-Shop dagegen ist aber dazu verpflichtet. Also würde der Shop vermutlich auf der Ware sitzen bleiben, da wohl kaum jemand Etwas ohne Verpackung kauft. Da versucht der ein oder andere Shop die Ware nicht zurückzunehmen und die meisten Kunden geben sich damit auch zufrieden.