Produkt nicht für den Einzelverkauf bestimmt...
Ich habe an einem Kiosk jetzt schon mehrfach eine große Betrügerei festgestellt. Die verkaufen Eis, Mars, Twix und sämtliche Süßen Dinge. Normal, ein Kiosk eben. Aber wenn ich mir ein Snickers Eis kaufe, oder ein Twix, und auf dem SnickersEis und dem Twix steht in 5 Sprachen folgendes: Allergieinformationen: siehe Verpackung. Nicht zum Einzelverkauf geeignet.
Wie sieht nun die rechtliche Grundlage aus? Ich mein, kann man hier rechtlich vorgehen? Immerhin ist es ja nicht ungefährlich, wenn ein Allergiker diese Produkte zu sich nimmt, mal abgesehen davon, daß die aus einer Aldi/Lidl/Penny Großpackung stammen und das auch noch Betrug ist.
Also welche Möglichkeiten bieten sich an?
8 Antworten
Wenn der Kiosk die Inhaltsstoffe wie auf der Großpackung selber kennzeichnet oder diese Informationen anderweitig bereitstellt ist nichts dagegen einzuwenden. Dies ist ein Aufwand, den die Kioskbetreiber wahrscheinlich nicht betreiben und deshalb einen Verstoß gegen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung begehen. Und das wäre dann auch ein Verstoß gegen das "Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb", denn andere, die den Aufwand der Kennzeichnung betreiben sind dadurch im Nachteil.
Ich weiss nicht genau, wie der Verkauf von vereinzelten Snacks aus Großpackungen rechtlich einwandfrei gestaltet werden kann. Aber grundsätzlich ist die Kennzeichnung "Nicht zum Einzelverkauf geeignet." nur ein Hinweis des Herstellers, dass er der Kennzeichnungspflicht an der Großpackung Rechnung getragen hat, aber die einzelnen Snacks von der Kennzeichnung rechtskonform dann davon ausgenommen sind. Deshalb hat die Kennzeichnung selber KEINE rechtliche Relevanz. Man darf also diese Produkte verkaufen, solange man die vorgeschriebenen Informationen auf der Großpackungen auch auf die Einzelprodukte aufbringt.
Eine Möglichkeit wäre, man packt das Snickers und das Bounty aus und erstellt eine Karte, wo die Kennzeichnungen aufgeführt sind. Oder man erstellt Zusatzaufkleber. In all diesen Fällen wäre das aus meiner Sicht ok.
In der Metro hat er das garantiert nicht gekauft, denn das ist ein Großhandel und dafür vorgesehen, dass jemand das Zeug weiterverkauft. Deswegen brauchst du auch einen Gewerbeschein, um überhaupt an die Metro-Karte zu kommen. Die Metro gibt es nicht, weil jemand mal eben 500 Magnum Eis zuhause benötigt.
Hier liegt vermutlich ein Verstoss der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) vor, da die Einzelverpackungen vermutlich nicht ausreichend gekennzeichnet sind.
Dies ist deshalb wahrscheinlich, da die Einzelverpackungen den Aufdruck "Nicht zum Einzelverkauf geeignet" haben und so vermutlich aus einer Großpackung stammen. Hier unterliegt nur die Großpackung der Kennzeichnungspflicht und die darin einzeln verpackten Mars, Snicker's usw. nicht. Und diese einzelen Verpackungen werden die Anforderungen an die Kennzeichnung vermutlich auch (absichtlich) nicht erfüllen, so dass es eben nicht erlaubt ist diese einzeln zu verkaufen.
Die für den Einzelverkauf vorgesehenen Mars, Snicker's usw. haben eine andere Verpackung und erfüllen natürlich die Kennzeichnungspflichten.
Wenn es dir wirklich so wichtig ist, dann würde ich den Kiosk-Besitzer einfach mal direkt darauf ansprechen.
Warum meldest du das nicht dem Ordnungsamt? Außerdem könntest du das der Fa. Mars melden! Desweiteren der Metro - dort kauft der Kioskbesitzer das Zeug vermutlich ein! Dann entziehen die ihm die Metro-Karte!
In den tankstellen gibt es dass Mars eis aber auch einzeln. Der Kiosk tut NICHTS verbotenes. warum auch????
Wenn man keine Ahnung hat ... Es ist ganz schlecht aus dem Verhalten anderer ableiten zu wollen, ob etwas erlaubt ist oder nicht. Herr Richter, mein Zellennachbar hat auch ne Bank ausgeraubt. Ich habe doch nichts Verbotenes getan! oO
Zudem geht es hier darum, ob der Einzelverkauf von Schokoriegeln, die ausdrücklich nicht für den Einzelverkauf geeignet sind (Verpackung mit entsprechendem Aufdruck), erlaubt oder verboten ist und was hier für ein Verstoß vorliegt.