Saturn möchte kaputten Laptop nicht ersetzen sondern nur einsenden zur Reparatur?
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe am 06.12.2018 für meine Mama einen Laptop bei Saturn für 420,-€ gekauft. Da es ein Geschenk für Weihnachten war, haben wir es natürlich auch erst am 26.12. ausgepackt und bemerkt das die "L" Taste nicht funktioniert. Also haben wir uns 30 min. ins Auto gesetzt und sind dann durch die Fußgängerzone zu Saturn stolziert damit uns der "nette" Herr sagt:" Nein ein Umtausch geht nicht und Geld zurück gibt es auch nicht, der MUSS eingeschickt werden und das kann dauern weil die ja über Weihnachten zu hatten, also kann man mal mit mind. 3 Wochen Wartezeit rechnen !". Wir also verzweifelt und verärgert wie wir waren, dachten anders geht es ja dann nicht. Es gibt jetzt kein Ersatzgerät und Geld bekommen wir auch nicht um ein ähnliches Produkt zu kaufen und haben dann natürlich der Reparatur zugestimmt welche ich auch gleich unterschreiben musste...
Ich ärgere mich nun doch schon den ganzen Tag und Google nach allem mögliche... ich hätte einen Anspruch auf ein Ersatzgerät, außer es wäre dem Verkäufer unzumutbar, was in diesem Fall aber denke ich nicht zutrifft, ist ja kein Applegerät für 2.500€....
Meine Frage:
Kann ich ein Ersatzgerät verlangen? Oder kann ich überhaupt noch was machen weil ich ja meine Unterschrift gegeben habe ?
Fühle mich absolut verarscht !
10 Antworten
Tja, da ist Google im Irrtum.
Kommt es innerhalb der Gewährleistungszeit zu einem nicht vom Käufer verursachten Defekt eines Gerätes, bzw. wurde es bereits mit einem Defekt ausgeliefert, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Defektes. das bedeutet, der Hersteller hat das Recht zu versuchen, zwei mal in Folge diesen Defekt zu reparieren und zu beheben.
Erst wenn es ein drittes mal zu diesem Defekt kommt (immer noch innerhalb der Gewährleistungszeit, die mit jeder Behebung eines Defektes erneut beginnt), hat der Käufer das Recht auf Wandlung. Das bedeutet, er bekommt sein Geld zurück oder er kann ein gleiches neues Gerät verlangen.
Alle anderen Lösungen sind Kulanz und nicht einforderbar.
Vielen lieben Dank !
Das machen diese Läden halt so. Media Markt auch.
Und glaub mir, die haben sich abgesichert und dürfen das.
Müssen sich genauso an die Gesetze halten, wie jedes andere Geschäft hier.
Kann doch irgendwie nicht sein, dass die machen können was sie wollen wenn die Verbraucherzentrale andere Sachen festlegt.... es ist so ärgerlich!
Ich würde mich auch darüber ärgern.
Das hat der Gesetzgeber festgelegt, nicht die Verbraucherzentralen.
Ja meinte ich auch, hab gerade so vieles gelesen von der Verbraucherzentrale 😅
Also ich weiss ja nicht, was das für ein Verkäufer war, aber der sollte unbedingt nochmal eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/Frau absolvieren. Rückgaberecht gibt es ausnahmslos, egal ob kaputt oder nicht; wenn einem etwas nicht gefällt, dann sei es so. So weit ich weiss bei Fristen bis zu einer Woche oder sogar zwei. Da gibt man das Produkt ab und bekommt sein Geld zurück. Zu mal es ein Produktionsfehler war, hättet ihr einen Anspruch es zurück zu geben und direkt ein neues Produkt zu bekommen. Da ihr aber es zur Reparatur verschickt habt und auch unterschrieben habt, könnt ihr nicht's mehr daran ändern. Was ihr aber könnt, bei Saturn beschweren und den Vorfall schildern. So einen Mitarbeiter braucht keine Sau. Wünsche dennoch alles Gute.
Das ist absoluter Schwachsinn.
Das Rücktrittsrecht hast du nur im Fernabsatzgesetz. Also wenn du etwas online bestellst od. am Telefon.
Wenn du etwas im Laden kaufst, hast du keinerlei Anspruch auf Rückgabe.
Alles klar, dann bräuchten wir ja keine Kassenbelege. So ein Nonsens, natürlich kann man Ware zurück geben! Keine Ahnung wo sie Leben.
Eine Rückgabe gegen Kassenbeleg ist immer Kulanz! Und im Fall von Reklamation ist es eben keine Rückgabe, sondern eine Reklamation. Da gilt § 437 BGB.
Vielen Dank. Ich werde sehen wie weit ich heute komme...
Und ungeschriebenes Gesetz ist das auch nicht! Habe das selbst oft genug erlebt.
Ich lebe in Deutschland und da ist das eindeutig geregelt. Ein RückgabeRECHT gibt es nicht auf Ware, die man im Laden kauft. Das ist Fakt!
Wenn Geschäfte das anders Handhaben, ist das reine Kulanz!
Und wieso? Schonmal etwas von Rückgaberecht gehört?
Dieses sogenannte Recht gibt es nicht, es ist reine Kulanz eines Geschäftes.
Ja Kulanz, somit ein inoffizielles Recht. Also ungeschriebenes Gesetz, gibt ähnliche Beispiele. Also liege ich doch nicht völlig daneben. Da aber viele Geschäfte dies anbieten, ist es theoretisch doch wie im Alltag.
Kulanz ist kein Recht, es ist ein Entgegenkommen des Händlers. Du kannst Kulanz nicht einklagen.
Du liegst völlig daneben.
Vergiss meinen Kommentar, ich lag falsch.
Das ist normal.
So ich war heute wieder im Markt und habe der Dame berichtet, wie die Lage ist und das ich ein neues Gerät möchte.
Sie hat sich natürlich darauf beruht, dass eine Ersstzlieferung natürlich für sie zu teuer ist und sie somit das Recht haben, dies abzulehnen. Ich habe gefragt, was sie denn für Kosten haben ? Die Reparatur kostet sie ja nichts, weil der Hersteller das macht. Naja es war ein hin und her und ich bekäme keines.... als ich ihr mitteilte, das es ein Weihnachtsgeschenk war, entschuldigte sie sich und sagte, sie habe auf das Datum nicht geachtet und das sie manchmal Sonderregelungen an solchen Tagen haben.... Diese besagt wohl, dass es kein gleichwertigeres Gerät gibt,sondern nur eins wenn ich drauf zahle. Da ich also schon das 3. Mal dort war mit 30 min. Einfacher Fahrtweg, habe ich drauf bezahlt und bekam einen neuen, besseren, teureren Laptop... alles andere wäre nicht möglich gewesen... es ist sehr, sehr schade das Saturn solche Regelungen hat... und nein, es ist nicht bei jedem so.. Media markt hat auch schon Sachen anstandslos umgetauscht... selbst baumärkte wie Globus nehmen z.b. nach 4 Wochen noch Wandfarbe anstandslos entgegen. Naja, es ist ein großes Feld zum diskutieren..... wenn in unserer Firma mit seiner Ware nicht zufrieden ist, bekommt er Ersatz- und wir machen Maßanfertigung d.h. bei uns gibt es dann sogar nur den weg in die Tonne.... schade das Saturn es nicht auch hinbekommt wenn wir es auch schaffen und wir sind kleiner und uns tut sowas mehr weh...
Trotz allem wünsche ich euch noch einen guten Rutsch ins Jahr 2019.
NACHTRAG:
Nachdem ich mir einige Seiten im netz angeschaut habe, musste ich feststellen, dass das Gewährleistungsrecht mittlerweile anders geregelt wird, als ich es 1996 gelernt habe. Und da ich als Kaufmann im Einzelhandel nur ein Jahr gearbeitet habe, konnte ich die Neuerung nicht durch eine Weiterbildung mitbekommen.
"Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138), in Kraft getreten am 01.01.2002"
Also seit dem 01.01.2002 hat der Käufer die Wahl, ober ein Ersatzgerät haben möchte oder eine Reparatur. Das Recht auf Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises) besteht allerdings immer noch erst nach dem dritten fruchtlosen Reparaturversuch des Herstellers.
Insofern sollte der FS mal mit dem Abteilungsleiter oder noch Höherem sprechen und darauf hinweisen. Der Paragraph lautet:
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln