Artikel bei eBay als ungetestet verkauft - Käufer beschwert sich!
Ich habe einen Artikel bei eBay verkauft.
In diesem Fall geht es um einen Füllfederhalter, den ich als ungetestet eingestellt habe. Dann habe ich noch geschrieben, dass ich aber davon ausgehe, dass der Stift nicht einfach das Schreiben aufgibt. Ich hatte keine Tinte zur Hand, weswegen ich auch nichts testen konnte.
Nun schreibt mir der Käufer, dass der Stift kaputt sei - er ließe sich nicht mehr aufschrauben. Ich habe den Stift vorher kontrolliert, mir ist nichts aufgefallen. Ich bin aber auch kein Experte.
Die Frage ist:
Was soll ich jetzt tun? Der Käufer hat zwar nichts weiter geschrieben, aber ich denke, dass der Ärger machen wird, obwohl ich nichts dafür kann, dass der Stift jetzt nicht mehr geht. Ich habe ihn als Breif verschickt, vielleicht ist er ja während des Versands kaputt gegangen.
Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche) Antworten!
4 Antworten
hi, Wellhausen, da du den Federhalter selbst nicht getestet hast, trifft dich natürlich eine "Teil-Schuld". Wenn er sich nicht aufschrauben läßt, liegt das wohl eher nicht an einer schlechten Verpackung, sondern daran, daß er alt ist? Ich weiß ja nicht, um welchen Betrag es sich handelt. Ich hatte mal Likörgläser bestellt, und zwar 4 Stück. Davon sind 2 kaputt angekommen. Ich bekam nur das Geld für die 2 zurück, obwohl ich ja 4 ähnliche bzw. zusammenpassende Gläser haben wollte. Na, ja, "Abstriche" muß bei einer Sache wohl jeder machen. Ich denke, du könntest dem Käufer anbieten, daß er dir den Federhalter zurückschickt, Du erstattest ihm das Geld und schaust, ob du den Federhalter reparieren kannst. liebe Grüße juste55
danke, freue mich sehr :-))
Ich würde sofort rückabwickeln. Man verkauft keine ungetesteten Artikel. Da ist immer Ärger vorprogrammiert. Die meisten Käufer lesen sowieso nicht richtig. Ungetestet ist immer die Umschreibung für Ramsch. Was, bitte, hätte es für Mühe gemacht, auszuprobieren, ob der Füller noch schreibt? Um welchen Wert reden wir hier?
Das kommt ganz auf deine Angebotsbeschreibung an (hast du ausdrücklich Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen?).
Auch diese Formulierung bringt hier nichts. Wenn ich einen Artikel verkaufe kann der Käufer erwarten das er funktioniert tut er es nicht ist das ein Mangel der zu einer Rückabwicklung des Verkaufs berechtigt. Wenn man das als Verkäufer nicht möchte muss man diesen Mangel explizit erwähnen.
Natürlich. Ist mittlerweile doch Standard.
Abgesehen davon, dass Anbieter mit solchen Formulierungen
http://www.ebay.de/gds/Warnung-Defekt-Ungetestet-Bastler-Schnaeppchen-Fake-/10000000001681068/g.html
am Ende einer ellenlangen Artikelbeschreibung zum Niedergang von Ebay beitragen, dürfte die Rechtslage leider eindeutig sein. Wenn Du in der Artikelzustandsbeschreibung "ungetestet" geschreiben hast , hat sich der Typ dummerweise auf den Kauf einer Katze im Sack eingelassen. Du wirst ihm das sachlich mitteilen und er haut Dir zu Recht eine negative Bewertung in Dein Verkäuferkonto....
Dass der Stift funktioniert, habe ich nicht geschrieben. Aber ich habe auch nicht geschrieben "(...) ausdrücklich als defekt (...)", da ich das ja auch nicht weiß.
Was soll das? Der Käufer darf davon ausgehen das ein Produkt das verkauft wird funktioniert. Die Formulierung "ungetestet" befreit dich nicht von der Verpflichtung das das Produkt funktionstüchtig ist.
Gewährleistung ausschließen heißt nicht, das das gleichzusetzen gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung