Artikel bei eBay als ungetestet verkauft - Käufer beschwert sich!

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hi, Wellhausen, da du den Federhalter selbst nicht getestet hast, trifft dich natürlich eine "Teil-Schuld". Wenn er sich nicht aufschrauben läßt, liegt das wohl eher nicht an einer schlechten Verpackung, sondern daran, daß er alt ist? Ich weiß ja nicht, um welchen Betrag es sich handelt. Ich hatte mal Likörgläser bestellt, und zwar 4 Stück. Davon sind 2 kaputt angekommen. Ich bekam nur das Geld für die 2 zurück, obwohl ich ja 4 ähnliche bzw. zusammenpassende Gläser haben wollte. Na, ja, "Abstriche" muß bei einer Sache wohl jeder machen. Ich denke, du könntest dem Käufer anbieten, daß er dir den Federhalter zurückschickt, Du erstattest ihm das Geld und schaust, ob du den Federhalter reparieren kannst. liebe Grüße juste55

verreisterNutzer  17.06.2014, 16:08

danke, freue mich sehr :-))

Ich würde sofort rückabwickeln. Man verkauft keine ungetesteten Artikel. Da ist immer Ärger vorprogrammiert. Die meisten Käufer lesen sowieso nicht richtig. Ungetestet ist immer die Umschreibung für Ramsch. Was, bitte, hätte es für Mühe gemacht, auszuprobieren, ob der Füller noch schreibt? Um welchen Wert reden wir hier?

Das kommt ganz auf deine Angebotsbeschreibung an (hast du ausdrücklich Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen?).

katalas  14.05.2014, 18:01

Gewährleistung ausschließen heißt nicht, das das gleichzusetzen gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung

wellhausen 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 18:14
@katalas

Schreib' doch nicht so etwas! Wenn du jemanden nicht kennst, urteile nicht über ihn, schließlich willst du das ja auch nicht, oder?

mineralixx  14.05.2014, 22:18
@katalas

Man kann auch defekte Gegenstände in der Rubrik "Für Bastler" einstellen.

Anton96  17.06.2014, 22:46

Auch diese Formulierung bringt hier nichts. Wenn ich einen Artikel verkaufe kann der Käufer erwarten das er funktioniert tut er es nicht ist das ein Mangel der zu einer Rückabwicklung des Verkaufs berechtigt. Wenn man das als Verkäufer nicht möchte muss man diesen Mangel explizit erwähnen.

wellhausen 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 18:04

Natürlich. Ist mittlerweile doch Standard.

Abgesehen davon, dass Anbieter mit solchen Formulierungen

http://www.ebay.de/gds/Warnung-Defekt-Ungetestet-Bastler-Schnaeppchen-Fake-/10000000001681068/g.html

am Ende einer ellenlangen Artikelbeschreibung zum Niedergang von Ebay beitragen, dürfte die Rechtslage leider eindeutig sein. Wenn Du in der Artikelzustandsbeschreibung "ungetestet" geschreiben hast , hat sich der Typ dummerweise auf den Kauf einer Katze im Sack eingelassen. Du wirst ihm das sachlich mitteilen und er haut Dir zu Recht eine negative Bewertung in Dein Verkäuferkonto....

wellhausen 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 18:10

Dass der Stift funktioniert, habe ich nicht geschrieben. Aber ich habe auch nicht geschrieben "(...) ausdrücklich als defekt (...)", da ich das ja auch nicht weiß.

Anton96  17.06.2014, 22:52
@wellhausen

Was soll das? Der Käufer darf davon ausgehen das ein Produkt das verkauft wird funktioniert. Die Formulierung "ungetestet" befreit dich nicht von der Verpflichtung das das Produkt funktionstüchtig ist.