Arbeitszeugnis Bedeutung des Satzes

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Hallo Ruki,

da du zwar ein Textfragment, nicht aber das vollständige Zeugnis eingestellt hast, lässt sich dazu keine seriöse Aussage tätigen. Darum gehe ich an dieser Stelle nur ganz allgemein auf den, in deiner Eingangsfrage genannten Satz ein.

"Nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass Frau Gülhan jederzeit fleißig, ehrlich und pünktlich war."

Es ist zwar richtig dass diese Formulierung ungeschickt gewählt wurde, dies aber nicht aus den bislang genannten Gründen. Ungeschickt deswegen, weil in diesem Satz auch dein Fleiß und deine Pünktlichkeit Erwähnung finden. Dies ist jedoch unüblich. Üblich wiederum ist im Zeugnis eines ehrlichen Kassenmitarbeiters, einer Verkäuferin o.Ä. der Satz:

"Nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass Herr/Frau Xxxx jederzeit ehrlich und war."

Sollte dieser in solch einem Zeugnis Satz fehlen, kann und wird der Leser dem Zeugnisempfänger Unehrlichkeit -im Klartext Diebstahl- unterstellen. Der Zusatz "nur der Vollständigkeit halber" steht dafür, dass die Bestätigung von Ehrlichkeit nicht als "Ehlich war sie, sonst aber nichts" verstanden werden kann.

Aus Diesem Grund hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 14.12.2012 (28 Ca 16143/12) entschieden:

Das Gericht weist darauf hin, dass bei einem ehrlichen Kassierer der Hinweis auf seine Ehrlichkeit nicht fehlen darf, da das Publikum anderenfalls seine Unehrlichkeit vermuten würde. Aus diesem Grunde ist der Arbeitgeber zu verurteilen, ein Zeugnis mit der begehrten Formulierung zu erteilen.

Eine wirkliche Beurteilung kann nur im Zusammenhang mit dem Rest des Zeugnisses erfolgen.

In der Tat sehe ich diesen Satz jedoch als kritisch an. Ehrlichkeit, Fleiß und Pünktlichkeit sind Selbstverständlichkeiten, die an dieser Stelle nichts verloren haben. Derartige Sätze werden in aller Regel als genau das Gegenteil verstanden.

Die Aussage gehört eigentlich zum Punkt "Verhalten".

Wenn du den gesamten Zeugnistext einstellen würdest (Namen natürlich gelöscht), könnten wir dir mehr sagen.

RukiMukami 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 14:03

Ja mir ist aufgefallen das ich meinen Nachnamen ausversehen nicht zensiert habe.. xD ich hoffe das ist jetzt nicht schlimm, weil ich meine Frage nicht mehr bearbeiten kann jedenfalls ich schreibe mal das Zeugnis ab der Mitte. (Ausgeschlossen der Anfang, da wird nur Name, Geburtstag und meine ausgeübten Tätigkeiten beschrieben) ... Zusätzlich zur praktischen Ausbildung in der Filiale wurden die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten durch regelmäßige innerbetriebliche Schulungen vertieft.

Frau xxxx zeigte von Anfang an starkes Engagement und großes Interesse an ihrer Ausbildung und eignete sich so ein überdurchschnittliches Fachwissen an, das sie auch in die Praxis umsetzte. Dank ihrer guten Auffassungsgabe war es ihr möglich, sich schnell und umfassend in neue Sachverhalte einzuarbeiten. Auch bei starkem Arbeitsanfall gelang es ihr, stets sehr genau und zuverlässig zu arbeiten. Frau xxxx war bereits nach kurzer Zeit in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig auszuführen. Die Leistungen von Frau xxxx waren stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Frau xxxx war jederzeit freundlich, aufgeschlossen und flexibel. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei. (und da) Nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass Frau xxxx jederzeit fleißig, ehrlich und pünktlich war.

Die Ausbildung zur Verkäuferin wurde von der IHK zu Köln mit der Note gut abgeschlossen.

Frau xxxx scheidet heute mit Ende der Ausbildung aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihr für ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Interesierter  14.01.2015, 19:37
@RukiMukami

Im Gesamtzusammenhang würde ich den Satz nicht als negativ ansehen. Die Formulierung ist etwas seltsam gewählt.

Allerdings wurde die Ausbildung abgeschlossen. Daher ist ein Diebstahl oder Ähnliches ausgeschlossen.

Unterm Strich würde ich das Zeugnis als 2 bewerten.

das klingt insgesamt nicht positiv - egal an welcher Stelle ehrlich steht. Mich würde hier schon stören, dass pünktlich erwähnt wird - weil das eine solche Selbstverständlichkeit ist, dass das eigentlich in kein Zeugnis gehört.

Na ja im Umkehrschluss erwähnst du sowas doch auch nur "der Vollständigkeit" halben in einem Bewerbungsanschreiben, weil es normalerweise selbstverständlich ist. Das ist ja keine "Fähigkeit", sondern eine Einstellung zur Arbeitsmoral.

Aber steht da, dass Sie dein Ausscheiden bedauern am Ende?

"Nur der Vollständigkeit halber erwähnen wir, dass Frau Gülhan jederzeit fleißig, ehrlich und pünktlich war."

Nur der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass man einen solchen Satz, der aus dem Zusammenhang gerissen ist, nicht beurteilen kann.

Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit sind Selbstverständlichkeiten, die normalerweise nicht im Zeugnis auftauchen. Je nach Zusammenhang würde ggf. heißen, dass es sonst nichts positives zu berichten gibt. Der Ehrlichkeitsvermerk wird auch nur bei Personen verwendet, die Umgang mit Geld haben.

Aber wie gesagt: Man kann das Zeugnis nur vollständig beurteilen (von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum), nicht einzelne Sätze daraus.