Draußen chillen millen bis wie viel Uhr
Heil ! erst mal XD Ich wollte fragen bis wie viel uhr ich mit 14 ahren draußen mit freunden draußen gammeln kann/darf ?!?! ich mein nicht von eltern aus ich mein vom gesetz den ich war vor paar tagen draußen von 22:20 bis 0:00 Uhr und als wir auf den weg ein Polizei wagen gesehen haben ist meine cousin aus getickt und hat gemint wir müssen hier schnell weg -.- XD seit dem frag ich mich wie lang ich draußen bleiben darf mit 14 ? XD
7 Antworten
Bevor ihr hier falsche Antworten gebt, schaut doch einfach mal in das Jugendschutzgesetz rein, Dort sind nur bestimmte Fälle geregelt, der Aufenthalt auf Veranstaltungen und in Lokalen z.B.
Es gibt keine Begreunzung, wie lange sich Kinder im Freien aufhalten dürfen. Das ist allein Entscheidung der Eltern. Allerdings müssen diese bei der Festlegung auch ihre Fürsorgepflicht berücksichtigen und vernünftig entscheiden
Wenn kleine Kinder mitten in der Nacht draussen rumrennen, dann ist das sicher nicht vernünftig
Und die Polizei darf da schon motzen oder nachfragen oder sogar die Kinder nach Hause bringen, wenn ihnen was sonderbar vorkommt. Sie müssen dann klären, ob das überhaupt mit dem Wissen der Eltern geschied (soll ja schon vorgekommen sein, dass Jugendliche aus dem Fenster gestiegen sind), und fallls das Einverständnis vorliegt, mit ihnen sprechen, ob das denn wirklich okay ist Vielleicht hatte deshalb deine Cousine so nervös, weil sie eben nicht dort sein sollte von den Eltern aus.
Es gibt ja auch Orte, wo man als Jugendlicher oder Kind auch um 9 Uhr schon nicht mehr sein sollten (wo Drogen vertickt werden zB) und andere Orte (zB, kleine Wohngebiete), wo 11 Uhr im Sommer nicht bedenklich sind,
Die Polizei darf das kontrollieren und auch sagen, ihr solltet nicht mehr draussen sein, aber eine gesetzliche Zeitregelung dafür gibt es eben nicht, Ist alles abwägungssache.
vom Gesetz her so lange es deine Eltern erlauben
Dem Gesetz ist es aber trotzdem nicht egal. Die können auch Jugendliche aufgreifen und nach Hause fahren, um dort nachzuhaken, ob eine Erlaubnis der Eltern vorliegt.
Zum normalen ''draußen sein'' sagt das Jugendschutzgesetz http://www.buzer.de/gesetz/2319/index.htm NICHTS.
Das regelt nur den Aufenthalt an bestimmten Orten bzw. bei bestimmten Veranstaltungen.
qeil^^
dem gesetz ist das egal, die erlaubnis der eltern zählt......
romeo27 ist ganz offensichtlich wesentlich intelligenter als du es bist. Und er hat Recht.
bist du dumm ? omgl..