arbeitsvertrag unterschrieben und jetzt kommt ne bessere stelle?!?!

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Hi,

Die Antwort: Das Bundesarbeitsgerichts lässt die Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist.

Solche Kündigungsverbotsklauseln sind insbesondere in Branchen, wo die Arbeitnehmer "nicht auf der Straße liegen" gängige Praxis. Hier ist eine vorzeitige Kündigung unzulässig. Tritt der Arbeitnehmer den Dienst trotzdem nicht an, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Vor Gericht muss allerdings der Arbeitgeber beweisen, dass ihm durch den Nichtantritt des Arbeitnehmers zum Dienst ein Schaden entstanden und wie hoch dieser ist. Das bringt einige Schwierigkeiten mit sich. Allerdings bleibt trotzdem ein Restrisiko für den kündigenden Arbeitnehmer.

  1. Welche Kündigungsfristen gelten?

a) Ist die Kündigung auch schon vor Beschäftigungsbeginn zulässig, so gelten die gleichen Fristen wie für die Kündigung nach Antritt des Dienstes. Das heißt, das der Arbeitnehmer mit der für die Probezeit vereinbarten Frist kündigen kann. Liegen Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, kann auch außerordentlich gekündigt werden.

b) Problematischer ist die Frage, wann eigentlich die Frist zu laufen beginnt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Punkt ist nicht einheitlich. In der Praxis wird das Problem wie folgt gehandhabt:

  • Ist im Vertrag etwas entsprechendes vereinbart, so gilt dies. Da aber die wenigsten an dieses Problem denken, fehlen zumeist entsprechende Vereinbarungen.

  • Fehlt eine Vereinbarung, dann entscheidet die Interessenlage der Parteien über den Fristbeginn: Hat der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran, dass der Arbeitnehmer den Dienst zunächst antritt, läuft die Kündigungsfrist erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. Ein Indiz für dieses besondere Interesse des Arbeitgebers ist, dass für die Probezeit relativ lange Kündigungsfristen (6 Wochen und mehr) vereinbart wurden. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall die Stelle erst antreten, um kündigen zu können.

  • Hat der Arbeitgeber kein besonderes Interesse am Dienstantritt des Arbeitnehmers, so beginnt die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigung zu laufen. Sind zum Beispiel im Arbeitsvertrag nur relativ kurze Kündigungsfristen für die Probezeit vereinbart worden, so spricht dies dafür, dass der Arbeitgeber nicht unbedingt auf den Arbeitnehmer angewiesen ist. Der Arbeitnehmer kann dann sofort (wenn er den günstigeren Arbeitsvertrag unterschrieben hat) kündigen und muss die Stelle in aller Regel nicht antreten.

Quelle

//www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_beschaeftigungsbeginn.htm

erweh  25.08.2011, 17:32

Jau, DH!

Pifendeckel  25.08.2011, 18:05
@erweh

vielen Dank, Sophia

Pifendeckel  03.07.2012, 07:35
@Pifendeckel

Vielen Dank für das Sternchen.

LG Sophia

Du musst wissen was für Dich das bessere ist, allein das Bessere ist nicht das wo Du auf dem ersten Blick mehr Geld verdienst. Eine >bessere Stelle ist die bei welcher Du wachsen kannst, eine Stelle welche Dir bessere Aufstiegs Chancen bietet ist immer noch zu bevorzugen. Das Geld wird dann automatisch mehr. Jeder Arbeitsvertrag hat eine Kündigungsklausel worauf sich sowohl der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber richten kann. Die Kündigungsfrist beläuft sich in der Regel auf 1 Monat. Allerdings wenn Du noch nicht begonnen hast zu Arbeiten kannst mit grosser Wahrscheinlichkeit, mit Einverständnis des Arbeitgeber ohne Folgen und Kündigungsfrist aus dem Vertrag steigen. Nur vorsicht das u am Ende nicht ohne Arbeit da stehst. Sichere Dir Mündlich ( NICHT SCHRIFTLICH ) den anderen Job erst bevor Du aus dem anderen bestehenden Vertrag aussteigst.

Also ich würde die Sache mit der 2. Stelle erst mal genau prüfen, sonst stehst Du nachher OHNE eine da.
Du hast doch nicht umsonst der einen Stelle zugesagt, da müssen doch positive Faktoren eine Rolle gespielt haben.
Nun bekommst Du hier mehr Geld geboten, aber Du mußt auch erst mal mit denen sprechen wie was wo. Solltest Du dich dann für die 2. Stelle entscheiden, würde ich mit der ersten Stelle sofort sprechen. Dann kann man einen Art "Aufhebungsvertrag" nicht angefangener Mitarbeiter aushandeln wenn sie kooperativ sind.

Ich glaube nicht, dass dein Chef auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen wird.Was hätte er davon: Einen verärgerten Mitarbeiter, der womöglich für 2 Wochen einen Krankenschein einreicht

zum chef gehen und ihm irgendne story ezählen und auf kulanz hoffen(dass er deinen vertrag halt zerreist)

sag bei dir wurde nen bandscheibenvorfall festgestellt und du kannst nicht mehr oder irgendwas, deine mutter ist im krankenhaus und du musst dich um sie kümmern, sei kreativ

erweh  25.08.2011, 17:30

Quatsch mit Sahnesauce!

Butzelbaer  25.08.2011, 21:29
@erweh

nein das total super