Arbeitsvertrag: Mitarbeiter statt Fachkraft

5 Antworten

Vermutlich ein Kleinbetrieb, in dem der Chef die Arbeitsverträge selber entwirft... :-)

Ich würde mich da nicht in Details des AVs verlieren, wenn faktisch die Alltagspraxis stimmt und du tatsächlich entsprechend deinem Ausbildungsberuf eingesetzt und bezahlt wirst. Der Übernahme-AV war zeitlich befristet? Deshalb nun "neue Verhandlungen"?

Grundsätzlich kannst du ja auch mal in Erwägung ziehen, Gewerkschaftsmitglied zu werden. Deren Job ist es ja gerade ausdrücklich, in solchen Fragen kompetent zu beraten.

welche Fachraft ??? sollte schon im Vertrag genannt werden.....

Gerrit1989 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 10:13

Naja, Mediengestalter. Mitarbeiter im Bereich Marketing.. weiß nicht.. das könnt ja auch Kaffeekocher sein... oder seh ich das zu eng?

Maximilian112  03.02.2015, 10:34
@Gerrit1989

auch einer der den Kaffee kocht ist ein Mitarbeiter ;-)

Aber Deine wirklichen Tätigkeiten werden in der Beurteilung genannt werden.

oder seh ich das zu eng?

Kommt darauf an wie es Dein jetziger Betrieb sieht. zB bei der Lohngestaltung. Aber ein Kaffeekocher bekommt kein Gehalt eines Mediengestalters um bei dem Beispiel zu bleiben.

Obwohl eine Sekretärin die einen guten Kaffee kocht schon was wert ist :-)

verreisterNutzer  04.02.2015, 00:00
@Gerrit1989

Ich würde in diesem Fall auf einem Vertragszusatz bestehen, da der Fragesteller bei Ausscheiden aus dem Unternehmen auf seinem Zeugnis (... war vom .. bis als xxxxx ... beschäftigt) nur das beanspruchen kann, was im Arbeitsvertrag steht.

Viel Erfolg dabei!

Deine Berufsbezeichnung, die du durch deine Ausbildung erworben hast, ist etwas anderes, als die Position, die du in der Firma bekleidest. Du kannst ja - rein theoretisch - Einzelhandelskaufmann sein, aber in deiner Firma eine Stelle als Lagerist bekleiden. Aber wenn die Tätigkeit, die du jetzt ausübst, genau dem entsprechen, was du gelernt hast, würde ich das schon in den Vertrag übernehmen lassen.

Ein Mitarbeiter kann schlechter bezahlt werden, muß aber nicht sein. Ist meistens über Tarifverträge geregelt.

Ob es in Deinem Betrieb wirklich Nachteile mit sich bringt kannst Du nur selbst beantworten. Und Dein Dich vertretender Tarifpartner.

Aber wenn eine Berufsbezeichnung im Vertrag steht ist das bestimmt kein Nachteil für Dich.

Hmm.. naja, knapp 100 Mitarbeiter und mehrere Millionen Umsatz im Monat.. so klein finde ich das nicht. Nee, ist unbefristet und eine Gewerkschaft gibt es in diesem Berufszweig (Mediengestalter) nicht. Aber ich könnte ja mal bei der Ver.di anklopfen. Bin ja Dienstleister. Meine Aufgaben gehen weit über die in meiner Ausbildungssituation.

Bringt das keine Nachteile im Lebenslauf?