Arbeitsvertrag hinterherlaufen - Seriosität des Arbeitgebers?
Hallo Freunde der Fragen,
ich (m, 26) habe vor einer Woche als Student in der Gastronomie einen Nebenjob angefangen. Es schien mir zunächst sehr seriös, da Sternegastronomie usw. Leider habe ich bis heute noch keinen Arbeitsvertrag erhalten. Ein richtiges Vorstellungsgespräch wurde auch nicht geführt, sondern nur mit der leitenden Servicekraft. Die richtige Chefin habe ich nie zu Gesicht bekommen. Ich mache mir etwas sorgen ob ich wohl Geld für die 2 Wochen bekomme. Nun habe ich auf persönliche Nachfrage erst die Nr. des Chefs erhalten und er schien etwas genervt von meiner doch etwas deutlichen Nachfrage nach einem Vertrag würde ihn aber in den nächsten 2 Tagen in die Ablage von Frau Xy tun dann könne ich ihn abholen.
Was haltet ihr von diesen Vorkommnissen? Ist das seriös und normal Mitarbeiter so zu behandeln? Mfg Peter
7 Antworten
Ja das sind leider normale Alltagssituationen in der Arbeitswelt.
Chefs haben so viel um die Ohren, da kann es passieren, dass ein Vertrag mal später kommt, gerade wenn es um einen Aushilfsvertrag geht, den sehen die Meisten als "nicht so wichtig" an und denken, das kann man nach hinten verschieben.
Als ich meine Bewerbungen für meine Ausbildung geschrieben habe, habe ich von 25% eine Eingangsbestätigung erhalten, von über 50% habe ich nicht mal eine Absage bekommen. Auch nach Vorstellungsgesprächen kann man meist ewig auf die (nicht kommende) Rückantwort warten und muss selbst anrufen und nachfragen.
Auch auf meinen Vertrag habe ich bis 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn warten müssen.
Und bei einem Aushilfsjob kann es auch mal sein, dass nicht der Chef direkt sondern eine von ihm beauftragte Person das Gespräch führt und die Entscheidung trifft. Auch muss es kein "richtiges Vorstellungsgespräch" wie bei einer Ausbildung oder einer Festanstellung sein.
Wichtig ist: Egal wie unfreundlich der Chef wird, wenn du auf etwas wartest, dann informiere ihn darüber und lass nicht locker, bis du es hast.
Eine studentische Servicekraft in der Sternegastro hat nicht Toppriorität.
Du bekomkmst deinen Vertrag. Alles palletti, aber die Chefin hat da meist andere Dinge im Sinn. Soweit normal da.
Du bekomkmst deinen Vertrag
Der Fragesteller hat einen Vertrag, wenn auch nur einen mündlichen. Arbeitsverträge müssen nicht zwangsläufig schriftlich abgeschlossen werden, sie kommen auch wirksam mündlich oder durch konkludentes (= schlüssiges) Verhalten zustande.
Du bekommst deinen "schriftlichen" Vertrag. :)
Du bekommst deinen "schriftlichen" Vertrag. :)
Kennst du die Chefin persönlich, dass du das so bestimmt behaupten kannst? Oder sagt dir das deine Kristallkugel? Meine ist leider gerade defekt.
Ich würde nirgends arbeiten ohne nicht vorher einen Arbeitsvertrag in Händen zu halten. Nein seriös ist das vom Arbeitgeber nicht - aber du hättest früher schalten sollen.
Nirgends ist geregelt, dass Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Nur bei befristeten Verträgen ist das notwendig.
Interessant wusste ich nicht, ich hab halt auch woanders schon gejobbt und immer n Vertrag bekommen. War alldings befristet. Deswegen hat mich das hier verwundert.
Wenn du keinen schriftlichen Vertrag hast, gilt für alles, was sich nicht anders belegen lässt, die jeweilige gesetzliche Regelung.
Nur Befristungen müssen - wie gesagt - schriftlich vereinbart werden, und zwar streng genommen vor Beginn der Beschäftigung. Andernfalls hast du einen unbefristeten Vertrag.
Zwar müssen unbefristete Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden, aber - und damit läuft es praktisch auf eine Schriftlichkeit hinaus - der Arbeitgeber ist nach dem Nachweisgesetz NachwG § 2 "Nachweispflicht" verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen (sie werden im Gesetz genannt) schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn unterschreiben auszuhändigen.
Du hast zwar Recht mit deinem Hinweis, allerdings muss dabei nur der AG unterschreiben.
Außerdem sind im NachwG soweit ich weiß keine Sanktionen festgelegt für den Fall, dass der AG seiner Pflicht nicht nachkommt.
Das ist wohl richtig.
Ein Arbeitgeber kann sich aber, wenn er der Verpflichtung nicht nachkommt, "ganz schön in die Nesseln setzen", wenn dem Arbeitnehmer aufgrund fehlender Hinweise Nachteile entstehen - z.B. Verstreichen einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, weil kein Hinweis auf eine Tarifanwendung gegeben wurde und der Arbeitnehmer auch sonst keine Kenntnis von einer Tarifanwendung erlangen konnte.
Du solltest auch darauf achten, dass der Arbeitgeber Dich zur Sozialversicherung anmeldet. Gastronomie ist eine der Branchen nach dem SGB IV eine Sofortmeldung zu erstatten ist.
Deine Antwort ist sinnlos, da sie nichts mit der Frage zu tun hat