Arbeitsvermittler schikaniert mich, was ist rechtens?
Ich habe das Gefühl, das mich meine Arbeitsvermittlerin zu gerne schikaniert. Es fallen Beleidigungen, das ich dumm und faul wäre und sogar ein Schmarotzer bin ich bei Ihr. Sie will mich zwingen, das ich mich in ganz Deutschland bewerbe, obwohl ich lieber in meiner Heimatstadt bleiben möchte. (Wenn ich Ihr sage, das immer noch ICH das Recht habe, zu entscheiden wo ich wohne, droht sie mir Sanktionen zu geben, weil ich nich mitarbeite.) Mein Dad bekommt etwas Geld vom Amt, weil er zu wenig in seinem Job verdient. Dann wohne ich (leider) noch zu Hause, was mir selber nicht gefällt, bin auch U25. Dann kommen so Aussagen wie: "Ziehen Sie doch aus, Sie liegen Ihren Eltern nur auf der Tasche." (Als wenn ich das nicht selber wüsste...) Die gute Frau vergisst dabei aber, das arbeitslose Menschlein (U25) nicht so einfach ausziehen können. Da ich nur eine Schulische Ausbildung habe (Bürokaufmann), stellt sie mich laufend als dumm und faul dar. Dann hat sie sich darüber lustig gemacht, das ich noch kein Führerschein habe. Gut, ich weiß selber, das dieses Ding verdammt wichtig ist, aber wenn ich kein Geld habe, kann ich doch auch keinen machen. Dann hat Sie sich, mit Ihrer Kollegin bei meinem ersten Termin bei Ihr, über mein mittlere Reife Zeugnis lustig gemacht (Durchschnitt 3). Da fielen Sätze wie:"Stell dir vor, wie schlecht Herr... in der Schule war..." Ich meine, was soll das? Gut, es gibt bessere Zeugnisse, aber sowas kann die doch nicht machen, oder? Und jetzt droht Sie mir noch mit Sanktionen, wenn ich mich telefonisch bewerbe, was 3 mal vorkam. "Telefonische Bewerbungen zählen nicht, genau so wie mündliches nachfragen nach freien Arbeitsstellen. Machen Sie das nochmal, gibt es für Sie Sanktionen!". Mir wurde damals aber etwas anderes gesagt. Kann Sie sowas mit mir machen? Ich kann verstehen, wenn Arbeitsvermittler streng sein müssen, weil es wirklich Arbeitsfaule Menschen gibt, aber ICH bin keiner davon. Ich erfülle meine Auflagen immer und trotzdem bin ich der Depp vom Dienst. Habt Ihr ein paar Tipps für mich, wie ich dieser Frau gegenübertreten kann? Danke!
7 Antworten
Beschwere dich hier.
Dann müssen sie etwas gegen diesen Vermittler unternehmen.
Nein darf sie nicht. Sie darf keine persönlichen Bewertungen abgeben oder gar beleidigend werden. Du hast nur eine Möglichkeit, beschwere dich. Geh zum Amt und erkundige dich wo die Beschwerdestelle ist. Bereite dich aber gut vor. Der Vermittler will bestimmt wissen Wann Was Wie gesagt wurde. Mach dir einen kleinen Zettel, den du in am besten gleich in Ruhe schreibst. Schreib alles auf was vorgefallen ist. Damit du auf dessen Fragen vorbereitet bist und nicht ins straucheln kommst. Sie kann schon verlangen das du dich überall Deutschlandweit bewirbst, ob das Sinn macht ist der egal. Sie kann auch verlangen das du umziehst, allerding muß dann auch das Amt die Kosten tragen. Damit brauchst du dem Ansprechpartner auch nicht kommen. Komm zum Punkt, beschreibe die Beleidigungen und Beeschimpfungen und verlange eine andere Arbeitsvermittlerin. Niemand muss sich als faul oder dumm bezeichnen lassen. Es gibt auch Fallmanager, die sich um Leute kümmern die finanziell und andereweitig (z.B fehlender Führerschein) schlechter dastehen wie andere.
Beim nächsten mal sofort auf einen Termin beim Teamleiter bestehen und gleich mit ankündigen, dass sie sich auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Direktion einrichten kann.
Geh dort nur noch mit Begleitung hin und beharre darauf, dass das Gespräch sachbezogen bleibt. Wenn sie problematische Forderungen stellt oder Entscheidungen trifft, verlange dies schriftlich: "Ich kann kaum glauben, dass Sie das von mir fordern, daher hätte ich das gerne schriftlich. Ansonsten werde ich dem nicht nachkommen."
Naja, und unabhängig von der Sachbearbeiterin solltest Du Dich intensiv um einen Job kümmern und die Belege dafür sorgfältig aufheben.
besorge dir für den nächsten Termin ein digitales Diktiergerät mit externem Microfon (zum verdeckt anstecken) und lass die Aufnahme bei weiteren Beleidigunen von einem Rechtsfanwalt auswerten.
Hinweis:
Das mitschneiden von 4-Augen-Gesprächen ist verboten, die Strafbarkeit kann aber Aufgehoben werden, wenn das Aufzeichnen die einzige Möglichkeit darstellt sich vor strafbaren Handlungen durch andere zu schützen.
jobcenter , arge und wie sie alle heißen sind öffentlicher dienst. die arbeit dort ist öffentlich und daher darf es kein filmverbot geben. einfach darauf hinweisen das eine kamera mitläuft und das dieses gegen kein gesetz verstößt.
nur das nichtöffentliche wort darf nicht ohne einverständis aufgezeichnet werden.